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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

895 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anschlag, Weihnachtsmarkt, Magdeburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:42
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:einem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Und wie passt das zu T's Vorgeschichte?

Bei T. haette man an verschiedenen Stellen strenger draufschauen koennen.
Und hat es leider verpasst.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:42
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ich lese.
Das verstehe auch was in diesem Kontext Straftat bedeutet. einbürgerung.de:
...
Von einer Einbürgerung ist unter anderem abzusehen, wenn Sie:

gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sind,
wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer erheblichen Strafe (beispielsweise mehr als 90 Tagessätze, oder mehr als drei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt wurden, beziehungsweise gegen Sie aufgrund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
Quelle: https://www.einbürgerung.de/fragebogen.php


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:42
Ich hab es mal recherchiert:
Ich bin rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden. Kann ich mich trotzdem einbürgern lassen?
Wenn Sie wegen einer Straftat im In- oder Ausland verurteilt worden sind, ist eine Einbürgerung in der Regel nicht möglich.

Bei einer Verurteilung wegen einer geringfügigen Straftat (sogenannte "Bagatellstrafe") ist eine Einbürgerung in folgenden Fällen möglich:

Einmalige Verurteilungen oder Verwarnungen und Bußgelder, zum Beispiel wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung,
Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen,
Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten auf Bewährung, wenn diese nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurden.
Wenn bei der Verurteilung jedoch festgestellt wurde, dass Sie die Straftat aus rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen begangen haben, ist es nicht möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Quelle: https://www.xn--einbrgerung-whb.de/service.php#:~:text=Ich%2520bin%2520rechtskr%C3%A4ftig%2520wegen%2520einer,in%2520der%2520Regel%2520nicht%2520m%C3%B6glich.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:43
Endlich hast Du es. Das sind Bagatellen.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Bei einer Verurteilung wegen einer geringfügigen Straftat (sogenannte "Bagatellstrafe") ist eine Einbürgerung in folgenden Fällen möglich:



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23.12.2024 um 12:45
@JosephConrad
Du liest wieder nicht.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Wenn bei der Verurteilung jedoch festgestellt wurde, dass Sie die Straftat aus rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen begangen haben, ist es nicht möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Dürfte vorliegend der Fall sein, würd ich sagen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:48
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Dürfe vorliegend der Fall sein, würd ich sagen.
Anscheinen nicht, sonst hätte er keine Niederlassungserlaubnis erhalten. denn auch dort gilt:
Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte, international Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge

Als asylberechtigte Person, Person mit zuerkanntem Flüchtlingsschutz oder als Resettlement-Flüchtling erhalten Sie grundsätzlich eine Niederlassungserlaubnis, wenn

...
keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen.
...
Quelle: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/Niederlassen/niederlassen-node.html

Und wenn er die erhalten hat, hätte er sicherlich auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:50
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Anscheinen nicht, sonst hätte er keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Auch falsch. Niederlassungsrecht ist weniger als Einbürgerung. Und
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen.
Ist mehr als
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:, dass Sie die Straftat aus rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen begangen haben,



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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:56
Seit spätestens 2015 den Bundesbehörden bekannt:
Der Täter des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt war spätestens Anfang 2015 auch den zuständigen Bundesbehörden als potenziell Verdächtiger bekannt. Wie das Innenministerium in Schwerin auf Anfrage mitteilt, informierten Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern im von Bund und Ländern getragenen Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum das Bundeskriminalamt am 6. Februar 2015 über mögliche Anschlagsabsichten des aus Saudi-Arabien stammenden Mannes. Anlass für die Meldung seien dessen Drohungen gegenüber der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im April 2013 und ein Jahr später auch gegen eine Kommunalbehörde in Stralsund gewesen, Handlungen vorzunehmen, die internationale Beachtung fänden.
Und in Stralsund 2014 soll es eine persönliche GFA gegeben haben:
Nach dem Vorfall in Stralsund sei der Mann im Rahmen einer sogenannten Gefährderansprache von der Polizei auf Konsequenzen hingewiesen worden. Ihm sei gesagt worden, dass man einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde. Als Gefährder sei der Mann aber nicht eingestuft worden, sagt Pegel.
Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/magdeburg-anschlag-weihnachtsmarkt-100.html


