@Tussinelda Somit kannst du aber kaum behaupten, dass Deutschland, was eben dieselben grundwerte wie österreich kennt, das von der verfassungs her, egal in welcher ausgestaltung, nicht ermöglicht. Das steht da so auch nicht in deinem gutachten drin.
Tussinelda schrieb:das ginge nicht per se, les doch mal das Gutachten, vielleicht öffnet es Dir die Augen...da kannste auch das Urteil (Auszüge) vom Bundesverfassungsgericht finden. ich finde es ein Unding hier diskutieren zu wollen, ohne offizielle Gutachten und Urteile überhaupt dazu gelesen zu haben, sie aber gleichzeitig be- und verurteilen. Unglaublich. Zieh nach Österreich, wäre meine Empfehlung.
Ich habe mir das aber durchgelesen, nur steht das da so nicht drin.
Da steht meistens sowas wie 'zu prüfen ist'.
So wie ich das urteil lese, kommt es darauf an, ob man sich beim burkatragen auf artikel 1 berufen kann oder nicht.
Aritkel 4 kann man ändern, das gutachten sagt nur, dass man ihn nicht mit einem einfachen verbot einfach ignorieren kann.
Es sagt zudem:
Neben einem Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum sind weitere Ausgestaltungs-varianten eines Verbots der Gesichtsverschleierung denkbar. In Betracht kommen beispielsweise ein Verbot der Gesichtsverschleierung in öffentlichen Gebäuden, ein Verbot der Gesichtsverschleierung bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes sowie das Verbot der Gesichtsverschleierung als Schülerin.
Heißt, es ist offen, ob man mit einer GG änderung die Burka verbieten kann und es gibt auch noch andere ausgestaltungen, die eben kein allgemeines verbot sind sondern ein teilverbot, die ebenfalls möglich wären.
Wo du da rausziehen willst, dass man burkas in supermärkten oder dem öffentlichen nahverkehr nicht verbieten kann ist mir, vorsicht, Schleierhaft.