Lanza schrieb:Das sind dann die Sachen die keiner mehr versteht und weiterhin die 40000 EUR pro Monat für den Sicherheitsdienst anfallen:
Der Kreis stellte nun auf erneute Nachfrage klar, dass das Sicherheitspersonal dafür da sei, das Personal und die anderen Bewohner zu schützen. Der Geflüchtete selbst werde nicht rund um die Uhr überwacht. Sicherheitspersonal für eine solche Unterkunft zu engagieren sei nichts Ungewöhnliches, das sei auch in anderen Einrichtungen üblich. Vor allem wolle man mit der Security das Sicherheitsgefühl in Windesheim stärken.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/sicherheitsdienst-schuetzt-unterkunft-in-windesheim-im-kreis-bad-kreuznach-vor-aggressivem-gefluechteten-faq-100.htmlWas kann die Justiz aktuell tun?
Gegen den Afghanen wurden vier Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung erstattet. Dafür wird er sich demnächst vor dem Bad Kreuznacher Amtsgericht verantworten müssen.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/sicherheitsdienst-schuetzt-unterkunft-in-windesheim-im-kreis-bad-kreuznach-vor-aggressivem-gefluechteten-faq-100.htmlGestern Abend wurde wieder kurz im SWR-Fernsehen über den Fall berichtet und mein Mann äußerte, dass es in früheren Jahren auf dem Land nicht so einen Bohai gegeben habe, wenn sich Personen (egal, welche) daneben benahmen. Denen wurde dann verdeutlicht, wie sie sich zu benehmen haben, so dass sie in einer Gemeinschaft leben können.
Nun leben wir heute aber in anderen Zeiten.
Ich habe zu ihm gesagt, dass der Fall so schnell wie möglich vor Gericht verhandelt werden müsse. Ein Gericht hätte die Möglichkeit, wegen der begangenen Straftaten eine Freiheitsstrafe zu verhängen, nicht nur als Sanktion, da andere Strafen hier nicht zielführend erscheinen, und auch, da eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht und durch eine Inhaftierung auch Menschen und Sachgüter vor zu befürchtenden weiteren Ausfällen von Seiten des Verantwortlichen bewahrt werden könnten.
Ich könnte mir vorstellen, dass viele so etwas als richtig ansehen würden.
Das, was der Oberstaatsanwalt sagt, ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, denn Körperverletzungen sind in meinen Augen schon gravierend und der Paragraph 223 StGB sagt aus:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),2)%20Der%20Versuch%20ist%20strafbar.
Der Leitende Bad Kreuznacher Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler sagte nach Bekanntwerden des Falls, dass diese Taten allerdings nicht so schwerwiegend seien, dass sie eine strafrechtliche Freiheitsentziehung, also etwa Untersuchungshaft, rechtfertigen würden. Er könne gut verstehen, wenn das von vielen Menschen als unbefriedigend empfunden werde, so Deutschler. Aber diese Grenzen gebe der Rechtsstaat eben vor.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/sicherheitsdienst-schuetzt-unterkunft-in-windesheim-im-kreis-bad-kreuznach-vor-aggressivem-gefluechteten-faq-100.htmlMan könnte natürlich auch eine Geldstrafe verhängen. Wenn er die nicht zahlen kann, muss er sie halt absitzen (Ersatzfreiheitsstrafe).
Was ich mir auch vorstellen kann ist, dass die Isolation in dem Container den jungen Mann möglicherweise noch aggressiver machen könnte.
Der Kreis habe sich daraufhin entschieden, den Mann in einem eigenen Container unterzubringen. Für die restliche Unterkunft habe man ihm ein Hausverbot erteilt. An gemeinsamen Mahlzeiten mit den anderen Geflüchteten nehme er nicht teil, das Essen werde ihm gebracht.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/sicherheitsdienst-schuetzt-unterkunft-in-windesheim-im-kreis-bad-kreuznach-vor-aggressivem-gefluechteten-faq-100.html