@geraldo: "Habt ihr (...) es noch nicht gecheckt, dass das eine völlig Fehlinterpretation ist, und so einfach nicht stimmt? Ihr redet hier an den Fakten völlig vorbei. Ich dachte, ich hätte es auf Seite 12 hier klar beschrieben, was sich maßgeblich ändert.
(...) erkläre mir bitte mal, was nicht durchsichtig ist bei diesem Gesetzesentwurf. ES IST GENAU DEFINIERT!"
Sorry, das sehe ich ganz anders !
Frage: Was ist hier völlig Fehlinterpretiert und was stimmt nicht? An welchen Fakten reden wir vorbei? Was ist hier genau definiert?
Ich will mal versuchen zu erklären, was hier nicht durchsichtig ist:
Zunächst wird die Grenze auf 18 Jahre hochgeschraubt, bedeutet, dass alle Minderjährigen unter 18 wie Kinder behandelt werden. Bestraft werden sie allerdings wie Erwachsene. Es wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen einem 2jährigen Baby und einer 17 1/2 jährigen Person.
Juristisch wird die Volljährigkeit als Grenze definiert, ob etwas unterKindesmissbrauch oder Kinderpornographie fällt oder nicht. Das kann man zwar machen, das hat auch seinen Sinn, nur wird dabei völlig unberücksichtigt gelassen, dass ein Kind nicht wirklich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf dem Entwicklungsstand eines Säuglings bleit und urplötzlich mit 18 Jahren dann als fertiger Erwachsener dasteht, sondern dass es ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess vom Kind zum Erwachsenen ist. So groß ist nämlich der tatsächliche Unterschied zwischen einem 17 1/2 jährigen und einem 18 jährigen nicht.
Innerhalb dieses Entwicklungsprozesses entdeckt ein Mensch irgendwann seine eigene Sexualität und auch ein natürliches Interesse an der Sexualität an sich. Nebst dessen entwickeln sich auch Fähigkeiten zur Selbstbestimmung und Entscheidungsfähigkeit heraus. Alles dies wird einem Jugendlichen aber sozusagen abgesprochen, wenn dies in keinster Weise Berücksichtigung findet, weil ein 17 1/2 jähriger wie ein 2 jähriges Kind behandelt undmit diesem sozusagen gleich gesetzt wird. Als haben Jugendliche erst ab 18 jahren sexuelle Empfindungen und als haben Jugendliche vorher auch keine eigene Entscheidungsbefugnis über sich selbst und über ihre Sexualität.
Alsdann wird auch das als Kinderpornographisch betrachtet, was lediglich diesen Eindruck vermitteln kann, etwa wenn ein Erwachsener noch kindliche Gesichtszüge aufweist. Zum einen sind "Eindrücke" äusserst subjektiver Natur und etwas rein subjektives hat in einem Gesetz nichts verloren. Da dies zu allerlei abenteuerlichen Interpretationen Anlass geben kann, denn jeder sieht die Dinge anders. Zum anderen ist darin meines Erachtens eine vesteckte Diskriminierung enthalten, da es sich bei einem Erwachsenen mit kindlichen Zügen ja nicht wirklich mehr um ein minderjähriges Kind handelt, diese Person aber aufgrund ihrer äusseren Erscheinung rechtlich aber so behandelt wird wie ein Kind.
Man gebe einem Unbekannten zwei Bilder zur beurteilung. Einesvon Person X im Alter von 17 1/2 Jahren und ein weiteres derselben Person X im Alter von 18 Jahren. Es dürfte äusserst Schwierig sein, das tatsächliche Alter auf beiden Bildern exakt zu ermitteln. Person Y würde vielleicht sogar meinen, es handele sich auf beiden Bildern um eine 16 jährige Person, eine Person Z würde vielleicht meinen, es handele sich auf beiden Bildern um eine 20 jährige Person. In einem Fall wäre es damit Kinderpornographie, und damit strafbar, im anderen Falle nicht.
Der Unterschied zwischen beiden Bildern im Abstand von 1/2 Jahr ist so geringfügig, dass man hier nicht wirklich Unterscheidungsmaßstäbe ansetzen kann. Ein subjektiver Eindruck wohl eher noch weniger als etwa ein tatsächlicher Altersunterschied der nachweisbar wäre.
