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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

895 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anschlag, Weihnachtsmarkt, Magdeburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 11:53
Zitat von InterestedInterested schrieb:Für mein persönliches Empfinden viele öffentlich bekannte/kommunizierte red flags.
Sehe ich ganz genauso.
Unter Beobachtung haben stimme ich auch zu
Aber warum hier schon ab Einreise?
Er war doch zunächst unauffällig, soweit ich das überblicke.
Einreise auf Grund von Studium/ Fachartztausbildung. Die er offebar auch absolviert hat.
Auffälligkeiten erst im weiteren Verlauf, in den letzten Jahren zunehmehmend.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 11:54
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hier wird folgendes vorgeschlagen:
Also Ausländer raus. Der Mann hatte aber Asyl. Und wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit gehabt hätte?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 11:54
Was man haette tun koennen - nun, bei einer solchen Vorgeschichte kein Asyl gewaehren. Punkt.
In einem Streit um die Anerkennung von Prüfungsleistungen habe er gegenüber Vertretern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit einer Tat gedroht, die internationale Beachtung bekommen werde. Im Zuge von Ermittlungen habe es auch eine Durchsuchung bei Taleb A. gegeben, dabei seien aber keine Hinweise auf eine reelle Anschlagsvorbereitung gefunden worden. Im Jahr 2013 sei Taleb A. vom Amtsgericht Rostock wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu 90 Tagessätzen verurteilt worden.

In der Folge gab es weitere Auffälligkeiten. Den Verdacht der Nötigung im Januar 2014 etwa, der zu einer Gefährderansprache der Polizei geführt habe, wie Innenminister Pegel sagte. Der Mann sei auf Konsequenzen solcher Taten hingewiesen worden und ihm sei gesagt worden, dass man einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde. Die Richter, die ihn 2013 verurteilt hatten, habe er später in einer Petitionshotline der Bundesbehörden außerdem als Rassisten bezeichnet. Er habe dabei angedroht, sich eine Pistole zu besorgen und im Zweifel Rache an den Richtern nehmen, sagte Pegel. Als Gefährder sei der Mann aber nicht eingestuft worden.

Auch nicht von den Behörden in Sachsen-Anhalt, wo Taleb A. anschließend lebte. Im Februar 2016 beantragte er nach Informationen der Nachrichtenagentur DPA einen Asylantrag, über den im Juli desselben Jahres entschieden wurde. Der saudische Staatsbürger erhielt Asyl als politisch Verfolgter.
Quelle:
https://www.stern.de/panorama/attentaeter-von-magdeburg--was-wir-ueber-taleb-a--wissen-35332528.html


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 11:54
Zitat von LanzaLanza schrieb:„Wie viele Fahrzeuge jeweils an den mobilen Sperren zu postieren sind, wird nicht geregelt bzw. festgelegt“.
Ich glaube, da gibt es sogar Normen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Was muss dazu kommen, damit jemand tatsächlich als Gefährder eingestuft wird? Ernstgemeinte Frage ich weiß nicht nach welchem Schema eingeordnet wird.
Schau mal hier, vielleicht interessant für Dich:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/Radar/radar_node.html

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23.12.2024 um 11:54
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Was man haette tun koennen - nun, bei einer solchen Vorgeschichte kein Asyl gewaehren. Punkt.
Auch falsch, es gibt ein Asylgesetz. Das sind alles Stammtischparolen.


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23.12.2024 um 11:57
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Auch falsch, es gibt ein Asylgesetz. Das sind alles Stammtischparolen.
Das muss so oder so überarbeitet werden. Schwere straftäter müssen nach verbüster strafe abgeschoben werden.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 11:57
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ändert aber nichts an meinem Unverständnis darüber, dass dieser Täter, der sich mit seinen Absichten auch noch offen ins Rampenlicht gestellt hat, nicht einmal überprüft wurde durch das LKA, obwohl sie Kenntnis über seine Absichten hatten.
Ich denke, wir wissen alle zu wenig, wie viele Warnungen gegeben werden und wie viele davon dann sich realisieren.
Rückblickend ergibt sich da immer ein zwingendes Bild, die frage ist, ob die Prognose unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen falsch war.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Bei der Vita - ab Einreise - schon konkreter beobachten!
Für mein persönliches Empfinden viele öffentlich bekannte/kommunizierte red flags.
Ich denke, dass es eine Vielzahl solcher Fälle gibt und a) meistens nichts passiert und b) gar nicht die personellen Ressourcen vorhanden sind, hier präventiv tätig zu werden. Wie gesagt, das ist eine Vermutung von mir, aber ich halte sie für plausibel.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dazu gehören zuallererst konsequente Aufenthaltsbeendigungen ausländischer Straftäter – vom ersten Diebstahl an.
Da klaut einer was im Laden und muss in eine Land zurück, in dem er mit dem Tod bedroht wird. Das halte ich für wenig sinnvoll.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Die Frage ist eigentlich eher, hätte man Erkenntnisse gewinnen können über ihn wenn man ihn persönlich angetroffen hätte, mit ihm gesprochen hätte.
Vielleicht, wenn man mit psychologisch geschultem Personal gekommen wäre und sich ausreichend Zeit für Gespräche gelassen hätte. Da wären wir dann wieder bei den personellen Ressourcen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 11:59
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Das muss so oder so überarbeitet werden. Schwere straftäter müssen nach verbüster strafe abgeschoben werden.
Du wirst aber nie einen Menschen in ein Land abschieben, wo man ihn hinrichten wird. Außerdem hätte der nach 5 Jahren Deutscher sein können. Die Idee radikalisierte oder psychisch Kranke Amokläufer herauszufinden hängt ja nicht an der Staatsangehörigkeit.

