@Warhead Warhead schrieb:Wie auch immer,du machst dich mit der Billigung von Verbrechen strafbar
Murmeltier mit dramatischem Blick
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Warhead...ganz ehrlich, da musste ich jetzt richtig lachen! Das sag ich jetzt nicht, um mich über dich noch weiter lustig zu machen - ich musste mich wirklich auf dem Stuhl festhalten vor lachen... :oD
"Billigung von Verbrechen" - das ist sooo geil, wenn es ginge würde ich es hier im Forum als meine Signatur eintragen! Vor allem der Zusammenhang! Weil da irgendwo irgendwer irgendwelche Aufkleber verbreitet hat und ich bei meiner Recherche keine strafbaren Motive dazu fand. "Billigung von Verbrechen". Hoffen wir, daß ich nicht ins Gefängnis muß...falls doch - ich verspreche es hiermit hoch und feierlich! - werde ich dort eine Gang gründen, die sich so nennt! Warhead, ich habe dich wirkich unterschätzt - du scheinst meinen Vorurteilen zum Trotze ein wirklich netter, witziger Mensch zu sein! :o)
Warhead schrieb:Deutschland muss sterben ist kein Verbrechen,das musste der Staatsanwalt auch schon erfahren
Doch, diese Aussage ist defakto strafbar, da es eine "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" darstellt. Das Urteil bezüglich eines fragwürdigen Liedes einer linksradikalen Band hat hier keine Bedeutung, da dieses Urteil der Freisprechung mit Verweis auf die Freiheit der Kunst gerechtfertigt wurde:
Der Beschluss des Kammergerichts vom 17. Februar 2000 - (4) 1 Ss 418/99 (5/00) -, das Urteil des Landgerichts Berlin vom 24. September 1999 - (568) 81 Js 2304/97 Ns (1/99) - und das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 2. November 1998 - 243 Ds 38/98 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zurückverwiesen.
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Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Das von mir kritisierte Plakat ist dagegen keine Kunst - sondern ausschließlich eine schriftliche Äußerung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art.5, Abs.1) wird von §90a StGb eingegrenzt:
§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) 1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und...nur mal so unter uns: selbst wenn diese Aussage nicht strafbar wäre, so bliebe sie dennoch so asozial und widerlich, daß damit kein gebildeter Mensch etwas zu tun haben möchte.
Warhead schrieb:So du konntest nichts finden
Achja, die Bilder. Die hätte ich jetzt vor lachen fast vergessen. Nein, ich HATTE Bilder gefunden - aber die Ergebnisse meiner Recherche waren genauso wenig strafbar wie die von dir hier dargebotenen. Das schließt natürlich nicht aus, das es da trotzdem irgendwo etwas strafbares gibt...aber mit den naheliegendsten Suchbegriffen fand ich nichts, daß offensichtlich strafrechtlich relevant wäre.
Liebe Grüße von dem, der bereits mit einem Bein im Knast steht!
:o)