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Migrantengewalt in Deutschland

59.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

21.02.2025 um 07:20
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:verwenden kann, ist bei einer Radikalisierung immer auch der Kontext zu berücksichtigen der meistens nur übers Wording offenbar wird
Aus meiner Sicht abhängig von den Trainingsdaten der KI. Wenn Du die nur mit Werbespots von Herrn Kaiser und dem Persil-Mann der 70er trainierst, fällt auch Trappatonis "Flasche leer"-Rede aus dem Muster und der Arme wird als Radikaler gedtaggt.
Trainierst Du sie mit den Führer-Reden aus dem ZDF-History-Fundus, fällt Höcke durch und gilt als Softie.


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Migrantengewalt in Deutschland

21.02.2025 um 19:45
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb am 31.01.2025:Das sind dann wieder solche Fälle, bei denen ich auch den Kopf nur noch schütteln kann. Permanent aggressiv, 40.000€ für Sicherheitsdienst... Nee, das kann es nicht sein, so jemand gehört abgeschoben und fertig.
Tja selbst bei der nächsten Möglichkeit ist er nicht dabei, weil die "Liste schon geschlossen ist":
Trotz eines abgelehnten Asylantrags und mehrerer Polizeieinsätze steht ein in Rheinland-Pfalz untergebrachter Mann aus Afghanistan nicht auf einer Liste für einen nächsten Abschiebeflug. Rheinland-Pfalz habe Anfang Dezember das Bundesinnenministerium (BMI) gebeten, ihn nachträglich auf diese Liste zu setzen, teilte das Integrationsministerium in Mainz auf Anfrage mit. Das BMI habe das abgelehnt, weil die Liste geschlossen sei und nicht erneut geöffnet werden könne.
Quelle: https://www.zeit.de/news/2025-02/21/ausreisepflichtiger-afghane-land-zeigt-richtung-bund

Das sind dann die Sachen die keiner mehr versteht und weiterhin die 40000 EUR pro Monat für den Sicherheitsdienst anfallen:
Auch wurde für die Unterkunft ein Sicherheitsdienst engagiert, der laut Kreis für mehr als 40.000 Euro im Monat rund um die Uhr arbeitet.
Quelle: Wie oben


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Migrantengewalt in Deutschland

21.02.2025 um 20:43
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das sind dann die Sachen die keiner mehr versteht und weiterhin die 40000 EUR pro Monat für den Sicherheitsdienst anfallen
Wir würden es ja verstehen, wenn man es uns erklären würde

Jedenfalls hören sich die 40.000 Eur nur für den Sicherheitsdienst unrealistisch an. Nicht Mal, wenn die den zu zweit Tag und Nacht bewachen würden, wären es 40.000 Euro


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21.02.2025 um 20:55
Zitat von YariYari schrieb:Nicht Mal, wenn die den zu zweit Tag und Nacht bewachen würden, wären es 40.000 Euro
Da kommt man bei 30 Tagen dann auf 1440 Stunden.

40000/1440 ergibt dann einen Stundenlohn von etwa 28 EUR. Passt doch


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Migrantengewalt in Deutschland

21.02.2025 um 21:00
@Lanza
Der Stundenlohn für die Bewachung von Migranten liegt aber bei ca 15 Eur und nicht fast das Doppelte, wie du rechnest.

Wie gesagt, ich finde die 40.000 Eur sehr viel, wenn es nur die Bewachung beinhaltet.

Aber davon unabhängig verstehe ich nicht, wieso der nicht in eine bewachte Einrichtung kommt, so dass man keine zusätzlichen Kosten hätte


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21.02.2025 um 21:11
Zitat von YariYari schrieb:Der Stundenlohn für die Bewachung von Migranten liegt aber bei ca 15 Eur und nicht fast das Doppelte, wie du rechnest.
Unternehmer, die ihren Kunden den Stundenlohn ihrer Mitarbeiter in Rechnung stellen, sind pleite.
3 Mann sollten es auch sein bei 24h.
Die 40000 sind sehr realistisch und zeigt wie hart die Sicherheitsbranche am Boden ist.


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21.02.2025 um 23:04
Zitat von LanzaLanza schrieb:40000/1440 ergibt dann einen Stundenlohn von etwa 28 EUR. Passt doch
Zitat von YariYari schrieb:Stundenlohn für die Bewachung von Migranten liegt aber bei ca 15 Eur und nicht fast das Doppelte, wie du rechnest.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:40000 sind sehr realistisch
Ganz ehrlich - ob jetzt 20000 oder 40000, das kann es einfach nicht sein, für die Bewachung von einer einzigen Person, nur weil der hier das Arschloch gibt. Da ist eigentlich jeder Euro zuviel. So etwas dürfte nicht möglich sein.