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23.12.2024 um 13:01
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Auch falsch. Niederlassungsrecht ist weniger als Einbürgerung. Und
Das ist Deine Meinung, mehr nicht. Aber est ist egal. Er hat die nicht beantragt. So oder so ist er nicht als derart gemeingefährlich aufgefallen, dass man ihn gegen seinen Willen in eine geschlossene psychatrische Anstallt hätte einweisen können oder eine Sicherheitsverwahrung anordnen und konnte daher die Tat begehen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 13:04
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das ist Deine Meinung, mehr nicht.
Nein. Das sind Fakten. Einbürgerung verleiht mehr Rechte als Niederlassungsrecht. Wahlrecht zum Beispiel.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Aber est ist egal. Er hat die nicht beantragt
Vielleicht, weil er wusste, dass er die nicht bekommt?


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23.12.2024 um 13:27
Als gefährlich galt er jedenfalls nicht, sonst hätte er nicht letztes Jahr die Niederlassungserlaubnis erhalten.
Offenbar kam es 2019 zu einer Regelüberprüfung des Asyls von Taleb A. durch das Bamf. Das Asyl wurde dabei bestätigt. 2023 erhielt er von der Ausländerbehörde des sachsen-anhaltinischen Salzlandkreises in Bernburg eine Niederlassungserlaubnis.
Q:https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-12/tatverdaechtiger-magdeburg-justiz-berlin-rostock-verurteilung


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 13:41
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Als gefährlich galt er jedenfalls nicht, sonst hätte er nicht letztes Jahr die Niederlassungserlaubnis erhalten.
Das war dann wohl eine Fehleinschaetzung - wie gesagt, es gab eine lange Vorgeschichte an Drohungen mit Selbst- und Fremdgefaehrungen.

Hier sind ein paar mehr Details:
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Taeter-von-Magdeburg-drohte-2013-in-MV-mit-Ereignissen,magdeburg188.html

Auch wenn T. nicht als typischer Gefaehrder gesehen wurde - da war dtl mehr als die eine oder andere Bagatelltat.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 14:00
Interessant diese Infos eines Zeitjournalisten, der im Rahmen einer Recherche mit ihm vor etwa einem Jahr sprach:

- Er wirkte sehr gebildet
-Er sprach flüssiges deutsch auf einem sehr hohen Niveau

Etwa ab Min 03:00

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Zeit-Journalist-Fuchs-Attentaeter-hatte-schon-frueher-eine-manische-Art,audio1780506.html

Zum Schluss spricht der Journalist dann auch von einer "manischen Art" und dass er "auf einer Mission" gewesen sei.

Insofern aber relevant finde ich, da letzte Berichte in die andere Richtung gingen (sprach noch immer schlecht deutsch etc.)


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23.12.2024 um 14:06
Ich denke der war so ein Choleriker, der sich in alles hineingesteigert- Drohungen ausgestoßen und mit Suizid gedroht hat.Da er aber 18 Jahre lang nie gewalttätig wurde, so könnte ich mir vorstellen, dass man ihn als Querulanten eingestuft hat.


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23.12.2024 um 14:07
Zitat von antheanthe schrieb:Gestern z. B. standen 3 junge Muslime mit Plakaten auf dem Hamburger Rathausplatz und haben ihr Mitgefühl ausgesprochen. Quelle: Hamburg Journal/NDR
Zitat von antheanthe schrieb:stereotyp schrieb:
Ganze 3 Personen? Ich bin beeindruckt…
Warum sollten auch eigentlich Muslime in ihrer Rolle als solche ihre Anteilnahme zeigen, wenn ein islamhassender Ex-Muslim einen Anschlag begeht?
Das ist ein bisschen viel verlangt.
Es ist eine friedensstiftende Geste von diesen drei Muslimen und ich finde als solche sollte man sie betrachten.

