shionoro schrieb:Wenn einer in Deutschland kriminell wird als Migrant erster Generation, dann sehe ich keine moralische Pflicht, ihn zu integrieren statt ihn abzuschieben 8wenn da smöglich ist).
Nein, das ist nicht möglich.
* Käme er aus einem sicheren Herkunftsland, hätte er hier nichts verloren.
* Kommt er also aus einem unsicheren Herkunftsland, kann er dorthin nicht abgeschoben werden, weil ihm dort Verfolgung, Folter, Krieg, Tod droht.
Der Status eignet sich also am allerwenigsten für die Beantwortung der Frage nach einer Abschiebung oder nicht. Das heißt im Umkehrschluss, ein krimineller Migrant/Flüchtling muss genauso behandelt werden wie ein krimineller Deutscher. Auch wenn das den meisten hier nicht passt, aber die haben anders als die Juristen ein Problem mit der Verfassung bzw. dem Grundgesetz.