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22.02.2025 um 00:42
Zitat von YariYari schrieb:Wir würden es ja verstehen, wenn man es uns erklären würde
Wer ist ‚wir‘???
Zitat von YariYari schrieb:Jedenfalls hören sich die 40.000 Eur nur für den Sicherheitsdienst unrealistisch an. Nicht Mal, wenn die den zu zweit Tag und Nacht bewachen würden, wären es 40.000 Euro
Es geht hier um die ‚Rundumbetreuung‘

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/sicherheitsdienst-schuetzt-unterkunft-in-windesheim-im-kreis-bad-kreuznach-vor-aggressivem-gefluechteten-faq-100.html

Wie wird der Mann bewacht?

Wie Landrätin Dickes erklärt, wurde ein privater Sicherheitsdienst engagiert, der die Unterkunft mit zwei Personen rund um die Uhr bewacht. Das koste den Kreis jeden Monat 40.000 Euro.

Allerdings könnten die Sicherheitsleute dem Mann auch nicht auf Schritt und Tritt folgen, so Dickes: "Wenn er weg ist, ist er weg." Aber zumindest sei so die Sicherheit innerhalb der Einrichtung gewährleistet, sowohl des Personals als auch der Bewohner.

Dort geht es nur um die ‚Kosten’ für den Sicherheitsdienst 😉

Kleidung, Verpflegung und ‚Taschengeld‘? Wie sieht es damit aus?


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Migrantengewalt in Deutschland

22.02.2025 um 03:31
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das sind dann die Sachen die keiner mehr versteht und weiterhin die 40000 EUR pro Monat für den Sicherheitsdienst anfallen:
Der Kreis stellte nun auf erneute Nachfrage klar, dass das Sicherheitspersonal dafür da sei, das Personal und die anderen Bewohner zu schützen. Der Geflüchtete selbst werde nicht rund um die Uhr überwacht. Sicherheitspersonal für eine solche Unterkunft zu engagieren sei nichts Ungewöhnliches, das sei auch in anderen Einrichtungen üblich. Vor allem wolle man mit der Security das Sicherheitsgefühl in Windesheim stärken.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/sicherheitsdienst-schuetzt-unterkunft-in-windesheim-im-kreis-bad-kreuznach-vor-aggressivem-gefluechteten-faq-100.html
Was kann die Justiz aktuell tun?
Gegen den Afghanen wurden vier Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung erstattet. Dafür wird er sich demnächst vor dem Bad Kreuznacher Amtsgericht verantworten müssen.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/sicherheitsdienst-schuetzt-unterkunft-in-windesheim-im-kreis-bad-kreuznach-vor-aggressivem-gefluechteten-faq-100.html

Gestern Abend wurde wieder kurz im SWR-Fernsehen über den Fall berichtet und mein Mann äußerte, dass es in früheren Jahren auf dem Land nicht so einen Bohai gegeben habe, wenn sich Personen (egal, welche) daneben benahmen. Denen wurde dann verdeutlicht, wie sie sich zu benehmen haben, so dass sie in einer Gemeinschaft leben können.
Nun leben wir heute aber in anderen Zeiten.
Ich habe zu ihm gesagt, dass der Fall so schnell wie möglich vor Gericht verhandelt werden müsse. Ein Gericht hätte die Möglichkeit, wegen der begangenen Straftaten eine Freiheitsstrafe zu verhängen, nicht nur als Sanktion, da andere Strafen hier nicht zielführend erscheinen, und auch, da eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht und durch eine Inhaftierung auch Menschen und Sachgüter vor zu befürchtenden weiteren Ausfällen von Seiten des Verantwortlichen bewahrt werden könnten.
Ich könnte mir vorstellen, dass viele so etwas als richtig ansehen würden.
Das, was der Oberstaatsanwalt sagt, ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, denn Körperverletzungen sind in meinen Augen schon gravierend und der Paragraph 223 StGB sagt aus:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),2)%20Der%20Versuch%20ist%20strafbar.
Der Leitende Bad Kreuznacher Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler sagte nach Bekanntwerden des Falls, dass diese Taten allerdings nicht so schwerwiegend seien, dass sie eine strafrechtliche Freiheitsentziehung, also etwa Untersuchungshaft, rechtfertigen würden. Er könne gut verstehen, wenn das von vielen Menschen als unbefriedigend empfunden werde, so Deutschler. Aber diese Grenzen gebe der Rechtsstaat eben vor.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/sicherheitsdienst-schuetzt-unterkunft-in-windesheim-im-kreis-bad-kreuznach-vor-aggressivem-gefluechteten-faq-100.html

Man könnte natürlich auch eine Geldstrafe verhängen. Wenn er die nicht zahlen kann, muss er sie halt absitzen (Ersatzfreiheitsstrafe).

