@Jeara<<Wenn jemand aber sagt, dass er eine Beziehung nicht führen möchte, wenn er in ihr keinen Sex haben kann, ist das ein völlig anderes Thema. Es geht nicht um eine persönliche "Erpressung", wenn ich jemanden mitteile, dass ich keine Beziehung ohne Sex haben möchte.<<
du stellst das so wunderbar unterscheid- und abgrenzbar dar.
Ob es als "Mitteilen" läuft, wenn eine Frau alleine durch die Tatsache, das ihr Freund sich einer anderen Frau zuwenden würde und sie damit psychisch stark unter Druck setzt Sex zu haben, ist dann wohl wieder im Ermessenspielraum des Richters, oder?
@OvW
<<wobei anzumerken ist, dass - soweit ein besonderes öffentliches Interesses vorliegt - § 182 Abs. 2 dann auch ohne Antrag verfolgt werden kann. Es ist also kein absolutes, sondern genau genommen ein relatives Antragsdelikt. <<
inwieweit hat dann z.B. ein Sozialarbeiter die Freiheit, sowas NICHT zur Anzeige zur bringen?