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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

1.046 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Gesetz, Geschlechtsverkehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

13.09.2007 um 20:01
Tja, dann zeig doch mal die "neue Fassung" des "neuen Gesetzes".


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

13.09.2007 um 22:05
@UffTaTa:

also wenn das so wäre wie hier dargestellt, also "eindeutige sexuelle Handlungen" dann wären ja die Pädobilder von nackten Burschen die in irgendwelchen (nicht sexuellen) Posen rumposieren ja auch nicht strafbar.

Sind sie auch nicht. Maßgeblich ist und bleibt 'die sexuelle Handlung' oder eine pornografische Darstellung.

Und das sollte doch mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich sein.

Daran ändert die geplante Reform tatsächlich nichts, weil sie sich im Grunde genommen ja nur auf die Erhöung des Schutzalters auswirkt, und für die Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder-/jugendpornographischer Schriften nicht mehr nur die Bedingung eines Missbrauchs sondern bereits die bloße 'sexuelle Handlung' in der Darstellung ausreicht.

Also irgendwas stimmt hier nicht, so wie dargestellt kann das ja wohl nicht sein.

Was du hier meinst, ist wiederum die EU-Rahmenbestimmung; nach der würde es natürlich tatsächlichcrasser aussehen. Aber hierzulande wird sie ja nicht in dem Ausmaß umgesetzt.

Das eigentliche Problem dieses ganzen Rummels liegt hierzulande eigentlich vordergründig in der Ausdehnung des § 184b (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder-/jugendpornographischer Schriften) nunmehr auch auf Jugendliche. Das ist unverhältnismäßig und juristisch gesehen ziemlich unsinnig.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

14.09.2007 um 01:16
<<Das eigentliche Problem dieses ganzen Rummels liegt hierzulande eigentlich vordergründig in der Ausdehnung des § 184b (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder-/jugendpornographischer Schriften) nunmehr auch auf Jugendliche. Das ist unverhältnismäßig und juristisch gesehen ziemlich unsinnig. <<

dann betrifft dieses Gesetz also die privaten Sex-Bilderchen der jugendlichen Freundin, die Selbstdarstellungen in diversen Foren und Zeitschriften, und auch die Pornobilder auf der heimischen Festplatte, wenn die Darsteller aussehen als würden Sie unter 18 Jahre alt sein?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

14.09.2007 um 03:45
@UffTaTa:

dann betrifft dieses Gesetz also die privaten Sex-Bilderchen der jugendlichen Freundin

Zumindest per reformierte Definition nach § 184 b Abs. 4, 7 eindeutig ja. Hier muss man abwarten, inwieweit die Rechtsprechung der Auslegungsempfehlung des Gesetzgebers, der hier eine grobe Lücke offenlässt und diese lapidar lediglich mit einer Auslegungsempfehlung zu schliessen versucht, in der Praxis tatsächlich folgen wird.

die Selbstdarstellungen in diversen Foren und Zeitschriften

Die Selbstdarstellung wäre nicht verboten, die Ablichtung, Verbreitung, Veröffentlichung, Erwerb und Besitz allerdings schon - da könnte es verdammt eng werden.

und auch die Pornobilder auf der heimischen Festplatte, wenn die Darsteller aussehen als würden Sie unter 18 Jahre alt sein

Die wären per Definition verboten. Allerdings gibt diese die Altersbedingung von unter 18 Jahren ebenso konkret vor, d. h. es müsste schon sehreindeutig ersichtlich sein, dass die abgelichteten Personen tatsächlich unter 18 Jahre sind, um dir daraus einen Strick drehen zu können.

Wen auch nicht zu Unrecht erfolgte Bedenken und Befürchtungen, die in der Praxis durchaus vorstellbar wären, so sind sie dennoch auch ein Stück weit Strafrechtstheorie, denn generell liegt gilt dem Wesen von § 184b eine Unterbindung der organisierten oder im großen Stil betriebene Verbreitung, Verschaffung und Veröffentlichung von Kinder- und Jugendpornografie.