Es gibt da jedenfalls keine simplen Lösungen.


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23.12.2024 um 11:59
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dazu gehören zuallererst konsequente Aufenthaltsbeendigungen ausländischer Straftäter – vom ersten Diebstahl an. Aber nötig ist auch eine Politik, die illegale Einreisen abwehrt.
Das erste ist eine kleine Verschärfung: Aufenthaltsgenehmigung wird bei Vorstrafe (91+ Tagessätze) verwehrt. Warum nun nicht schon bei rechtskräftiger Verurteilung? Finde ich überlegenswert: das Recht, sich als Ausländer in D aufzuhalten an gesetzestreue koppeln (so wie in fast jedem anderen (außereuropäischen)Land auch. Das zweite ist die Einhaltung deutscher Gesetze. Das hat nun wirklich nichts mit
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Also Ausländer raus.
Zu tun.


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23.12.2024 um 12:00
@JosephConrad

Nee, dafür wären gar keine Gelder da. Aber er ist mehrfach mit diesem Drohkontext aufgefallen. Noch vor dem Asylantrag (nach 10 Jahren Aufenthalt!) und danach hat sich das konsequent gehalten, nur die Empfänger sich geändert. Der hat sich schon von Anfang an als Fanatiker präsentiert.
Mit freiheitlich, demokratischer Grundordnung hat das nix zu tun - daher hätte ich ihm auch nur ne befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nun mietet er sich ein Auto. Und jetzt?
Ja, ich sag ja, man kann niemandem in den Kopf gucken.

Wer kommt schon auf so'ne kranke Idee und setzt das dann auch um? Mir persönlich ist es scheißegal, wo er sich glaubenstechnisch einordnet. Für oder gegen wen er war - absolut nichts rechtfertigt diese Tat und schon bei ersten Äußerungen, hätten sie den ggf. ausweisen müssen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:01
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Das erste ist eine kleine Verschärfung: Aufenthaltsgenehmigung wird bei Vorstrafe (91+ Tagessätze) verwehrt. Warum nun nicht schon bei rechtskräftiger Verurteilung? Finde ich überlegenswert: das Recht, sich als Ausländer in D aufzuhalten an gesetzestreue koppeln (so wie in fast jedem anderen (außereuropäischen)Land auch. Das zweite ist die Einhaltung deutscher Gesetze. Das hat nun wirklich nichts mit

Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:
Also Ausländer raus.

Zu tun.
Doch natürlich. Wegen Bagatellen jemanden abschieben. Hallo?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:03
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wegen Bagatellen jemanden abschieben.
Eine rechtskräftige Verurteilung ist also ein Bagatelle? Seh ich anders.


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23.12.2024 um 12:07
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Also Ausländer raus. Der Mann hatte aber Asyl.
2013 hatte er noch kein Asyl und ist mit den 90 Tagessätzen auch knapp am Vorbestraftsein vorbeigeschrammt. Übrigens wurde da ein Anschlag schon angedroht:
Er habe Handlungen angedroht, die international Beachtung finden würden und auf den Anschlag auf den Marathon in Boston vom 15. April 2013 verwiesen – die Drohung erfolgte nur zwei Tage nach dem dortigen Anschlag.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/magdeburg-taleb-al-abdulmohsen-drohte-aerztekammer-2013-mit-anschlag-a-0fd8a57f-2b9f-4d34-b923-dc424306ac2e

Und wer sowas von sich gibt, verliert das Gastrecht. Und das hat nichts pauschal mit "Ausländer raus" zu tun.

Leute, zitiert mich bitte richtig. Es ist nicht mein Zitat, sondern das aus dem Kommentar.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:15
Zitat von LanzaLanza schrieb:2013 hatte er noch kein Asyl und ist mit den 90 Tagessätzen auch knapp am Vorbestraftsein vorbeigeschrammt. Übrigens wurde da ein Anschlag schon angedroht
Und genau da hätte man schon schauen müssen, ob man ihm überhaupt Asyl gewährt - weiterführend, die Niederlassungserlaubnis per se nicht gewähren dürfen.

Das ist meine persönliche Meinung.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:26
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wegen Bagatellen jemanden abschieben.
Außerdem werden Bagatellen in der Regel eingestellt.