Übrigens: Es verlangt ja auch niemand von Nicht-Arabern, sich von solchen Typen zu distanzieren.
Von Muslimen verlangt man das aber sofort.
In einem Video auf der Plattform TikTok hatte der Mann angekündigt, am 1. Weihnachtstag alle arabisch oder südländisch aussehenden Menschen abzustechen. "Jeden. Ich nehme genug Messer mit", sagte er in dem Video, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das sei kein Scherz. Der Bremerhavener war laut Polizei zuvor nicht mit derartigen Aussagen aufgefallen.
Quelle:

https://www.nordbayern.de/panorama/stech-jeden-ab-mann-droht-auf-tiktok-weiteren-anschlag-auf-deutschen-weihnachtsmarkt-an-1.14523249


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 14:09
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich denke der war so ein Choleriker, der sich in alles hineingesteigert- Drohungen ausgestoßen und mit Suizid gedroht hat.Da er aber 18 Jahre lang nie gewalttätig wurde, so könnte ich mir vorstellen, dass man ihn als Querulanten eingestuft hat.
Ja, das denke ich mir auch.
Auf Twitter kursiert so viel gewalttätiger Kram.
Meistens bleibt es auf diskursive Ebene, was schon schlimm genug ist.
Dennoch sollte es natürlich ein Weckruf für die Behörden sein, diese Plattform mal als das zu betrachten, was sie ist. Teilweise wirklich ein digitales Schlachtfeld.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 14:09
Vorbildhaft mMn das Verhalten der Behördenmitsrbeiterin, die 2013 das Verfahren ins Rollen brachte:
Aus dem Urteil geht hervor, dass die Frau die Drohung sehr ernst nahm, da der Anschlag in Boston sich erst am Vortag ereignet hatte. Und auch das Verhalten des Angeklagten bereitete ihr Sorgen: „Anders als während eines persönlichen Gesprächs im Vorjahr sei der Angeklagte sehr ruhig und regelrecht kühl gewesen und habe den Eindruck erweckt, als hätte er sich die Konsequenzen für etwaige Situationen genau überlegt.“ Sie fertigte eine Gesprächsnotiz an und schaltete die Polizei ein.
Außerdem wird im Urteil bestätigt, dass er hervorragend deutsch konnte:
Der Angeklagte sei der deutschen Sprache „überdurchschnittlich gut mächtig und verfügte über ein umfangreiches Vokabular“. Dass er nicht gewusst habe, dass seine Worte bei seinem Gegenüber als Drohung gewertet werden würden, glaubte der Strafrichter nicht.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article254956706/Gerichtsakten-belegen-Attentaeter-von-Magdeburg-drohte-mit-Anschlag-wie-beim-Boston-Marathon.html

Da ging es dann los, dass er massiv gegen das Urteil losging, obwohl mit der Strafe ihm ja nicht einmal etwas verbaut war.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 14:25
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Auf Twitter kursiert so viel gewalttätiger Kram.
Meistens bleibt es auf diskursive Ebene, was schon schlimm genug ist.
Vorliegend war es aber so, dass der Täter nicht nur auf Twitter agierte sondern auch im real life.
Er hat schon vor Jahren der Leiterin der Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer gedroht mit einem Anschlag ähnlich wie dem Boston Attentat. Vor Gericht hat er als ich auch nicht besonders einsichtig gezeigt.
Von da an ist er immer wieder mit Bedrohungen und Androhungen von Gewalttaten aufgefallen.


Es gibt auch Berichte, dass er sich unangemessen gegenüber den Frauen verhalten haben soll, die er bei der Flucht aus Saudi-Arabien unterstützt hatte. Ob das valide belegt ist oder nur Gossip kann ich derzeit nicht überblicken.

Er war auf jeden Fall niemand, der ausschließlich durch krude Post in den sozialen Medien aufgefallen ist sondern bereits polizeibekannt und vorbestraft war.


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23.12.2024 um 14:27
@fischersfritzi
Ah okay, das ist natürlich harter Tobak.
Da fragt man sich tatsächlich, wie das an den Behörden vorbeigehen konnte.
Sorry, falls das alles bereits irgendwo stand aber der Thread ist so dynamisch, dass ich das dann übersehen habe.


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