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Migrantengewalt in Deutschland

59.095 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

um 13:31
Zitat von quecksilber0quecksilber0 schrieb:Seit Juni 2024 gibt es nun diese Seite. Diese protokoliert alle Messerangriffe, die täglich gemeldet werden.
Spielt mal ein wenig mit den Daten hin und her. Ich war schockiert, als ich das gesehen habe.

https://messerinzidenz.de/

Aber egal, wie ich es drehe und wende. Mir fällt keine Möglichkeit ein, um Messerangriffe im Allgemeinen zu reduzieren.
Danke - sehr interessant.
Ich denke, hier kann man nur auf Abschreckung setzten, indem Taten, bei denen Messer zum Einsatz gekommen sind, konsequent mit moeglichst hohen Strafen zu belegen sind.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 13:51
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich denke, hier kann man nur auf Abschreckung setzten, indem Taten, bei denen Messer zum Einsatz gekommen sind, konsequent mit moeglichst hohen Strafen zu belegen sind.
Ich glaube , das dies wenig nutzt. Dreht es sich um kriminelle Asylsuchende , die in überfüllten Asylheimen wohnen , mit teilweise katastrophalen hygienischen Zuständen bzw. in überfüllten Zimmern mit mehreren Personen hausen müssen , sind psychische Anstalten sofern die Täter als psychisch krank eingestuft werden oder JVA , wahre Luxushotels.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 13:52
O. war den Behörden bereits wegen Straftaten aufgefallen. „Bild“ berichtet über einen Angriff des Mannes auf eine Frau im August vergangenen Jahres. O. lebte demnach in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Kleinstadt Alzenau nahe Aschaffenburg. Eine ukrainische Nachbarin sagte der „Bild“: „Er schnitt einer Landsfrau von mir immer wieder in die Haut. Sie schrie um Hilfe, ich alarmierte die Polizei.“ Doch sein Zimmer in der Unterkunft habe er dennoch wieder bezogen.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article255215142/Aschaffenburg-Abschiebung-des-Tatverdaechtigen-scheiterte-an-Frist-Herrmann-macht-Bamf-verantwortlich.html

Passagen von mir fett markiert.

Wie kann so jemand auf freiem Fuß sein? Was alles im Magdeburg Fall nicht vorlag, weil es "nur" Worte waren, liegt hier doch vor.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 14:34
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wie kann so jemand auf freiem Fuß sein? Was alles im Magdeburg Fall nicht vorlag, weil es "nur" Worte waren, liegt hier doch vor.
Auch wenn es unverständlich ist, und vielleicht hart gesagt. Aber hier handelt es sich NUR um Körperverletzung. Durch das Messer um eine schwere Körperverletzung.

Da wird man bei uns nicht hinter Gitter gesteckt!


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Migrantengewalt in Deutschland

um 15:12
Zitat von quecksilber0quecksilber0 schrieb:Auch wenn es unverständlich ist, und vielleicht hart gesagt. Aber hier handelt es sich NUR um Körperverletzung. Durch das Messer um eine schwere Körperverletzung.
Durch das Messer wird es eine gefährliche Körperverletzung, keine schwere Körperverletzung. Für vorsätzliche schwere Körperveletzung gehst Du schon regelmässig in den Knast und je nach Einordnung (Unterpunkt 1 226STGB) sogar zwingend


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Migrantengewalt in Deutschland

um 15:52
Zitat von quecksilber0quecksilber0 schrieb:Da wird man bei uns nicht hinter Gitter gesteckt!
Ohne Witz, mir sind drei Fälle beim örtlichen Amtsgericht in Erinnerung geblieben: Opfer in jedem Fall lebensgefährlich verletzt und nur knapp mit dem Leben davon gekommen, 2x Bewährung (da ging in beiden Fällen um Drogen), einmal eine Verwarnung (Streit um einen Parkplatz).
Die 6.5 Jahre für den Drogendealer, der zwei andere Drogendealer mit Schüssen verletzt hat (1 Toter) müssen jetzt nochmal nachverhandelt werden...


