Migrantengewalt in Deutschland
27.03.2023 um 23:40Photographer73 schrieb:Schön zusammengefasst. Mir ist es auch u5nverständlich, wieso man es anders handhaben sollte. Täter, die hier schwerste Straftaten verübeln, gehören nach Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben. Und es ist mir in diesem Fall dann auch egal, was diesem Täter im Heimatland drohen könnte. Das ist dann die eigenverschuldete Konsequenz aus seiner Tat, seinen Taten. Und es liegt auch auf der Hand, dass genau dieser Täter danach hier keine Straftat mehr begehen kann und das ist das entscheidende für mich.Es liegt aber eben nicht auf der Hand, dass diese Praxis im allgemeinen Straftaten verringert. Das müsste man belegen, wenn man deswegen Regelungen ändern möchte. Und ich finde auch nicht, dass man so einfach das Leben eines Menschen in Gefahr bringen darf, nur weil er straffällig geworden ist. Das machen wir doch hier auch nicht so, dass wir sagen "och, der Sexualstraftäter muss nicht vor den Mitgefangenen geschützt werden. Selber Schuld".
Wenn wir es hier nicht machen, warum ist es dann okay, wenn wir es in einem anderen Land zulassen?