Leider wurde hier auch auf Möglichkeit des Absehens von Strafe bei geringem Unrecht nach § 182 Abs. 4 StGB völlig verzichtet.

Mir völlig unverständlich, wie solche groben Differenzierungsversäumnisse möglich sind. Alleine, dass nicht mehr zwischen Kinder- und Jugendpornografie unterschieden wird, oder die Nichtberücksichtigung des Umstandes, dass Vertreiber oder Besitzer von jugendpornographischen Schriften die sexuelle Selbstbestimmung des jugendlichenDarstellers nicht in eigener Person verletzen, sind m. E. grobe Versäumnisse.


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14.09.2007 um 08:19
also kann man zusammenfassen das jede Art der Darstellung von "Sexuellen Handlungen", auch rein privater Art (Besitz), erst Recht das Zeigen dieser Bilder anderr Personen (Weitergabe), dann natürlich auch gegen irgendeine Art von Gegenleistung, das Beschaffen solcher Bilder auch ohne Bezahlung (z.B. Sexbilder aus dem I-Net ziehen) verboten ist, solange die Person(en) die darauf abgebildet sind als unter 18 Jahre alt erscheinen.

Und zusätzlich wird kein Unterschied gemacht ob die Personen, die abgebildet sind, 17 1/2 Jahre alt sind oder 13 Jahre alt und ob es privater Natur ist oder ob man die Bilder selbst gemacht hat oder einfach z.B. von frei zugänglichen Seiten im I-MNet runtergeladen hat.


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14.09.2007 um 09:09
@ UffTaTa

also kann man zusammenfassen das....

Und weil dies einer der Wertungswidersprüche ist, die sich aus der Änderung ergeben würden, hat sich der Bundesrat entsprechend dazu geäußert.
Die Sache ist NICHT entstanden, weil jemand der Meinung war, dass dies eine gute Idee ist, sondern sie ergab sich "automatisch" aus der Änderung.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung darauf hingewiesen ... und warten wir mal ab, was geschieht.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

14.09.2007 um 13:13
@UffTaTa:

also kann man zusammenfassen das ...

im Prinzip hast du mit deiner Feststellung durchaus Recht. Ne kleine Ausnahme würde ich darin sehen:

jede Art der Darstellung von "Sexuellen Handlungen", auch rein privater Art (Besitz)

Der Abgelichtete macht sich dabei natürlich nicht strafbar, weil er selbst Schutzobjekt dieser Vorschrift ist, und derjenige, der ihn ablichtet im Grunde genommen nach den Grundsätzen der "notwendigen Teilnahme" auch nicht. Beim Besitzt von Bildern vom jeweils anderen ist das aber nicht automatisch der Fall. Diesem Widerspruch wurde leider nur mit einer Auslegungsempfehlung begegnet, die im Grunde genommen keine Rechtsgrundlage und somit keinen Rechtsanspruch darstellt.


@Jeara:

Ich glaube nicht, dass es dazu noch eine Änderung geben wird. Diese Verfehlungen werden mal wieder der Rechtssprechung aufgebürdet, frei nach dem Motto: "sollen die doch machen..." :D :(


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14.09.2007 um 15:42
<<Ich glaube nicht, dass es dazu noch eine Änderung geben wird. Diese Verfehlungen werden mal wieder der Rechtssprechung aufgebürdet, frei nach dem Motto: "sollen die doch machen..." <<

was dann also dem Ermessen der Richter überlassen bleibt und letzendlich dazu führt ndas man nicht mehr weis was den nun strafbar ist und ws nicht.

Also zu Rechtunsicherheit, dem damit verbundenen möglichen Missbrauch, und, im Endeffekt, zu einer Einschüchterung der Bevölkerung und vorauseilendem Gehorsam indem man sich nicht traut daheim mal ein paar versaute Photos zu knipsen, da man ja dafür belangt werden könnte.


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14.09.2007 um 15:50
UffTaTa

Was du forderst, wird es nie geben. Das Mag Schade sein, aber es hilft nichts. Gesetze geben nur einen Rahmen vor, der durch Richter ausgefüllt werden muss, und ja, es ist und bleibt so, vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand(*)

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

So und jetzt definiere mal Würde.


