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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

1.046 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Gesetz, Geschlechtsverkehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 11:02
@ UffTaTa

Ich weiß mittlerweile auch nicht mehr, wie ichs noch anders erklären kann.
Aber Dir sei versichert, dass Du zur eigenen Feststellung der Tatsachen keine herausragende Vorbildung brauchst.

Die Änderung der Altersangabe im 182 bewirkt nunmal nicht das, was hier seitenweise behauptet wurde.
Um das festzustellen brauchst Du eigentlich nur den 182 zu lesen.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 11:02
nein, ich hab nur ne antwort wie die von jeara erwartet!


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10.09.2007 um 11:04
Die werden sich schon was dabei gedacht haben...


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10.09.2007 um 11:11
@YaaCool

<<
Die werden sich schon was dabei gedacht haben...<<

Da muss ich dir leider Recht geben. Die us-amerikanischen christlichen Fundamentalisten, die der eigentliche Ursprung dieses Gestzes sind und die Politiker die dieses Gesetz unterstützen denken sich 100% pro was dabei.

Allerdings muss das nichts mit dem angeblichen Sinn des Gesetzes zu tun haben.


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10.09.2007 um 11:14
@Hanky

<<nein, ich hab nur ne antwort wie die von jeara erwartet!<<a


ist mir schon klar. Ein einfaches "Nee" wird aber der Tragweite dieses Gesetzes eben nicht gerecht, auch wenn das weder Jeara noch dich interesiert.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 11:15
natürlich interessiert es mich! für mich ist das ein eingriff in die absolute privatsphäre!


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newbe ehemaliges Mitglied

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10.09.2007 um 11:16
tja muss wahrscheinlich die halbe welt in den knast wenn sonst nichts ist der kommunismus und katholizismus lässt grüßen


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10.09.2007 um 11:17
@ Hanky_Spanky

Es wurde kein § geändert, der freiwillige sexuelle Handlungen Jugendlicher regelt.


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10.09.2007 um 11:19
<<Es wurde kein § geändert, der freiwillige sexuelle Handlungen Jugendlicher regelt.<<

es gibt keine freiwilligen sexuelle Handlungen von <18 jährigen, da alle OPersonen <18 den Kindern (<15) gleicgestellt sind und Kinder KEINE sexuelle Selbstbestimmungen haben.

Mir ist durchaus klar das da steht "gegen den Willen". Aber da die Zustimmen NICHT gegeben werden kann, ist ALLES gegen den Willen.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 11:21
@ UffTaTa

Diese Interpretation stellt eine Vermischung der vorherigen Regelung mit der neuen dar.
Sie bezieht sich außerdem auf die Begründung, warum der 176 überhaupt in seiner bestehenden Form existiert.

Man kann das nicht übertragen auf die Aufhebung der Altersgrenze im 182.


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jalla ehemaliges Mitglied

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10.09.2007 um 11:23
> Diese Interpretation stellt eine Vermischung der vorherigen Regelung mit der neuen dar.

Du kannst diese Auslegung gern den Strafrechts-Experten mitteilen. Ob die allerdings mehr als ein mitleidiges Lächeln für Dich übrig haben werden kann ich Dir nicht versprechen.


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10.09.2007 um 11:25
Denke nicht das es eine Anklage gibt wenn zwei 17 Jährige miteinander rum machen.

Aber auch ich lese da, Sex unter 18 ist verboten weil die Kinder keine Ahnung haben.


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10.09.2007 um 11:28
@Jeara

bitte lass dieses doppelte Posten per PM und hier, das bringt nix.

>Bitte erkläre mir warum du meinst das Jugendliche DOCH eine sexuelle Selbstbestimmung haben, OBWOHL in dem neuen Gesetz steht das die Altersgrenze auf 18 angehoben wurde (sowohl als Opfer als auch als Täter).

Und bitte erklär mir genau warum Pr.Graupner und die ganzen Rechtsprofies der verschiednen Universäten und Sexualhilfegruppen das so völlig misinterpretieren können, obwohl es ihr Spezialgebiet und täglich Brot ist?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 11:34
auch ich lese in dem Gesetz auf den ersten Blöick etwas völlig anderes als Pr.Graupner in seiner Interpreation liest.

Aber ds wundert mich nicht.

Dieses Gesetz ist, wie voiele andere, eine verdeckte Schlangengrube und was der "normale" Mensch (=Rectslaie) darin liest braucht nichts, aber gar nichts, damit zu tun haben wie ein Rechtsprofie das interpretiert.

Deshalb verlasse ich mich voll und ganz aufr Leute die das richtig interpretieren können sollten und die auch die Motivation haben die Fallstricke NICHT auszublenden und zu übergehen.

Ich habe nämlich in meinem Leben leider schon öfters feststellen müssen das Gesetze häufig etwas ganz anderes meinen als ich Ahnungsloser darin lese. Und das ist 100pro auch bei diesem Gesetz so.


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10.09.2007 um 11:36
Nochmal hier:

Der § 176 StGB - Sexueller Missbrauch von Kindern - besteht in seiner Form, weil davon ausgegangen wird, dass ein Kind bis 14 Jahren nicht selbstbestimmt in sexuelle Handlungen einwilligen kann.

Wenn im 182 die Altersgrenze auf 18 angehoben wird, bedeutet dies nicht, dass für alle Kinder bis 18 plötzlich gilt, dass sie nicht selbstbestimmt einwilligen können.
Die Übertragung ist unzulässig.

Davon abgesehen regelt der 182 Taten gegen den Willen anderer, aber NICHT sexuelle Handlungen ansich.