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23.12.2024 um 12:27
Zitat von LanzaLanza schrieb:2013 hatte er noch kein Asyl und ist mit den 90 Tagessätzen auch knapp am Vorbestraftsein vorbeigeschrammt. Übrigens wurde da ein Anschlag schon angedroht:
Der hätte so oder so Asyl bekommen, da er iihm n seinem Heimatland aus politischen Gründen die Hinrichtung droht. Die 90 Tage beziehen sich auf die Einbürgerung und das Niederlassungsrecht. Auch jetzt kann er nicht abgeschoben worden.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:31
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die 90 Tage beziehen sich auf die Einbürgerung und das Niederlassungsrecht.
Nein. Bei Einbürgerung gilt: keine Straftat. Hatten wir doch gestern. Und 90 Tagessätze bezieht sich sowohl auf Aufenthaltsgenehmigung als auch auf Niederlassungsrecht. Nur kann letztere einmal erteilt nicht mehr widerrufen werden,


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

23.12.2024 um 12:33
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und wer sowas von sich gibt, verliert das Gastrecht. Und das hat nichts pauschal mit "Ausländer raus" zu tun.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Der hat sich schon von Anfang an als Fanatiker präsentiert.
Mit freiheitlich, demokratischer Grundordnung hat das nix zu tun - daher hätte ich ihm auch nur ne befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Ja. Und ein Land muss ja auch vor Menschen, die Gewalt androhen, schuetzen duerfen.

Es ist doch kaum vorstellbar, dass sich jemand, der sich so praesentiert, in die Gesellschaft integriert.
In einem Streit um die Anerkennung von Prüfungsleistungen habe er gegenüber Vertretern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit einer Tat gedroht, die internationale Beachtung bekommen werde.
Ich habe auch den Eindruck, dass Qualifikationen zu bereitwillig erteilt werden (Juristen, Aerzte, Pharmazeuten). Hier hat man ein langes Studium, und man tut sich schwer damit, den Leuten 'das Leben zu versauen', indem man ihnen die schlussendlich das Staatsexamen wegen mangelnder Qualifikation verwehrt - lieber laesst man Leute durch, die eigentlich die Qualifikation nicht erfuellen und im taeglichen Leben nicht bestehen.
Dieser Verdacht draengt sich hier auch auf, wenn man liest, wie sich T. ehemalige Kollegen aeussern ("Dr. Google"). Wenn man das so liest, dann war T. dch auch als Arzt nicht tragbar.

Dazu noch sehr mangelnde Deutschkenntnisse nach all den Jahren....ich sehe hier keinen Integrationswillen.
Es habe mehrmals Missverständnisse gegeben, wenn Diagnosen gestellt wurden, da Taleb A. auch nach fast zwei Jahrzehnten in Deutschland noch schlecht Deutsch gesprochen habe.
Quelle:
https://www.tagesspiegel.de/politik/er-heisst-bei-uns-dr-google-klinik-kollegen-zweifelten-offenbar-fachliche-kompetenz-von-taleb-a-an-12917143.html


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23.12.2024 um 12:34
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Nein. Bei Einbürgerung gilt: keine Straftat. Hatten wir doch gestern. Und 90 Tagessätze bezieht sich sowohl auf Aufenthaltsgenehmigung als auch auf Niederlassungsrecht. Nur kann das einmal erteilt nicht mehr widerrufen werden,
Liest Du auch, oder schreibst Du nur?
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Nein. Bei Einbürgerung gilt: keine Straftat. Hatten wir doch gestern.[/quo
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ok. Aber das ist er. Anscheinend muss man nicht vorbestraft sein.

Wo steht das? Da steht:

Einbürgerung
Wie wirken sich Vorstrafen auf die Einbürgerung aus?

Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland haben, haben nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) einen Anspruch, eingebürgert zu werden. Voraussetzung dafür ist neben ausreichenden Deutschkenntnissen, Kenntnissen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zu den Lebensverhältnissen in Deutschland und einem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unter anderem auch, dass der einbürgerungswillige Ausländer nicht wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden ist. Aber nicht jede Vorstrafe ist relevant. Bei der Einbürgerung bleiben Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden sind, außer Betracht, § 12a StAG. Dass sind übrigens nahezu dieselben Grenzen, die § 32 BZRG für die Eintragungen ins Führungszeugnis vorsieht.
...

Quelle: https://www.rudolph-recht.de/wie-wirken-sich-vorstrafen-auf-die-einbuergerung-aus/



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23.12.2024 um 12:37
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Voraussetzungen für die Einbürgerung

Um Deutsche oder Deutscher zu werden, gelten bestimmte Voraussetzungen. Hier erfahren Sie, welche Sie grundsätzlich erfüllen müssen.

Die Voraussetzungen im Überblick

In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte „Anspruchseinbürgerung“):

Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
Ich lese. Du scheinst deine eigenen Posts nicht zu lesen.


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