(*) 5 Euro ins Phrasenschwein


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

14.09.2007 um 17:29
@ UffTaTa

...man sich nicht traut daheim mal ein paar versaute Photos zu knipsen, da man ja dafür belangt werden könnte.

Diese Angst ist eigentlich nicht berechtigt.

Bei der Änderung hat irgendeine Pappnase nicht aufgepasst und dafür gesorgt, dass in der Theorie auch Bilder von der Freundin/von dem Freund nicht mehr legal sind.

In der Praxis besteht überhaupt kein Grund, diese Lücke tatsächlich für eine willkürliche Verurteilung zu nutzen.

Und zwar, weil der Gesetzgeber bei "Kinderpronografie" von einem Missbrauch oder z.B. dem Bestimmen zum Posieren etc. ausgeht. Es handelt sich also dabei um Material, das gegen den Willen einer anderen Person entsteht, oder um Material, bei dem davon ausgegangen wird, dass die betreffende Person (Kind) nicht in der Lage ist, selbstbestimmt einzuwilligen oder abzulehnen.
Dies trifft auf Jugendliche nicht zu, und es wird ihnen auch nicht durch die Änderung die Fähigkeit und/oder das Recht aufSelbstbestimmtheit abgesprochen.

Man kann davon ausgehen, dass es in der Praxis nicht dazu kommt, dass Jugendliche im Falle von freiwillig enstandenen Bildern bestraft werden.


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14.09.2007 um 18:56
@UffTaTa:

was dann also dem Ermessen der Richter überlassen bleibt und letzendlich dazu führt ndas man nicht mehr weis was den nun strafbar ist und ws nicht.

Nun ja, das ist nicht das Ziel, sondern im Gegenteil, dass zu dieser Lücke eine laufende oder sogar letztinstanzliche Rechtsprechung erfolgt, welche diese Lücke schließt, und anhand derer sich die Gerichte orientieren sollten. Diese wird sich vermutlich dann auf die Auslegungsempfehlung stützen.

Also zu Rechtunsicherheit, dem damit verbundenen möglichen Missbrauch, und, im Endeffekt, zu einer Einschüchterung der Bevölkerung und vorauseilendem Gehorsam indem man sich nicht traut daheim mal ein paar versaute Photos zu knipsen, da man ja dafür belangt werden könnte.

Das sehe ich nicht als Motivation, sondern ich denke, es ist einfach der Versuch, ein neues politisches Bimbamborium dadurch zu umgehen, indem man den Teppich besser aufgerollt lässt, auch wenn darin ein paar grobeWebfehler drin sind - wohl mit dem Hintergedanken, dass die ja dann Richter flicken können/sollen. Nicht umsonst liefert man ja gleich einen Reparaturvorschlag mit ;)


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14.09.2007 um 19:00
@Jeara:

Man kann davon ausgehen, dass es in der Praxis nicht dazu kommt, dass Jugendliche im Falle von freiwillig enstandenen Bildern bestraft werden.

Na, da wär ich mir nicht so sicher. Denk mal an Budesländer, wie Bayern und deren Gerichtsbezirke :D
In so einem Fall ist es eben nötig, es bis zum obersten Kadi zu treiben, der darüber dann grundsätzlich befinden wird.


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14.09.2007 um 19:33
Ich bezog mich dabei vor allem auf die "Praxis", nicht auf ein Gericht.
Es wird verschwindend wenige Fälle geben, in denen es überhaupt zu einem Strafantrag kommt durch irgend jemanden. Und darum auch kein Urteil. ;-)


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14.09.2007 um 20:34
Ach, was meinst Du, was nicht alles angezeigt wird. Da wär's ein Wunder, wenn's davon nicht auch nen Haufen geben würde. Aber ich denke auch, dass die Rechtspraxis im allgemeinen nicht zu einer Verurteilung gelangen wird. Obwohl's Pappnasen von Richtern gibt, dass sich dir die Haare zu Berge stellen. Da werden manchmal Eier gelegt, da kann sich keiner ne Vorstellung von machen. Wär ein kleines Wunder, wenn dieses Ei nicht gelegt würde :D


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14.09.2007 um 20:36
Wahrscheinlich bekommt sowieso kaum jemand etwas von der Änderung mit...


