doetz schrieb:Es wäre schön, wenn du die Zusammenhänge zwischen Todesstrafe und Abschiebung näher erläutern könntest. Gerne mit Studien untermauern. Ich denke nicht, dass man mit Studien zur Todesstrafe gegen die Abschiebung argumentieren kann ehe nicht die Ähnlichkeit/Verknüpfung beider Strafen eindeutig geklärt ist.
Das Beispiel Todesstrafe habe ich gebracht, um mit der Argumentation aufzuräumen "ein Straftäter der weg ist senkt die Kriminalitätsrate". Das stimmt bei der Todesstrafe nicht und auch bei Abschiebung gibt es dazu keine Belege, wohl aber zumindest ein Gegenbeispiel aus den USA.
doetz schrieb:Das könnte ebenso das Fazit einer entsprechenden Studie sein. Ist es das oder nur eine Schlussfolgerung von dir?
Es gibt keine mir bekannte Studie aus einer westlichen, modernen Nation, weder heute noch historisch, die belegt, dass Abschiebung einen positiven Effekt auf die Kriminalitätsrate hat. Es gibt aber aus den USA ein Beispiel dagegen.
Im Endeffekt hantiert man hier also mit reinen Behauptungen, obwohl zwei sehr wichtige Dinge unklar sind:
1) Welchen Effekt hat Abschiebung auf die Verbrechensrate, wenn überhaupt? Vielleicht sogar einen negativen?
2) Wie viele ausreisepflichtige Gewalttäter gibt es überhaupt? Diese Zahl wird gar nicht erfasst.
3) Wie viele von denen, die es gibt, könnte man überhaupt abschieben, wenigstens in der Theorie? Bei staatenlosen Palästinensern geht das jedenfalls nicht, den Fall hatten wir hier letztens.
Das sollte man vielleicht erstmal klären, bevor man eine Ausweitung von Abschiebungen als sinnvolle Verbrechensbekämpfung ins Feld führt.