@capoeirista CurtisNewton schrieb:was ist mit der Einschränkung MEINER Freiheit? Meinem Recht Menschen ins Gesicht zu sehen? Zählt das weniger, als das Recht zur Freiheit, von Migranten anderer Kultur, sich so zu verhalten, wie sie es von zu Hause gewohnt sind?
Es gibt kein solches Recht, demnach du einen grundlegenden Anspruch auf die Offenlegung des Gesichtes anderer Menschen hättest.
@Valentini Mir ist im Kern die von dir hier benannte Argumentationen bekannt, jedoch stellet sie eine höchst fragwürdige und auch in der Literatur eine exotische und nicht vertretbare Sicht dar.
Das Vermummungsverbot ist ja bereits i. V. mit dem VersG höchst umstritten, da es bereits hart an die äußersten Grenzen der Grundsätze unserer Verfassung geht bzw. diese höchstwahrscheinlich bereits etwas überschreitet. Bestenfalls war das noch mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im speziellen Falle begründet, hinkt jedoch - wie zu Recht in der Literatur kritisiert - an einer ungerechtfertigten Einschränkung und somit mangelnder Differenzierung der persönlichen Freiheit nicht gewaltbereiter Demonstranten. Diese juristische Gratwanderung kann jedoch keinesfalls noch weiter ausgedehnt werden. Im Gegenteil: es gibt bereits gegenläufige Urteile, die z. B. eine Vermummung selbst entgegen des VersG als legitim sehen, soweit sich der Vermummte damit der Gefahr einer öffentlichen Ablichtung entziehen will.
Als kriminalpräventative Maßnahme scheitert ein generalisiertes Vermummungsverbot bereits am Gebot der Verhältnismäßigkeit und hätte keinesfalls verfassungsrechtlichen Bestand.