2 jahre haft für pkk mitglied
16.10.2005 um 05:18Führungsfunktionär der PKK/KONGRA-GEL zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
01.07.2005
(KN) - Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat den türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung Taylan S. am 16. Juni wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Der Haftbefehl gegen den Verurteilten wurde aufgehoben. Gleichwohl kam er nicht auf freien Fuß, da ein Auslieferungshaftbefehl besteht. Der Generalbundesanwalt hatte eine 2-jährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt.
Taylan S. befand sich seit dem 12. November 2004 in Untersuchungshaft, nachdem er durch Beamte des Polizeipräsidiums Mainz in Rüsselsheim festgenommen worden war. Er war am 13. November 2004 dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mainz vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet hatte.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erhob schließlich Anklage gegen Taylan S. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) mit Anklageschrift vom 29. März 2005 vor dem OLG Koblenz. In der Anklageschrift war im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der 28 Jahre alte Angeschuldigte habe dem Funktionärskörper der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angehört und von September 2003 bis Juni 2004 das "PKK-Gebiet" Darmstadt und anschließend bis November 2004 das "PKK-Gebiet" Mainz geleitet. Darüber hinaus sei er ab Juni 2004 verstärkt im Arbeitsbereich "heimatgerichtete Aktivitäten" für die Organisation tätig gewesen. So habe er in Abstimmung mit der Europaführung unter anderem Ausrüstungsgegenstände sowie verfälschte Ausweispapiere beschafft und diese über Kurierwege innerhalb der Organisation weitergeleitet.
Aufgrund seiner Führungsfunktion sei er Mitglied der innerhalb der PKK-Führung in Deutschland bestehenden kriminellen Vereinigung.
Dass sich die PKK im April 2002 zunächst zum "Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK)" und im November 2003 zum "Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL)" umbenannte, habe am Bestand dieser kriminellen Vereinigung nichts geändert.
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die leute hier sollten es nicht auf die leichte schulter nehmen die pkk ist in deutschland verboten und das hat gute gründe
01.07.2005
(KN) - Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat den türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung Taylan S. am 16. Juni wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Der Haftbefehl gegen den Verurteilten wurde aufgehoben. Gleichwohl kam er nicht auf freien Fuß, da ein Auslieferungshaftbefehl besteht. Der Generalbundesanwalt hatte eine 2-jährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt.
Taylan S. befand sich seit dem 12. November 2004 in Untersuchungshaft, nachdem er durch Beamte des Polizeipräsidiums Mainz in Rüsselsheim festgenommen worden war. Er war am 13. November 2004 dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mainz vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet hatte.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erhob schließlich Anklage gegen Taylan S. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) mit Anklageschrift vom 29. März 2005 vor dem OLG Koblenz. In der Anklageschrift war im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der 28 Jahre alte Angeschuldigte habe dem Funktionärskörper der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angehört und von September 2003 bis Juni 2004 das "PKK-Gebiet" Darmstadt und anschließend bis November 2004 das "PKK-Gebiet" Mainz geleitet. Darüber hinaus sei er ab Juni 2004 verstärkt im Arbeitsbereich "heimatgerichtete Aktivitäten" für die Organisation tätig gewesen. So habe er in Abstimmung mit der Europaführung unter anderem Ausrüstungsgegenstände sowie verfälschte Ausweispapiere beschafft und diese über Kurierwege innerhalb der Organisation weitergeleitet.
Aufgrund seiner Führungsfunktion sei er Mitglied der innerhalb der PKK-Führung in Deutschland bestehenden kriminellen Vereinigung.
Dass sich die PKK im April 2002 zunächst zum "Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK)" und im November 2003 zum "Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL)" umbenannte, habe am Bestand dieser kriminellen Vereinigung nichts geändert.
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die leute hier sollten es nicht auf die leichte schulter nehmen die pkk ist in deutschland verboten und das hat gute gründe