Was ich mir auch vorstellen kann ist, dass die Isolation in dem Container den jungen Mann möglicherweise noch aggressiver machen könnte.
Der Kreis habe sich daraufhin entschieden, den Mann in einem eigenen Container unterzubringen. Für die restliche Unterkunft habe man ihm ein Hausverbot erteilt. An gemeinsamen Mahlzeiten mit den anderen Geflüchteten nehme er nicht teil, das Essen werde ihm gebracht.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/sicherheitsdienst-schuetzt-unterkunft-in-windesheim-im-kreis-bad-kreuznach-vor-aggressivem-gefluechteten-faq-100.html


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Migrantengewalt in Deutschland

22.02.2025 um 06:06
@i-tüpfelchen
Mit "wir" meine ich die Menschen, die finden das jeder einzelne Eur, der ausgegeben wird, zuviel für diesen Menschen ist.


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22.02.2025 um 08:47
Zitat von nairobinairobi schrieb:Man könnte natürlich auch eine Geldstrafe verhängen. Wenn er die nicht zahlen kann, muss er sie halt absitzen (Ersatzfreiheitsstrafe).
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Das heißt, das Gericht entscheidet nicht direkt über die Höhe des Geldbetrags, sondern über die Anzahl der Tagessätze, die fällig werden. Ein Tagessatz bemisst sich an dem Einkommen des Verurteilten. Daraus ist das eindeutige Ziel erkennbar, Geldstrafen eben genau so zu bemessen, das sie auch von dem Verurteilten bezahlbar sind. Alles andere wäre Willkür, da "durch die Hintertür" eine Haftstrafe erreicht werden würde, die das Gesetz für diese Tat überhaupt nicht vorgesehen hat.

Das monatliche EInkommen eines Geflüchteten als Basis für die Berechnung eines Tagessatzes ist aber schon allein deshalb schwierig, weil es sich eher am Existenzminimum orientiert und der größte Teil der empfangegen Leistungen gar nicht monitär als Einkommen gezählt werden kann. Eine Geldstrafe würde deshalb hier naturgemäß immer zwar objektiv gesehen sehr niedrig ausfallen, subjektiv allerdings direkt an den Pfändungsgrenzen scheitern können. Im Prinzip ist das auch ein guter Mechanismus, Strafen gerecht zu gestalten,da sonst jemand die Strafe für dieselbe Tat aus der Portokasse bezahlt und der andere verhungern muss.

Ein besserer Ansatz scheint mir zu sein, endlich das Dogma der Religionsfreiheit etwas zu entsperren. Damit meine ich, das es zwar selbstverständlich ist, das jedem das Recht zusteht, das zu glauben, was er will - solange es aber eben nicht Einfluss auf andere hat. An dieser Grenze sollte bei Übertritt ergebnisoffener untersucht werden, wann ein Glaube zum religiösen Wahn und damit zu einer durchaus gefährlichen Form der geistigen Erkrankung geworden ist. In dem Augenblick, in dem ein Mensch tatsächlich "glaubt", das er einer Gottheit (o.ä.) schuldet, die Umsetzung dessen angenommenen Willens auf Erden zu garantieren, hat dieser nach objektiven Kriterien den Bezug zur Realität sehr umfänglich verloren. Wenn jemand einer inneren Stimme folgt und nach deren Vorgaben handelt, dann ist das ein Produkt einer psychische Erkrankung. Ist es keine "innere Stimme", sondern eine religiöse "Erkenntnis", ist diese Erkenntnis solange geschützt, bis sie zu konkreten Taten führt. Hier brauchen wir meiner Meinung nach eine Modifikation der Zuordnung.
Jemand, dessen Gottheit komplette Unterordnung verlangt und für sich in Anspruch nimmt, über die absolute Weisheit und über die Hoheit über die Regelung jeglicher staatlicher und nichtstaatlicher Organisation zu verfügen, kann ja kaum anders handeln, als sich dieser Hoheit komplett unterzuordnen. Und diese Unterordnung betrifft dann eben auch das Handeln aller anderer, denn genau dieses ist in seiner Welt nicht nur bereits durch Gottesgesetz endgültig geordnet, sondern es obliegt ihm ebenfalls durch Gottesgesetz selbst, die Umsetzung dieser Ordnung durchzusetzen. Das ist irre - aber logische Konsequenz aus dogmatischem Glauben, welcher wiederum genau deshalb viel eher als psychische Erkrankung erkannt werden muss. Betroffene Menschen können in der Regel nichts für diese Erkrankung - sie können aber Gefährlich sein und sollten ddaher seperiert werden können.