Eine EU-weite Vereinheitlichung einzelner Gesetze bringt selbstverständlich mit sich, dass diverse Begründungen für die VORHERIGE Fassung von §§ aufgehoben sind bzw. nicht anwendbar sind.

Wenn man möchte, kann man natürlich so verfahren, wie es hier geschehen ist.
Das ist aber vergleichbar mit der Rechtverdreherei bzgl. der "Neuen Reichsregierung", bei der man rechtlich begründen kann, dass die BRD garnicht existiert usw.

DieZukunft wird zeigen, wer Recht hat.


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10.09.2007 um 11:38
auch ich lese in dem Gesetz auf den ersten Blöick etwas völlig anderes als Pr.Graupner in seiner Interpreation liest.

Dann verlasse Dich mal darauf, was Du liest.
Es ist ja nun nicht so, dass der § unheimlich kompliziert ist usw. Da ist überhaupt nichts dran, was schwer verständlich wäre.


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10.09.2007 um 11:45
@Jeara

<<Wenn im 182 die Altersgrenze auf 18 angehoben wird, bedeutet dies nicht, dass für alle Kinder bis 18 plötzlich gilt, dass sie nicht selbstbestimmt einwilligen können.
Die Übertragung ist unzulässig.<<<

Bitte erkläre mir warum du das so siehst, bzw. wo steht das dies NICHT so interpretiert werden KANN (wie es interpretiert werden SOLLTE (nach gesundem Menschenverstand ist unwichtig))


<<Davon abgesehen regelt der 182 Taten gegen den Willen anderer, aber NICHT sexuelle Handlungen ansich.<<<

Das hatten wir schon und ich habe keine Lust mich ununterbrochen zu wiederholen.


Aber nochmal damit das klar ist.

Das Problem an dem Gesetz ist NICHT wenn es "richtig" nach dem gesunden Menschverstand interpretiert wird, sondern wie es das Gesetz selbst ermöglich das es MISSBRAUCHT und falsch interpretiert werden KANN.
Den das ist IMMER die Gefahr, das Gesetze außerhalb ihrer eigentlichenZielsetzung missbraucht werden, so wie aktuelle die Terrorgesetze gegen nunliebsame Mitbürger verwendet werden, die nachweislich KEINE Terroristen sind und was nicht mal Staatsanwälte und Polizisten behaupten, was sie aber nicht davon abhält dieses Gesetze gegenüber Bürgen zu missbrauchen.


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10.09.2007 um 11:49
@ UffTaTa

Bitte erkläre mir warum du das so siehst, bzw. wo steht das dies NICHT so interpretiert werden KANN

Die Annahme einer fehlenden Selbstbestimmung gilt in Deutschland für Kinder bis 14 Jahren. Sie wurde exklusiv und NUR für diese Altersgruppe vorausgesetzt, um den § 176 zu rechtfertigen/begründen.

Die Definition "Kind" im EU-weiten Recht ist aber eine andere. Es gilt EU-weit nicht, dass Kinder bis 18 Jahren nicht selbstbestimmt handeln können.


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10.09.2007 um 11:54
<<Die Definition "Kind" im EU-weiten Recht ist aber eine andere. Es gilt EU-weit nicht, dass Kinder bis 18 Jahren nicht selbstbestimmt handeln können.<<

äh, es geht hier doch baer um ein eutsches Gesetz, auch wenn es von der EU vorgeschrieben wird?
Außerdem geht es nicht darum das Juegnedliche nicht allg. selbstbestimmt handeln können, es geht ausschließlich um das "sexuelle Selbstbestimmungsrecht".


<<Die Annahme einer fehlenden Selbstbestimmung gilt in Deutschland für Kinder bis 14 Jahren. Sie wurde exklusiv und NUR für diese Altersgruppe vorausgesetzt, um den § 176 zu rechtfertigen/begründen.<<

Du hast nicht geklärt wo das EINDEUTIG, NICHT anders interpretierbar steht.


Und ich wundere mich immer noch wie solche ausgezeichneten Fachleute wie Pr. Graupner u.a. solch einen ekltanten Fehler machen können?

Sorry, bis jetzt heisst es du gegen Pr. Graupner und du weisst wem ich mehr glauben / vertrauen MUSS(aufgrund der Eignung, Reputation und Motivation).


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 12:08
Außerdem geht es nicht darum das Juegnedliche nicht allg. selbstbestimmt handeln können, es geht ausschließlich um das "sexuelle Selbstbestimmungsrecht".

Und die fehlende Selbstbestimmung gilt für Kinder bis 14. Nicht darüber hinaus.

Du hast nicht geklärt wo das EINDEUTIG, NICHT anders interpretierbar steht.

Das ergibt sich schon allein daraus, dass die Regelung der fehlenden Selbstbestimmung nicht übernommen wurde.

Vereinfacht:

Täter werden im 182 bzgl. aller Taten gegen Kinder bis 17 bestraft, wie gegen Kinder bis 14. Die Definition "Jugendlicher" hat sich erweitert, es wurde nicht die Definition "Kind" auf Jugendliche übertragen.

Ich möchte noch Folgendes anmerken:

Die Regelungen im deutschen Recht entsprechen nicht den Regelungen aller europäischen Gesetze und Länder. Wenn ein Gesetz EU-weit übernommen wird, bedeutet das nicht, dass zusätzlich die länderspezifischen Regelungen des gleichen Gesetzesgleichzeitig gelten. Das ist schlicht unmöglich und würde der Absicht - Vereinheitlichung - vollkommen zuwiderlaufen.

Die Annahme, dass Kinder bis 14 Jahren nicht selbstbestimmt in sexuelle Handlungen einwilligen können, ist unabhängig von der Definition "Kind". Kind ist außerdem weiterhin jeder, der das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat, das ändert sich nicht!


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