Burkaverbot in Europa
04.08.2010 um 22:47@adventor
als letztes noch:
als letztes noch:
Die Tatsache, dass es vorkommt...sowohl der "Ehrenmord" als auch die Beschimpfung zeugt doch aber deutlich von einer nicht-Integration bzw. einer Missachtung unserer Ansichten....und DIE muss unterbunden vermieden oder ausgeräumt werden!adventor schrieb:Ein Ehrenmord ist rechtlich ein Mord. Und die Beschimpfung eines Richters ist - gleich aus welchen Gründen - ebenso strafrechtlich belangbar. Dafür bedarf es keiner gesonderten rechtlichen Unterscheidung. Die Strafbarkeit ist bereits vollumfänglich gegeben.