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Migrantengewalt in Deutschland

22.02.2025 um 09:18
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Das heißt, das Gericht entscheidet nicht direkt über die Höhe des Geldbetrags, sondern über die Anzahl der Tagessätze, die fällig werden. Ein Tagessatz bemisst sich an dem Einkommen des Verurteilten. Daraus ist das eindeutige Ziel erkennbar, Geldstrafen eben genau so zu bemessen, das sie auch von dem Verurteilten bezahlbar sind. Alles andere wäre Willkür, da "durch die Hintertür" eine Haftstrafe erreicht werden würde, die das Gesetz für diese Tat überhaupt nicht vorgesehen hat.
Genau. Ein Tagessatz kann 3 Euro betragen, genauso 1500 Euro, je nach Einkommen/Einkünften der angeklagten Person.
Es können 10 Tagessätze verhängt werden oder aber 300, nur als Beispiel.
Das Gericht prüft den individuellen Fall und hat einen gewissen Ermessensspielraum.
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:An dieser Grenze sollte bei Übertritt ergebnisoffener untersucht werden, wann ein Glaube zum religiösen Wahn und damit zu einer durchaus gefährlichen Form der geistigen Erkrankung geworden ist. In dem Augenblick, in dem ein Mensch tatsächlich "glaubt", das er einer Gottheit (o.ä.) schuldet, die Umsetzung dessen angenommenen Willens auf Erden zu garantieren, hat dieser nach objektiven Kriterien den Bezug zur Realität sehr umfänglich verloren. Wenn jemand einer inneren Stimme folgt und nach deren Vorgaben handelt, dann ist das ein Produkt einer psychische Erkrankung. Ist es keine "innere Stimme", sondern eine religiöse "Erkenntnis", ist diese Erkenntnis solange geschützt, bis sie zu konkreten Taten führt. Hier brauchen wir meiner Meinung nach eine Modifikation der Zuordnung.
Jemand, dessen Gottheit komplette Unterordnung verlangt und für sich in Anspruch nimmt, über die absolute Weisheit und über die Hoheit über die Regelung jeglicher staatlicher und nichtstaatlicher Organisation zu verfügen, kann ja kaum anders handeln, als sich dieser Hoheit komplett unterzuordnen. Und diese Unterordnung betrifft dann eben auch das Handeln aller anderer, denn genau dieses ist in seiner Welt nicht nur bereits durch Gottesgesetz endgültig geordnet, sondern es obliegt ihm ebenfalls durch Gottesgesetz selbst, die Umsetzung dieser Ordnung durchzusetzen. Das ist irre - aber logische Konsequenz aus dogmatischem Glauben, welcher wiederum genau deshalb viel eher als psychische Erkrankung erkannt werden muss. Betroffene Menschen können in der Regel nichts für diese Erkrankung - sie können aber Gefährlich sein und sollten ddaher seperiert werden können.
Wenn von einer Person Gefahren für Dritte ausgehen, wird das in der Regel geprüft und diese Person im begründeten Fall eingewiesen. Wahrscheinlich passiert das aber noch zu selten, hinterher ist man natürlich immer schlauer.
Auch ein religiöser Wahn ist ein Wahn, das ist meine Meinung. Manche legen die Religion zu streng und falsch aus, das sind dann die gefährlichen Extremisten.


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22.02.2025 um 09:23
Es ging ursprünglich gestern darum, dass er nicht auf die Liste für den nächsten Flug kam:
Ein Mann aus Afghanistan sorgt in Rheinland-Pfalz immer wieder für Polizeieinsätze – sogar Ministerpräsident Alexander Schweitzer fordert seine Abschiebung. Dennoch steht der Afghane nicht auf der Liste für einen nächsten Abschiebeflug.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article255496872/Afghane-steht-nicht-auf-Liste-fuer-Abschiebeflug-Rheinland-Pfalz-verweist-auf-den-Bund.html

Das meinte ich dann auch, dass dieser neue "Fauxpas", indem er aus Bürokratiegründen nicht mehr auf die Liste kommt, dann endgültig keiner mehr versteht.


