SvenLE schrieb:Mich regt die Jammerei darüber auf! Nicht jeder kann sich alles leisten. Das geht im Kapitalismus nicht. Der Bezug zu Amazon Prime ist nur ein Strohmann-Argument.
Ach, dich regt die Jammerei darüber auf, dass jemand mit einem anderen Medienangebot als dem ÖRR auskommen könnte? Zumal Amazon als Medienangebot günstiger wäre als der ÖRR. Hätte ich die Wahl zwischen beiden, könnte ich sogar noch Geld sparen. Aber mir von vorn herein 17,50 Euro wegzunehmen, ohne dass mir diese für mein Medienbudget zur Verfügung stehen, ist schon ein Eingriff in meine mediale Selbstbestimmung.
SvenLE schrieb:Ja, User @shionoro hatte damit angefangen. Du bist aber abgedriftet. Die eigentliche Aussage war, das man auch für andere Taten ins Gefängnis gehen kann, wenn man nicht bezahlt.
Ja, aber Schwarzfahren war dafür sicher ein ziemlich unglückliches Beispiel, weil es ziemlich ungeeignet für einen Vergleich ist, wie ich dir versucht habe aufzuzeigen.
SvenLE schrieb:Der Haftbefehl kommt standardmäßig bei allen Verfahren, wo die Vermögensauskunft gemäß §802c ZPO verweigert wurde. Diese Vorgeschichte erwähnst du und auch das "Opfer" nicht. Was würdest du als Gläubiger tun, wenn alle gütlichen Einigungsversuche davor nicht fruchten?
Wir haben in Deutschland eine Beitragspflicht. Es gibt objektive Gründe, welche eine Befreiung davon ermöglich. Wenn die nicht gelten, bist du nun mal dabei.
Moment - warum sollte ich nochmals betonen, was in der Videoquelle dargelegt wird? Die Vorgeschichte des Opfers ist also durchaus in diesem Thread präsent gewesen.
Die Frage dürfte übrigens nicht lauten was ich als Gläubiger tun würde, wenn die Einigungsversuche fehl schlagen, sondern was ich als Vollstrecker tun würde. In dem Moment wo der Antrag beim Vollstrecker liegt, ist der Gläubiger fast raus. Und die Antwort dazu wäre, ich würde den Fall zurück geben, mit der Erkenntnis das es da nix zu holen gibt.
;)Ja, wir haben in Deutschland eine Beitragspflicht, aber es gibt auch den Paragraphen für Härtefälle:
"(6) 1Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien."
Olaf Kretschmann führt das auch noch mal anschaulich aus:
Ich meldete mich vor vielen Jahren freiwillig als Rundfunkteilnehmer bei der GEZ an. Ich muss gestehen, dass ich zum damaligen Zeitpunkt sehr naiv war, denn ich hatte keinerlei Kenntnis, was es mit der GEZ (heute Beitragsservice) auf sich hatte. Ich hatte auch keinerlei Kenntnis über die Organisationsstruktur des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland, über die lobbyistische Verflochtenheit von Politik und Rundfunk und über den hinter verschlossenen Türen ablaufenden Gesetzgebungsprozess. Ich hatte keine Informationen über den Manipulationsprozess, der durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgesetzt wird. Desto eingehender und detaillierter ich mich mit diesen Themen auseinandersetzte, umso deutlicher wurde es für mich, dass die erzwungene Abgabe für die Monopolisierung eines Medienanbieters Unrecht ist. Alle Gründe aufzuzählen, warum sich dies aus meiner Sicht so darstellt, würde hier den Rahmen sprengen. Ein wesentlicher Aspekt ist jedoch, dass ich keinen Menschen zwingen kann, etwas zu finanzieren, das er selbst nicht befürwortet. Ich habe deshalb einen gesonderten Antrag gestellt, mich auf Grundlage eines „besonderen Härtefalls“ von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Der „besondere Härtefall“ ist aus meiner Sicht gegeben, da ich gegen mein Gewissen gezwungen werde, die Abgabe zu entrichten. In mir entstünde eine Gewissensnot, wenn ich wissentlich die Herstellung von Massenmanipulationen unterstützen würde. Die Möglichkeit der Befreiung aus Gründen eines „besonderen Härtefalls“ räumt die neue Gesetzgebung jedem Bürger ausdrücklich ein. Die Landesrundfunkanstalt bestreitet derzeit noch, dass ein Gewissenskonflikt einem „besonderen Härtefall“ entspricht, zudem geht der Rundfunk davon aus, dass der Schutzbereich der Gewissensfreiheit nicht durch die Beitragspflicht verletzt wird. Ein langer Weg der juristischen Auseinandersetzung ist somit vorprogrammiert.
