nairobi schrieb:Man könnte natürlich auch eine Geldstrafe verhängen. Wenn er die nicht zahlen kann, muss er sie halt absitzen (Ersatzfreiheitsstrafe).
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Das heißt, das Gericht entscheidet nicht direkt über die Höhe des Geldbetrags, sondern über die Anzahl der Tagessätze, die fällig werden. Ein Tagessatz bemisst sich an dem Einkommen des Verurteilten. Daraus ist das eindeutige Ziel erkennbar, Geldstrafen eben genau so zu bemessen, das sie auch von dem Verurteilten bezahlbar sind. Alles andere wäre Willkür, da "durch die Hintertür" eine Haftstrafe erreicht werden würde, die das Gesetz für diese Tat überhaupt nicht vorgesehen hat.
Das monatliche EInkommen eines Geflüchteten als Basis für die Berechnung eines Tagessatzes ist aber schon allein deshalb schwierig, weil es sich eher am Existenzminimum orientiert und der größte Teil der empfangegen Leistungen gar nicht monitär als Einkommen gezählt werden kann. Eine Geldstrafe würde deshalb hier naturgemäß immer zwar objektiv gesehen sehr niedrig ausfallen, subjektiv allerdings direkt an den Pfändungsgrenzen scheitern können. Im Prinzip ist das auch ein guter Mechanismus, Strafen gerecht zu gestalten,da sonst jemand die Strafe für dieselbe Tat aus der Portokasse bezahlt und der andere verhungern muss.
Ein besserer Ansatz scheint mir zu sein, endlich das Dogma der Religionsfreiheit etwas zu entsperren. Damit meine ich, das es zwar selbstverständlich ist, das jedem das Recht zusteht, das zu glauben, was er will - solange es aber eben nicht Einfluss auf andere hat. An dieser Grenze sollte bei Übertritt ergebnisoffener untersucht werden, wann ein Glaube zum religiösen Wahn und damit zu einer durchaus gefährlichen Form der geistigen Erkrankung geworden ist. In dem Augenblick, in dem ein Mensch tatsächlich "glaubt", das er einer Gottheit (o.ä.) schuldet, die Umsetzung dessen angenommenen Willens auf Erden zu garantieren, hat dieser nach objektiven Kriterien den Bezug zur Realität sehr umfänglich verloren. Wenn jemand einer inneren Stimme folgt und nach deren Vorgaben handelt, dann ist das ein Produkt einer psychische Erkrankung. Ist es keine "innere Stimme", sondern eine religiöse "Erkenntnis", ist diese Erkenntnis solange geschützt, bis sie zu konkreten Taten führt. Hier brauchen wir meiner Meinung nach eine Modifikation der Zuordnung.
Jemand, dessen Gottheit komplette Unterordnung verlangt und für sich in Anspruch nimmt, über die absolute Weisheit und über die Hoheit über die Regelung jeglicher staatlicher und nichtstaatlicher Organisation zu verfügen, kann ja kaum anders handeln, als sich dieser Hoheit komplett unterzuordnen. Und diese Unterordnung betrifft dann eben auch das Handeln aller anderer, denn genau dieses ist in seiner Welt nicht nur bereits durch Gottesgesetz endgültig geordnet, sondern es obliegt ihm ebenfalls durch Gottesgesetz selbst, die Umsetzung dieser Ordnung durchzusetzen. Das ist irre - aber logische Konsequenz aus dogmatischem Glauben, welcher wiederum genau deshalb viel eher als psychische Erkrankung erkannt werden muss. Betroffene Menschen können in der Regel nichts für diese Erkrankung - sie können aber Gefährlich sein und sollten ddaher seperiert werden können.