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Migrantengewalt in Deutschland

22.02.2025 um 09:34
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das meinte ich dann auch, dass dieser neue "Fauxpas", indem er aus Bürokratiegründen nicht mehr auf die Liste kommt, dann endgültig keiner mehr versteht.
Verstehe nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Es steht doch sogar in dem Welt-Artikel drin:
Eine Abfrage des Bundesinnenministeriums bei den Ländern für eine Liste für einen nicht näher terminierten Abschiebeflug nach Afghanistan sei im September erfolgt. Zu dem Zeitpunkt sei der Mann noch nicht „vollziehbar ausreisepflichtig“ gewesen. Sein Asylantrag wurde Ende Oktober 2024 abgelehnt, seit Mitte November ist er ausreisepflichtig.
Der steht dann auf der nächsten Liste.


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Migrantengewalt in Deutschland

22.02.2025 um 09:38
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Der steht dann auf der nächsten Liste.
Liste wieder aufmachen? Unkompliziert ihn drauf setzen und das Theater beenden und 40000 EUR für bessere Dinge einsetzen?
Rheinland-Pfalz habe Anfang Dezember das Bundesinnenministerium gebeten, ihn nachträglich auf diese Liste zu setzen, teilte das Integrationsministerium in Mainz auf Anfrage mit. Das Ministerium habe das abgelehnt, weil die Liste geschlossen sei und nicht erneut geöffnet werden könne.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article255496872/Afghane-steht-nicht-auf-Liste-fuer-Abschiebeflug-Rheinland-Pfalz-verweist-auf-den-Bund.html

Tust du absichtlich so doof?


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Migrantengewalt in Deutschland

22.02.2025 um 09:50
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das Ministerium habe das abgelehnt, weil die Liste geschlossen sei und nicht erneut geöffnet werden könne.
Solch abstrakte Formulierungen legen nahe, das hier der Umsetzungswille fehlt.
Was das Ministerium tatsächlich sagt ist folgendes:

"Das (von Menschen geführte) Ministerium habe das abgelehnt, weil die Liste (durch Menschen) geschlossen sei und nicht erneut (durch Menschen) geöffnet werden könne".

Speziell das "nicht erneut durch Menschen geöffnet werden könne" liegt einen Mechanismus nahe, der sich menschlicher Einwirkung auf einmal entzieht, was ja aber unrealistisch ist.


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Migrantengewalt in Deutschland

22.02.2025 um 09:50
Zitat von LanzaLanza schrieb:Liste wieder aufmachen?
Hängt davon ab, ob - und offensichtlich ist das hier der Fall - der Zugang zu dieser Liste mit einer Fristsetzung verknüpft war.
Dein Problem scheint in einem tieferen Unverständnis rechtstaatlicher Bürokratie zu liegen.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Tust du absichtlich so doof?
Nicht alles, was Du nicht verstehen willst, ist doof.


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Migrantengewalt in Deutschland

22.02.2025 um 09:53
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Solch abstrakte Formulierungen legen nahe, das hier der Umsetzungswille fehlt.
Ein Verwaltungsakt ist zwar "durch Menschen" angetrieben, obliegt aber (ebenfalls durch Menschen angelegten) Regeln, die befolgt werden müssen, um den Verwaltungsakt willkürfrei und damit rechtssicher zu machen. Du verlangst die Aussetzung der Regelung - also Willkür.


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Migrantengewalt in Deutschland

22.02.2025 um 09:58
@Sonderlich
Man sollte schon anerkennen das Verwaltungsakte offenbar je nach Motivation angepasst und angewandt werden können und auch werden.
Ich weiß nicht ob auf Asylunterkünften Einzelcontainer Standard sind, Einzelbewachung, Essensbringedienste, Mehrausgaben usw.... Das konnte man zum Glück sehr schnell und gut anpassen.
Stellt sich Nachbar Rainer einen Container in den Garten kommt die Bauaufsicht und ein monatelanges Ringen um das Ortsantlitz nimmt seinen Lauf.

Will heißen, so starr ist das alles nicht, unser Verwaltungssystem ist überall offen für notwendige Anpassungen, man muss es nur wollen.

Funfact: Ich erhielt letztens einen Amtstermin außerhalb der Öffnungszeiten, also außerhalb der eben nicht so willkürlich festen Regeln. Man muss nur wollen.


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Migrantengewalt in Deutschland

22.02.2025 um 10:06
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das BMI habe das abgelehnt, weil die Liste geschlossen sei und nicht erneut geöffnet werden könne.
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Ein Verwaltungsakt ist zwar "durch Menschen" angetrieben, obliegt aber (ebenfalls durch Menschen angelegten) Regeln, die befolgt werden müssen, um den Verwaltungsakt willkürfrei und damit rechtssicher zu machen. Du verlangst die Aussetzung der Regelung - also Willkür.
Wie sind denn da die Regelungen für so eine Liste und ihre Öffnungs- und Schließzeiten?


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