rhapsody3004 schrieb:Unsere Regierung will es ja gerade den Menschen erleichtern (nicht Straftätern) bzw. wollen sie die Zeit verkürzen, um Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben, die hier bereits seit einigen Jahren unauffällig und womöglich sogar gut integriert und das rechtmäßig und mit nachweisbarer Identität gelebt haben.
Solchen Menschen muss man es wirklich nicht auch noch erschweren. Da bin ich auch ganz bei dir. Warum da mit den vollen 8 Jahren warten?
Da rennst du bei mir offene Türen ein, ich bin auch dafür, früher einen deutschen Pass zu ermöglichen.
Aber mein ganz großes Grundproblem ist wirklich, dass bei kriminalitätsdebatten immer scheindebatten aufgemacht werden, anstatt sich dem problem zu widmen.
Da ist eine Person, die 8 Jahre lang zwischen Gefängnis, Obdachlosigkeit und Psychiatrie hin- und hergeht. Und wir haben staatlich gar keine richtigen Konzepte, uns damit zu befassen.
Was macht man da mit einem Täter, der so eine personalie hat und aus dem Gefängnis kommt?
Warum ließ das Hamburger Landgericht den 33-jährigen Asylanten nach Messerattacken gegen zwei Männer nach elf Monaten in Untersuchungshaft wieder frei? Wieso informierte die Hamburger Justiz nicht die Kieler Ausländerbehörde über die Entlassung aus dem Gefängnis?
Denn am Vormittag des Amoklaufes im Zug RE 70 hatte sich der obdachlose Gewalttäter nach einjähriger Abwesenheit noch an einem Info-Point der Kieler Ausländerbehörde gemeldet und um eine Unterkunft gebeten.
2016 kassierte Ibrahim A. ein Jahr auf Bewährung
Da man aber nichts über seine jüngste kriminelle Karriere wusste, verwiesen die Info-Point-Mitarbeiter den Bittsteller an die örtliche Obdachlosenhilfe. Zudem sollte er sich wieder ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Anschließend zog Ibrahim A. von dannen. Einige Stunden später tötete er offenbar eine 17-jährige Schülerin und ihren 19-jährgen Bekannten, fünf weitere Fahrgäste soll er mit seinem Messer schwer verletzt haben.
Obdachloser kommt aus dem Gefängnis, geht zur Ausländerbehörde und bittet um Unterkunft. Wird weiterverwiesen an Obdachlosenhilfe und soll sich beim Einwohnermeldeamt melden.
Wenn man sich das anguckt, kann man doch nicht davon sprechen, dass diese Person, die sowohl psychische krankheiten als auch drogensucht hatte, irgendwie betreut oder resozialisiert wird.
Da sind ganz andere probleme, als dass er nicht früh genug abgeschoben wird. Vorher das gleiche:
Der Fall offenbart einmal mehr das föderale Wirrwarr unter den jeweiligen Ausländer- und Justizbehörden. Ibrahim A. lebte längere Zeit in Euskirchen. Danach siedelte er 2021 nach Kiel über, lebte in einer Flüchtlingsunterkunft.
Dort erhielt der Araber Hausverbot, weil er andere Mitbewohner belästigt hatte. Im November verschwand er aus dem Blickfeld der Kieler Ausländerbehörde. Ibrahim A. tauchte im Obdachlosen- und Drogenmilieu in Hamburg auf.
Nun ist es so, dass die jeweiligen Ämter angesichts der angespannten personellen Lage froh sind, wenn einer der Problemfälle von der Pay-Roll geht.
Da nimmt sich unser Staat Straftätern nicht an, und schaut, wie man da verfährt. Da sind 1000 verschiedene stellen, die nicht wissen, was die andere macht, und solche Personalien fallen dann immer weiter in die Kriminalität hinein, ohne, dass das irgendwen juckt. Bis es eskaliert.
Das ist bei Tätern mit Deutschem Pass auch so.