cambaz schrieb:Danke für die Antwort meine Frage wären dann:
Warum soll man Menschen erkennen, die nichts strafbares tun?
Man darf keinesfalls Menschen unter einen Generalverdacht stellen, nur weil sie eine Burka tragen. Wird jedoch eine Straftat begangen und die Überwachungskameras in deren Nähe zeichnen vollverschleierte Personen auf, dann fällt der Verdacht sofort auf diese Personen. Es ist nur konstruiert, ein Präzedensfall fehlt, aber du vestehst die Problematik. Genau machen sich diejenigen sofort verdächtig, die eine Richard Nixon Maske aufhaen während sie eine Bank betreten. Und dafür gibt es mehr als nur Präzedensfälle.
Das ist nicht durch das Vermummungsverbot geregelt, sondern erfüllt einen anderen Straftatbestand
cambaz schrieb:....Und wenn ein Mensch strafbares begeht, gilt sofort in diesem Moment das Vermummungsverbot. Siehe Gesetz.
Ich habe mal für dich die relevanten Stellen des Gesetzes zitiert:
Im "Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)"
§3
(1) Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.
§ 17a
(2) Es ist auch verboten,
1.
an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.
Beim §3 müssete zunächst eine politische Gesinnung nachgewiesen werden, damit das Gesetz hier greift.
$17a ist eindeutig, jedoch bezieht sich das nur auf Versammlungen.
Fazit, das "Vermummungsverbot" ist nicht anwendbar.
Meine persönliche Meinung ist, dies ist eine unterhaltsame Stammtischdiskussion. Der Gesetzgeber ist gut beraten sich tunlichst aus diesem Laienspiel rauszuhalten.