Lanza schrieb:Falsch. Nachdem er nicht angetroffen wurde, wurde die GFA wohl schriftlich zugestellt:
Das ist dann aber keine Gefährderansprache, sondern ein Gefährderanschreiben.
Man hat es einfach kein weiteres Mal versucht ihn persönlich anzutreffen und diese Gefährdeansprache durchzuführen. Aus meiner Sicht eine totale Schlampigkeit.
Dass ein Schreiben nicht dieselbe Wirkung entfaltet, wie eine persönliche Ansprache, dürfte wohl allen klar sein.
Auch entfällt damit jegliche Möglichkeit des Erkenntnisgewinns über den Gefährder. Genau das ist aber Bestandteil einer Gefährderansprache.
Die Gefährderansprache dient der Identifikation von Frühwarnindikatoren und soll einen möglichst umfassenden Informationsgewinn durch und v.a. über den Adressaten ermöglichen. Durch das Ergebnis der zukunfts- und gefahrenabwehrend orientierten Einschätzung von Sachverhalten, soll die Polizei frühzeitig in die Lage versetzt werden, Konfliktlösungsmöglichkeiten aufzeigen- und Handlungsinitiative ergreifen zu können. Man unterscheidet zwischen standardisierten Ansprachen, die vom Einsatzgeschehen losgelöst erfolgen, bestimmten formalen sowie inhaltlichen Kriterien genügen müssen und optimaler weise unangekündigt im Wohnumfeld des Gefährders stattfinden. Diese ermöglichen einen authentischen Einblick in das Lebens- und Wohnumfeld des Gefährders. Die Situative Gefährderansprache hingegen erfolgt unmittelbar aus dem Einsatzgeschehen heraus und wird durch den vor Ort eingesetzten Beamten durchgeführt. In den persönlichen Gesprächen werden Sachverhalte erörtert sowie weiterführende polizeiliche Maßnahmen und mögliche Rechtsfolgen aufgezeigt. Für die Durchführung gibt es keine feste Struktur, vielmehr orientiert sich die Gesprächsführung situativ am Gegenüber.
Quelle:
https://www.krimpedia.de/Gef%C3%A4hrderanspracheStattdessen ein Schreiben zu schicken, von dem nicht einmal klar ist, ob das überhaupt gelesen wird ist absolut nachlässig.
Offenbar ermittelt auch die Polizei selbst noch, warum die Gefährderansprache nicht durchgeführt wurde.
Auf einer Pressekonferenz am Samstagnachmittag erklärte der Direktor der Polizei Magdeburg, Tom-Oliver-Langhans, in der Vergangenheit sei eine Strafanzeige gegen Taleb A, angenommen worden. Es sei beabsichtigt gewesen, eine Gefährderansprache vorzunehmen. Warum es dazu nicht gekommen sei, sei Gegenstand der Ermittlungen.
Ebenso ist es mir unerklärlich , dass er nicht als Gefährder eingestuft wurde.
Wer die zahlreichen öffentlich einsehbaren Äußerungen des Mannes in sozialen Medien über mehrere Jahre hinweg nachverfolgt, findet auch explizite Gewaltdrohungen. Als Gefährder wurde der Täter jedoch nicht eingestuft, auch als Extremist war er den Behörden nach Informationen aus Sicherheitskreisen nicht bekannt. Bei der Polizei sollen sich allerdings nach Informationen von WDR, NDR und SZ mehrfach Menschen wegen dieser Gewaltdrohungen gemeldet haben, auch in Magdeburg.
Quelle für die letzten beiden Zitate:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/attentaeter-magdeburg-100.html