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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
09.09.2007 um 13:26und dami keiner sagt ich wäre einseitig bei der Auswahl mneiner Texte, hier ein PRO-Text und selbst der hat die gleiche Kernausage:
http://www.carechild.de/news/aktuelle_news/bundesregierung_plant_verschaerfung_des_sexualstrafrechts_285_1.html (Archiv-Version vom 10.08.2007)
Extrem problematisch ist nur das Vorhaben, die Tätergrenze abzusenken. Nicht etwa, weil ein 14 jähriger kein Sexualstraftäter sein kann, sondern weil die Tücke hier im Detail liegt. Wenn die Bundesregierung hier nicht nachbessert, ergeben sich möglicherweise vollkommen ungewollte Straftatbestände von Jugendlichen die in ganz absurder Weise kriminalisiert werden könnten.
Das Gesetz soll Kinder und Jugendliche vor Übergriffen von Erwachsenen schützen (Schutzzweck), nicht jedoch Jugendliche kriminalisieren.
Ein 14 jähriger könnte so (vom Gesetzgeber sicher nicht so gewollt) zum Sexualstraftäter werden, wenn er nur einer 17 jährigen einen etwas zu aufdringlichen Kuss gibt. Die Aufzwingung eines, als intim
geltenden, Zungenkusses kann den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs bzw. der sexuellen Nötigung auslösen. Ein Urteil dieser Art gibt es zumindest. In dem Fall wurde ein 13 jähriges Mädchen auf diese Art und Weise von einem Partyfotografen belästigt.
http://www.carechild.de/news/aktuelle_news/bundesregierung_plant_verschaerfung_des_sexualstrafrechts_285_1.html (Archiv-Version vom 10.08.2007)
Extrem problematisch ist nur das Vorhaben, die Tätergrenze abzusenken. Nicht etwa, weil ein 14 jähriger kein Sexualstraftäter sein kann, sondern weil die Tücke hier im Detail liegt. Wenn die Bundesregierung hier nicht nachbessert, ergeben sich möglicherweise vollkommen ungewollte Straftatbestände von Jugendlichen die in ganz absurder Weise kriminalisiert werden könnten.
Das Gesetz soll Kinder und Jugendliche vor Übergriffen von Erwachsenen schützen (Schutzzweck), nicht jedoch Jugendliche kriminalisieren.
Ein 14 jähriger könnte so (vom Gesetzgeber sicher nicht so gewollt) zum Sexualstraftäter werden, wenn er nur einer 17 jährigen einen etwas zu aufdringlichen Kuss gibt. Die Aufzwingung eines, als intim
geltenden, Zungenkusses kann den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs bzw. der sexuellen Nötigung auslösen. Ein Urteil dieser Art gibt es zumindest. In dem Fall wurde ein 13 jähriges Mädchen auf diese Art und Weise von einem Partyfotografen belästigt.