Noch schwammiger wird es wenn von den erwähnte Posen die Rede ist. Auch da kann doch niemals der persönliche Eindruck entscheidend sein, ob etwas eine Straftat ist oder nicht? Und bei den FKK-Freunden wird es nochschwieriger (ich bin zwar keiner, aber ich kann das schon irgendwo nachvollziehen). Wenn eine Familie einen solchen Urlaub macht und jemand sieht, wie etwa Mutter oder Vater ihre Kinder umarmen, und jemand fände etwas anstößiges daran, wäre es schon Kindesmissbrauch. Und wenn noch nichteinmal der Tatbestand der Nacktheit als solches maßgeblich ist, ist das ganze erst recht Absurd. Wobei ich mich frage, was an der Nacktheit an sich denn überhaupt anstößig sein soll? Immerhin kommen wir in diesem Zustand so auf die Welt. Und ich kenne auch niemanden der sich mit einer Badehose in die Badewanne setzt.
Bei der Gleichsetzung von echten Personen und Bildern, Abbildern, Fotografien, sowie auch gemalten Bildern, dahin gekritzelten Zeichnungen, Gemälden, Skulpturen u. a. wird die Sache doch erst recht völlig Realitätsfern. Dies bedeutete letztlich dass alle Menschen unter 18 Jahren nicht mehr fotografiert oder gemalt, gezeichnet oder skizziert werden dürften, und nichteinmalreine Phantasieprodukte, sofern sie eine Ähnlichkeit mit einer noch nicht 18 jährigen Person aufweisen, wobei die Ähnlichkeit nichteinmal auf eine konkrete Person bezogen sein muss, sondern lediglich nicht das Alter einer Minderjährigen Person in sich darstellen dürfte. Es muss nur jemanden geben, der ein solches Bild irgendwie für sich persönlich als "aufreizend" empfindet, und schon wandert der entsprechende Urheber in den Knast. Persönliche Eindrücke und Empfindungen sind rein subjektiver Natur, so etwas hat in Gesetzen die für alle Menschen klar und deutlich gültig sein müssen, wirklich keinen Platz !
Das sind alles Bereiche weit ausserhalb der wirklichen Verbrechen im Bereich Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie, die hier überhaupt nicht die wirklichen Täter erfassen, sondern den ganz normalen Bürger kriminalisieren und zu einem potentiellen Sexualstraftäter machen, was für meine Begriffe im Vergleich zu dem was wirklich passiert, reineBagatellen sind.
Demnach wäre ja auch das Säugen eines Babys an der Mutterbrust schon Kindesmissbrauch und ein Foto von einem Säugling an der bloßen Mutterbrust schon Kinderpornografie ! Ein absolut natürliches Phänomen des Menschen wäre nach diesem Gesetzentwurf eine schwere Straftat. Denn die weibliche Brust ist ein Sexualorgan, und das Säugen eine Verleitung zu einem Akt, die Brustwarzen mit dem Mund zu berühren, was schon als Sexualakt betrachtet wird und weil der Säugling Minderjährig is, ist es im Sinne einer Verführung zu sehen. Man kann es so eng auslegen, wenn man es darauf anlegen will - alleine das ein Gesetz die Möglichkeit in sich trägt, es so widernatürlich auslegen zu können, zeigt, dass es ein völlig unausgereifter Entwurf ist !
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Jugendliche mit Einwilligung der Eltern schon mit 16 Jahren heiraten dürfen, also eine eheliche Gemeinschaft gründen dürfen. Eine Ehe gilt aber erst als Vollzogen, wenn Sex dabei imSpiel war. Dieser eheliche Vollzug wäre aber wieder eine Straftat im Sinne von Kindesmissbrauch, da beide jungen Ehepartner ja noch wie Kinder behandelt werden, da sie ja in diesem Falle noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bestraft werden sie jedoch wie Erwachsene.
Und es gibt noch etliche Beispiele aus dem ganz normalen Leben, die hier greifen würden und auch zur genüge schon in diesem Thread und diversen Links aufgegriffen wurden und plötzlich als schwere strafbare Handlungen nach diesem Gesetzentwurf geahndet würden.
Wo sind hier Fehlinterpretationen, wo wird an den Fakten vorbei geredet, wo stimmt was nicht, wo ist hier alles genau definiert? Ich sehe eine ganze Menge "Undurchsichtigkeiten" und so etwas darf es in einem Gesetz, dass auf alle Bürger angewendet werden soll, nicht geben ! Einiges habe ich hier mal aufgegriffen. Wenn für Dich, Geraldo alles in Ordnung ist, dann frage ich mich wirklich, ob ich dich bisher richtig eingeschätzt habe.Ich bin enttäuscht, ausgerechnet aus deinem Munde so etwas zu hören.