@sailor:
Die Eindeutigkeit, was was ist, geht bei der Neuregelung verloren. Nope! Das hat nichts mit der Neuregelung zu tun, sondern war vorher ganz genauso uneindeutig eindeutig. Die Neuregelung ändert die Schutzaltersgrenze, sodass sich das Pornografieverbot nunmehr auch auf Jugendliche erstreckt, anstatt wie bisher auf Kinder.
Was für den einen ein Schnappschuss seines Babys in der Badewanne oder auf dem Töpfchen ist, ist für den anderen bereits Kinderpornographie. Darauf kommt es aber nicht an, was es für den Einzelnen ist oder nicht. Es müssen die Kriterien "Pornografie" oder "sexuelle Handlung" erfüllt sein. Pornografie definiert sich lt. Wikipedia so:
Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität und des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden. Und nun sag mir, ob der Schnappschussdes Babys in der Badewann oder auf dem Töpfchen diese Kriterien erfüllt.
Juristisch ist diese Definition ähnlich, nur für den Laien etwas weniger verständlich:
"Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt (BGH 23,44;37,55). Um von Pornografie sprechen zu können, müsste der unbekleidete Mensch in einer entsprechenden Stellung abgebildet oder das Bild so gestaltet sein, daß die Geschlechtsorgane in den Mittelpunkt treten und die Darstellung des Körpers sekundär erscheint (BGH 5 StR 153/78)"