https://www.rundfunkbeitragswiderstand.de/
Der Beitragsservice ist also nie gezwungen in besonderen Härtefällen (und der Begriff ist juristisch nicht definiert) eine Beitragsbefreiung abzuweisen. Wie gesagt, es gibt wahrscheinlich Millionen von Menschen, die nur weil sie Mitbewohner in einer Wohnung sind, unabhängig des Einkommens und der Nutzung vom Beitrag befreit sind. Die sind dann aber komischerweise egal, aber wehe jemand wohnt alleine und hat einen Gewissenskonflikt. Den muss man "natürlich" verhaften, wenn er sich wehrt.
SvenLE schrieb:Nein, das hast du dir selbst zusammengereimt. Steuergeld = Staatsfernsehen ist deine Interpretation.
Gerichte werden in diesem Land auch durch Steuermittel finanziert. Das diese damit direkt weisungsgebunden sind, wäre mir neu.
Nein, ich habe nur gemeint, dass ein steuerfinanzierter Rundfunk den Eindruck erwecken würde, er wäre Staats-TV eben weil der Staat möglicherweise mehr Einfluss nehmen würde/könnte. Das ist jetzt nicht unplausibel, aber wie gesagt, als Kompromiss könnte ich damit leben, weil es wenigstens etwas gerechter wäre.
SvenLE schrieb:Und? Es geht hier um die Zahlung von Beiträgen zum ÖRR. Mir ist kein Gewissenskonflikt bekannt, der einschlägig hier zu befunden ist.
SvenLE schrieb:Welches Gewissen ist da betroffen?
Eigentlich liegt das doch auf der Hand. Im Fall von Herrn Thiel soll er zur Finanzierung eines Medienanbieters heran gezogen werden, der nachweislich lückenhaft und manipulativ sind.
Ich könnte es auch anders formulieren. Wenn du als Palästiner mitansehen musst, wie der ÖRR darüber berichtet, dass Menschen bei Auseinandersetzungen am Gaza-Streifen gestorben sind, man aber durch ausländische Medien weiß, dass die isrealische Armee die unbewaffneten Palästinenser einfach erschossen hat, dann kommt man sich schon verarscht vor. Und nein, solche Art von Berichterstattung ist kein Einzelfall. Dazu hab ich lange genug den Aufwachen-Podcast gehört.
Als ich heute bei jemanden zu Besuch war und dort SWR 3 lief, ging es darum, dass Audi ja jetzt seine Mitarbeiter als Audianer_innen bezeichnen möchte und viele sich drüber aufgeregt hatten. Die Abschlussphrase des Moderators war jedoch eine, in der er sagte, dass die Leute, die mit sowas ein Problem hätten, nur alte weiße Männer wären, zumindest in ihren Köpfen. Ganz im ernst. Wenn man sich nun sogar schon offen im Radio für seine legitime Haltung beleidigen lassen muss, dann würde sich manch einer auch überlegen warum er das bezahlen soll.
Letztens wurde mir auf Youtube ein Werbeclip von HR3 eingespielt, bei dem man ein Gewinnspiel bewarb, bei dem HR3 den Gewinnern die Monatsmiete zahlen würde. Auch bei solchen Sachen, die wirklich entgegen deiner eigenen Interessenlage gehandelt wird, wo eingezahlte Gelder missbraucht und veruntreut werden, da ist das Gewissen mit Sicherheit belastet.