Migrantengewalt in Deutschland
06.01.2019 um 20:09Bone02943 schrieb:Das auch schwarze Deutsche sein können und daher auch typisch deusche Namen tragen können.Der Typ ist weder Migrant noch Krimineller, also OT.
Bone02943 schrieb:Das auch schwarze Deutsche sein können und daher auch typisch deusche Namen tragen können.Der Typ ist weder Migrant noch Krimineller, also OT.
KillingTime schrieb:Das stimmt wohl. Die Geräuschkulisse macht mir aber wenig Sorgen. Wenn ich Abends unterwegs bin, Fußgängerzone, Bahnhof, sonstwo, dann begegnet man sowohl Asiaten wie auch Arabern. Was meinst du wohl, vom wem man eher Hass erfüllte Blicke zugeworfen bekommt, oder wer da Messer mit sich führt.Tendenziell weder von dem einen wie dem anderen. Da sind wir aber jetzt ja schon wieder bei nem anderen Thema als dem Vornamen.
Ist in diesem Thread schon über Amberg gesprochen worden?
shionoro schrieb:Die meisten von den Gewalttätern sind zwar leider tendenziell gewalttätig,made my Day. ;)
Bone02943 schrieb:Woher willst du das wissen?Dass er Deutscher ist, weiss ich von Dir. Da Du nicht mehr weiss wer das ist, machen wir doch in dubio pro reo und sagen er ist nicht kriminell (bist Du anderer Meinung schreibs halt).
Bone02943 schrieb:Ich sagte damit nur wie andere Menschen Migranten anhand des Aussehens beurteilen. Wer falsch aussieht, also die falsche Hautfarbe hat, zu schmale Augen oder zu schwarze Haare, der gehört dann nicht dazu, der ist keiner von "uns", kein Deutscher.Du reist nicht viel? DAS IST EIN WELTWEITES PHÄNOMEN und NICHT DEUTSCH spezifisch, spezifisch ist dein antideutsches Gebashe.
Abahatschi schrieb:DAS IST EIN WELTWEITES PHÄNOMEN und NICHT DEUTSCH spezifisch,Habe ich das behauptet? Nein, also spar die dein Geschrei.
Bone02943 schrieb:Habe ich das behauptet?Nein, natürlich nicht!
Bone02943 schrieb:Wer falsch aussieht, also die falsche Hautfarbe hat, zu schmale Augen oder zu schwarze Haare, der gehört dann nicht dazu, der ist keiner von "uns", kein Deutscher.
Bone02943 schrieb:Ja und wo steht dort das es in anderen Ländern nicht auch so ist? Richtig nirgends, das hast du dir jetzt eingebildet.Jetzt übersiehst Du dein keiner von uns - putzig, aber ok!
Bone02943 schrieb:Wer falsch aussieht, also die falsche Hautfarbe hat, zu schmale Augen oder zu schwarze Haare, der gehört dann nicht dazu, der ist keiner von "uns", kein Deutscher.manchmal frag ich mich auch....dürfen wir Deutschen überhaupt noch sowas wie annähernd Nationalbewusstsein - von stolz fang ich gar nicht erst an - haben? Man hat Vorteile in Deutschland, wenn man Hans heißt und nicht Mohammed? Unmöglich. Und darf man Deutschsein denn mittlerweile gar nicht mehr mit gewissen phänotypischen Merkmalen in Verbindung bringen? Helle Haut zum Beispiel? Das heißt nicht, dass ein Schwarzer nicht deutsch sein kann, aber ein typischer Deutscher eben nicht schwarz ist. Und wer Deutscher ist bestimmt in meinen Augen das Gesetz.
Bone02943 schrieb:Das auch schwarze Deutsche sein können und daher auch typisch deusche Namen tragen können.Ein Schwarzer kann tatsächlich Deutscher im Sinne der deutschen Staatsangehörigkeit sein (Art. 116 GG Abs. 1), aber kaum ein deutscher Volkszugehöriger nach §6 BVFG. Und das ist nicht meine Erfindung, sondern die des Gesetzgebers.
