borabora schrieb:Sehe ich auch so, das die permanente konsequente Verhüllung des Kopfes sowie Gesichtes (mit allen Konsequenzen einhergehend) unvereinbar mit "unseren" Grundwerten ist
Die Verhüllung ist unvereinbar mit den Grundwerten einer demokratischen und offenen Gesellschaft. Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist bei einer Burka wohl nur sehr eingeschränkt gegeben. Man müsste eventuell belegen, dass dies zu 100% aus freien Stücken getragen wird.
Denn "Persönliche Freiheit bedeutet, dass jemand nicht unter Zwang steht, in seinen Handlungen nicht durch andere eingeschränkt oder bestimmt ist". Das Gremium der UN stellt nämlich auch fest, dass die Ganzkörperverschleierung eine Form der Unterdrückung darstellt. Um so unverständlicher ist es, wenn genau dieses Gremium gleichzeitig das Verhüllungsverbot in Frankreich als nicht zulässig ansieht. Aber so wie ich das verstanden habe, geht es um die Begründung die Frankreich angegeben hat.
Tja, so ist das eben, in anderen Länder wird um jedes Stück Stoff zur Befreiung gekämpft und in Europa wollen es viele als Menschenrecht ansehen.
Aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht es anders. Da dürfen Staaten den Gesichtsschleier verbieten, denn Ziel des Verbotes ist, das Zusammenleben zu garantieren und die Nationalstaaten könnten das besser einschätzen als ein internationales Gericht.
Da bin ich mal gespannt wer sich da durchsetzen wird.