Migrantengewalt in Deutschland
17.08.2021 um 09:45Zanclus schrieb am 09.08.2021:Das ist richtig. So steht z.B. im Grundgesetz, dass niemand Anspruch auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat einwandert (Art. 16a GG). Da Deutschland nur von sicheren Drittstaaten umgeben ist, kann sich kein Afrikaner oder sonst irgend ein Ausländer, der über den Landweg einwandert, hier auf Asyl berufen.
shionoro schrieb am 09.08.2021:Was aber durch die EU Verträge, die wir geschlossen haben, keine Rolle mehr spielt und heute anders geregelt wird.Dazu fällt mir nur noch eins ein.
Das Grundgesetz heißt so weil es ein unveränderliches Grundrecht beinhaltet.
In Zeiten wo das Grundgesetz durch irgendwelche "Verordnungen" ausgehebelt wird - was sicher nicht im Sinne der Ersteller des Grundgesetzes war - sollte man vorsichtig sein.
Mal ganz provokativ:
Wenn morgen die EU eine Verordnung beschließt das aus Gründen der CO2 Gefahr jede zweite Schwangerschaft abgebrochen werden muss - Was dann ?
Was wenn es morgen eine Verordnung gibt die das Bargeld wegen Verbreitung von Viren verbietet?
Was wenn eine Verordnung §1 aushebelt mit der Begründung - Nur wer Geimpft ist hat Anspruch auf Menschenwürde?