Bone02943 schrieb:Wer falsch aussieht, also die falsche Hautfarbe hat, zu schmale Augen oder zu schwarze Haare, der gehört dann nicht dazu, der ist keiner von "uns", kein Deutscher.Selbst wenn es so wäre, warum muss denn jemand unbedingt deutsch sein? Außerdem gibt es noch genügend deutschdeutsche Enklaven in Ostdeutschland, wenn jemand wirklich "unter sich" sein will, z.B. bei einem Volksfest mit Rostbrätel. Da muss es dann auch keinen Dönerstand geben.
shionoro schrieb:einer Straße mit vermutlich 90% Türken/KurdenanteilDa sollte man aber genau differenzieren. Ich nehme an, du weißt um den Konflikt.
shionoro schrieb:Die meisten Türken sind nicht kriminell oder gewalttätigEs geht doch nicht nur um Kriminalität. Es geht vor Allem um das Miteinander, die Kultur. Angenommen du arbeitest in einem Job mit hohem Frauenanteil, z.B. in einer Verwaltung. Welche Haarfarbe, Hautfarbe oder Augenform jemand hat, spielt für die Erledigung der Arbeit keine Rolle, wohl aber das Auftreten ggü Frauen. Da gibt es noch Einiges nachzuholen. Vor Allem müssen das Jene lernen, die noch nicht so lange hier wohnen.
KillingTime schrieb:Volkszugehöriger nach §6 BVFG.das kannte ich nicht. kraß:
(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.
stereotyp schrieb:Volkszugehöriger. NAZISPRECH!In dem Gesetz geht es ausschließlich um die Vertriebenen der ehemals deutschen Ostgebiete.
stereotyp schrieb:(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.Ehrlich gesagt, dann finde ich schon, dass man von Migranten, die die deutsche Staatsbürgerschaft wollen, auch ein Bekenntnis zu Deutschland fordern könnte. Als Signal würde das glaub ich echt was bringen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__6.html (Archiv-Version vom 13.01.2019)
bgeoweh schrieb:Volkszugehöriger. NAZISPRECH!das ist mir klar. Ist aber ein schöner Präzedenzfall.
In dem Gesetz geht es ausschließlich um die Vertriebenen der ehemals deutschen Ostgebiete.
stereotyp schrieb:Ehrlich gesagt, dann finde ich schon, dass man von Migranten, die die deutsche Staatsbürgerschaft wollen, auch ein Bekenntnis zu Deutschland fordern könnte.Das wird gemacht. Ich würde mich mal informieren, statt hier sinnlos draufloszupoltern.
Diese Prinzipien sollen garantieren, dass es keine Gewaltherrschaft gibt, staatliche Entscheidungen z. B. über Wahlen und ein Parlament vom Willen des Volkes bestimmt werden, Rechte für alle gelten und Meinungsvielfalt und Parteien möglich sind. Sie müssen sich zu diesen Prinzipien bekennen und erklären, dass Sie nicht an verfassungsfeindlichen Bestrebungen teilgenommen haben. Muss die Behörde annehmen, dass Sie verfassungsfeindlich tätig waren und die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet haben, können Sie nicht deutscher Staatsbürger werden. Vor jeder Einbürgerung müssen die Einbürgerungsbehörden zu diesem Zweck bei den Verfassungsschutzbehörden eine Anfrage stellen.
Sollten Sie früher verfassungsfeindliche Überzeugungen vertreten haben, muss das Ihre Einbürgerung nicht endgültig verhindern. Sie haben nämlich die Chance, der Einbürgerungsbehörde glaubhaft zu machen, dass Sie davon abgerückt sind. Dazu können Sie möglicherweise Zeugen benennen. Wenn die Behörde davon überzeugt werden kann, dass Ihre Einstellung sich geändert hat, können Sie eingebürgert werden.
Vor der Übergabe der Einbürgerungsurkunde müssen Sie zusätzlich zum schriftlich abzugebenden Bekenntnis mündlich feierlich erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das zuvor schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekräftigen.
stereotyp schrieb:dürfen wir Deutschen überhaupt noch sowas wie annähernd Nationalbewusstsein - von stolz fang ich gar nicht erst an - haben?Türken haben Nationalstolz, auch deutsche Türken; Albaner haben Nationalstolz, fast jedes Volk hat Nationalstolz. Und auch wir Deutschen sollten unseren Nationalstolz nicht verhehlen, sondern freimütig zur Schau stellen. Daran ist nichts anstößig, auch wenn uns Linke und Globalisten etwas Anderes erzählen.
stereotyp schrieb:dass man von Migranten, die die deutsche Staatsbürgerschaft wollen, auch ein Bekenntnis zu Deutschland fordern könnteDiese Bekenntnisforderung ist nichts wert, solange wir als Deutsche uns selbst nicht ernst nehmen. Wie können wir von jemandem Respekt verlangen, wenn wir uns selbst verachten.