@Issomad Wie machst du das bei einer Führung durch das Bundeskanzleramt, einem Gefängnisbesuch oder Inhaftierung, wenn das Kind vom Kindergarten abgeholt wird oder im Straßenverkehr. Spätestens bei einer Polizeikontrolle muss die Gesichtshaut sichtbar sein.
Im Prinzip verstößt du bei all diesen Punkten schon gegen die "Freiheit", weil die Vollverhüllung ja auch Vollverhüllung bedeutet und sicherlich unumstößlich sein soll in jeder Lebenslage.
Du zwingst eine vollverhüllte Frau, wenn sie an einer Führung durch das Bundeskanzleramt teilnehmen will oder wenn sie ihr Kind abholt, ein Stück des Stoffes abzunehmen, wenn auch rein zur Identifizierung. Aber das abnehmen will sie ja gerade nicht. Rassistisch und islamophob ist man irgendwo immer.
Freiheit bedeutet eigentlich auch, dass Frauen mit Kopftuch und Vollverhüllung an einer deutschen Schule unterrichten oder Polizistin werden dürfen, wenn sie die Qualifikation mitbringen. Aber das Grundgesetz schreibt ja die Trennung zwischen Staat und Religion vor, also so wie ich es verstanden hab. Die Einschränkung der (religiösen) Freiheit schreibt ja in dem Sinne das Grundgesetz wiederum auch wieder vor.
Wenn du wirklich bei deinem Argument "Freiheit" bleibst, dann solltest du dem Vorschlag von politisch aktiven Muslimen folgen, dass Grundgesetz zu ändern. Zumindest hier in Baden-Württemberg ist das derzeit Herzenswunsch, also wenn wir über "Freiheit" schreiben.
Dieser Punkt find ich am meisten interessant: Bei einer möglichen Verurteilung einer vollverhüllten Frau durch ein Gericht, wie soll die Inhaftierung dann stattfinden? Im Gefängnis muss sie ja dann auch ihre Vollverhüllung ablegen.
In Darmstadt wurde eine pakistanische Frau zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie und ihr Ehemann die gemeinsame Tochter umgebracht haben. Ich kann mir bis jetzt nicht vorstellen, wie eine Frau mit Kopftuch in einem deutschen Gefängnis sein soll. Das Bauchgefühl sagt da, ist jetzt auch nicht gerade sehr human von den deutschen Behörden, eine konservative Muslima so zu inhaftieren. Aber vielleicht ist ja genau das Strafe für das, was sie ihrer Tochter angetan hat. Aber eine Spur von Rassismus und Islamfeindlichkeit sowie Einschränkung der Freiheit in Bezug auf religiöse Freiheit, unter Wärtern und nen Haufen anderen Frauen, die nicht muslimisch sind, leben zu müssen, ist das schon.
Im Sinne der Freiheit gehört eigentlich ein Extratrakt im Gefängnis oder sogar ein spezielles Gefängnis dazu, bei dem die Bedürfnisse inhaftierter religiöser Frauen berücksichtigt werden. Später dann bei eventuell vollverhüllten Frauen im Gefängniswesen bestimmt sowieso.