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Migrantengewalt in Deutschland

um 16:26
Zitat von MaariMaari schrieb:Ohne Witz, mir sind drei Fälle beim örtlichen Amtsgericht in Erinnerung geblieben:
Gab es da irgendwelche Taeter-Opfer-Ausgleiche der so was?
Details zu diesen Faellen waeren da sehr interessant.

Aber es klingt schon nach sehr wenig Strafe (aber das denke ich haeufiger ;-)).
Zitat von LanzaLanza schrieb:Bild“ berichtet über einen Angriff des Mannes auf eine Frau im August vergangenen Jahres
Mal sehen, was man da noch hoeren wird - hat es eine Strafanzeige gegeben?, ist das Ganze vor Gericht verhandelt worden?, wenn nch nicht, warum keine U-Haft? Wer und wie schnell wird entschieden ueber die Schuldunfaehigkeit entschieden (bei einem Taeter mit einer psychischen Erkrankung)?
Das sind so die ersten Fragen, die mir da in den Kopf kommen.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 16:58
Zitat von cejarcejar schrieb:Durch das Messer wird es eine gefährliche Körperverletzung, keine schwere Körperverletzung. Für vorsätzliche schwere Körperveletzung gehst Du schon regelmässig in den Knast und je nach Einordnung (Unterpunkt 1 226STGB) sogar zwingend
Ja, aber nicht zwingend in Untersuchungshaft
Die Vorfälle wurden vermutlich noch nicht verhandelt
Was ich allerdings auch als höchst problematisch ansehe. Ganz allgemein nicht bezogen auf diesen Fall wäre es wünschenswert, wenn bei so schweren Gewalttaten möglichst schnell ermittelt, verhandelt und ggf verurteilt wird.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 17:09
Hier ist es ja eine gefaehrliche Körperverletzung durch einen Taeter, bei dem eine psychische Erkrankung bekannt ist.
Da liegt es doch nahe zu pruefen, ob nicht eine einstweilige Unterbringung angebracht ist.
Zumal von 3 Gewalttaten gesprochen wird.

Es ist auch eine Zumutung fuer die betroffene Frau (und eigentlich fuer alle Frauen im Haus), dass der Taeter nach dem Angriff wieder in seinem alten Zimmer einzieht, so als waere nichts gewesen.

Eine Entscheidung ueber Nicht-U-Haft und Nicht-Unterbringung muss doch zeitnah zur Tat getroffen und dokumentiert worden sein? (nach meinem Verstaendnis).

Wahrscheinlich ist der Knackpunkt mal wieder, dass die Informationen nicht zentral verfuegbar sind, und derjenige, der Entscheidungen treffen muss, keinen Einblick in das Gesamtbild hat.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 17:15
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Da liegt es doch nahe zu pruefen, ob nicht eine einstweilige Unterbringung angebracht ist.
Ja, aber zwangsweise Unterbringungen sind zeitlich sehr, sehr begrenzt.
Ein Unterbringungsbeschluss gibt es nur dann, wenn akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht.
Wenn dieser Zustand z.b durch geeignete Medikationen behoben wurde, kann derjenige aus der geschlossenen Unterbringung wieder raus.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 17:19
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Gab es da irgendwelche Taeter-Opfer-Ausgleiche der so was?
Ja, die gab es.

Verständlich sind mir solche Urteile trotzdem nicht.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 17:40
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ja, aber zwangsweise Unterbringungen sind zeitlich sehr, sehr begrenzt.
Ein Unterbringungsbeschluss gibt es nur dann, wenn akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht.
Wenn dieser Zustand z.b durch geeignete Medikationen behoben wurde, kann derjenige aus der geschlossenen Unterbringung wieder raus.
Ich glaube, Du sprichst hier vom PsychKG (das bei akuter Selbst/Fremdgefaehrung greift).

Aber hier gab es ja schon eine Straftat (im Bereich gefaehrlicher Körperverletzung).
Ich spreche von der Einstweilige Unterbringung nach §126a StPO (dem Pendant zur Untersuchungshaft). Hier greifen (grob gesprochen) auch 6 Monate.

Hier steht ein bisschen mehr darueber:

https://www.funke-strafrecht.de/ratgeber/faq-strafverfahren/unterbringungsarten-und-ueberpruefungsverfahren/


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