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15.09.2007 um 09:18
@Jarara

<<Es wird verschwindend wenige Fälle geben, in denen es überhaupt zu einem Strafantrag kommt durch irgend jemanden<<

also das ist aber eine sehr hoffnungsvolle Sicht.
Schau dir lieber mal die Praxis an deutschen Gerichten an, wieviele Leute da wegen den läppischen Lapalien vom neidischen Nachbar etc. angezeigt werden.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

15.09.2007 um 09:43
Oh man wenn ich eines mehr hasse als dumme Gesetze dann ist es falsche Panikmache! ^^ Leute denkt doch mal logisch nach wenn so ein Gesetz erlassen werden würde, würden doch alle jugendlichen auf die Barikaden gehen. Die Gesellschaft könnte sogar kollabieren. Es gibt genug irrwítzige Gesetze aber irgendwann ist ein Punkt erreicht da traue ich selbst Deutschland nicht zu so blöd zu sein.^^
Also wie gesagt ist nur unseriöse Panikmache, eine juristische Form des Solar Tsunamis nicht mehr. ;)


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15.09.2007 um 09:56
@ UffTaTa

Das ist nicht "hoffnungsvoll", sondern eher realistisch.

Es wird sich kaum jemand finden, der einen Strafantrag stellt, einfach nur, weil ein 17 Jähriger ein Nacktfoto seiner 17 jährigen Freundin hat.

Und WENN das geschieht, muss es da noch nen Staatsanwalt geben, der davon überzeugt ist, man müsse einschreiten. Und anschließend muss da noch nen Richter sein, der überzeugt ist, hier einen TÄTER vor sich zu haben.

Die Auslegungsempfehlung und die Absicht der Änderung haben aber damit nichts zu tun.

Die theoretische Strafbarkeit hat sich lediglich zufällig ergeben, weil irgendeine Pappnase nicht genügend nachgedacht hat bei seiner dollen Formulierung. Darum kam ja direkt das "Reparatur-Set" mit angeflogen.

Wenn sich beispielsweise aus einer Nachlässigkeit plötzlich die theoretische Strafbarkeit vom Radfahren oder Käse essen ergeben würde, würde auch keiner Panik schieben. ;-)


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15.09.2007 um 09:56
<<Leute denkt doch mal logisch nach wenn so ein Gesetz erlassen werden würde, würden doch alle jugendlichen auf die Barikaden gehen.<<


HaHahahahahaha, das meinst du doch nicht ernst :-)


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15.09.2007 um 10:00
<<Es wird sich kaum jemand finden, der einen Strafantrag stellt, einfach nur, weil ein 17 Jähriger ein Nacktfoto seiner 17 jährigen Freundin hat.
<<

Nein, einfach nur deswegen bestimmt nicht, da gebe ich dir absolut Recht.

Aber ein andere Gründe finden sich immer zu genüge. Sei es ein verschmähter Liebhaber oder ein neidischer Nachbar oder sonstwas. Menschen können nun mal sehr böse und gemein sein und versuchen sich dann in jeder Form zu "rächen" die Ihnen möglich ist.

Mit Betonung auf "möglich". Und dieses Gesetz bietet halt eine "Möglichkeit".

Ist doch ganz einfach und das ist nun mal tägliche Realität in Deutschland.


<<Und WENN das geschieht, muss es da noch nen Staatsanwalt geben, der davon überzeugt ist, man müsse einschreiten. Und anschließend muss da noch nen Richter sein, der überzeugt ist, hier einen TÄTER vor sich zu haben.<<

Stimmt ebnenso, und ebenso muss das nichts mit der Sache zu tunhaben die im ENdeffekt verhandelt wird. Das kann auch ganz andere Gründe haben warum ein Richter jemand als "Täter" ansieht. Das muss nicht mal der gleiche, eigentliche Grund sein warum diese Person vom Anzeigenden angezeigt wird.


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