Burkaverbot in Europa
04.08.2010 um 22:47@adventor
als letztes noch:
als letztes noch:
adventor schrieb:Ein Ehrenmord ist rechtlich ein Mord. Und die Beschimpfung eines Richters ist - gleich aus welchen Gründen - ebenso strafrechtlich belangbar. Dafür bedarf es keiner gesonderten rechtlichen Unterscheidung. Die Strafbarkeit ist bereits vollumfänglich gegeben.Die Tatsache, dass es vorkommt...sowohl der "Ehrenmord" als auch die Beschimpfung zeugt doch aber deutlich von einer nicht-Integration bzw. einer Missachtung unserer Ansichten....und DIE muss unterbunden vermieden oder ausgeräumt werden!