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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

668 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anschlag, Weihnachtsmarkt, Magdeburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:27
Zitat von TeegardenTeegarden schrieb:Auf anderen Weihnachtsmärkten scheint es ein Tor zu geben
Hieß es nicht anfangs, er hätte verkehrsbedingt anhalten müssen und auch, dass er an Sicherheitspersonal vorbei in die Rettungsgasse bog? Er war ja nicht als Attentäter erkennbar. Er hätte auch ein Aussteller sein können, sonst wer, da das Kennzeichen des Leihfahrzeuges auch keinen Verdacht schöpfen ließ. Da erst hat er ja beschleunigt und überhaupt beschleunigen können, um innerhalb 3 Minuten eine Schneise der Verwüstung zu hinterlassen.
5 Tote hätte er an jeder Bushaltestelle schaffen können, er wollte mehr.
Der hat den Markt einfach einmal umrundet.


Ich hatte mir auch nochmal Videos der Festnahme angesehen. Er selbst steigt aus und legt sich auf den Boden, dann erst kommt Polizei und nimmt ihn fest, nachdem sie anfangs Abstand hielten, weil man ja auch nicht wissen konnte, ob er nicht Sprengsätze trug.

Das war mMn gründlich vorbereitet. Auch auf derAufnahme einen Tag vorher im Imbiss... Niemand hätte ahnen können, was er vorhatte. Zumindest nicht was und wo. Und abrechen hätte er das gesamte Vorhaben auch. Jederzeit. Weiß also nicht, wie rational er gehandelt hat.
So oder so, ob schuldfähig oder nicht, kommt er nie mehr frei.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:30
Zitat von StockMarketStockMarket schrieb:Lt. Innenministerin (Stellungnahme am Freitag Abend) hatte er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, weil er als Arzt gearbeitet hat. Und im Gesundheitssektor wird quasi jeder gebraucht. Es gibt faktisch keinen Landkreis in D, wo es keine freien Stellen gibt.
Das führt aber auch dazu, dass viel Unfähigkeit geduldet wird.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:32
Zitat von targetatargeta schrieb:Grundlegende Frage ist erst mal, ob er hier eine Aufenthaltserlaubnis hatte und beruflich hier wirklich gebraucht wurde?
Der hatte hier Asyl und in der Zeit hätte er sich auch längst einbürgern lassen können ,wenn er gewollt hätte. Er war ja nicht vorbestraft.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:33
Zitat von InterestedInterested schrieb:Hieß es nicht anfangs, er hätte verkehrsbedingt anhalten müssen und auch, dass er an Sicherheitspersonal vorbei in die Rettungsgasse bog? Er war ja nicht als Attentäter erkennbar. Er hätte auch ein Aussteller sein können, sonst wer, da das Kennzeichen des Leihfahrzeuges auch keinen Verdacht schöpfen ließ.
Ich weiß es nicht. Im Bericht wurde ein Tor wie bei einer Tiefgarage beschrieben. Ich dachte also, davor müsse man anhalten um sich auszuweisen oder ähnliches. So stelle ich mir das zumindest vor. Ob das tatsächlich so auf anderen Weihnachtsmärkten ist, weiß ich nicht.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:33
Straßensperren sollten überhaupt nicht notwendig sein.

Sie sind bereits ein Symptom gescheiterter Integration.

Statt über bessere Sperren sollte man über bessere Integration nachdenken, damit Straßensperren und Polizei überhaupt erst nicht notwendig werden.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:33
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Er war ja nicht vorbestraft
Doch. Er hat 90 Tagessätze bekommen. Damit ist man vorbestraft.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:34
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Doch. Er hat 90 Tagessätze bekommen. Damit ist man vorbestraft.
Falsch.
Im Zusammenhang mit den Freiheitsstrafen verhält es sich ebenso. Im Führungszeugnis werden Freiheitsstrafen eingetragen, die eine Dauer von drei Monaten überschreiten oder wenn, wie erwähnt, eine Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze beträgt.
Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/vorstrafe-ab-wann-gilt-man-als-vorbestraft/


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:36
Zitat von BriceBrice schrieb:Straßensperren sollten überhaupt nicht notwendig sein.

Sie sind bereits ein Symptom gescheiterter Integration.

Statt über bessere Sperren sollte man über bessere Integration nachdenken, damit Straßensperren und Polizei überhaupt erst nicht notwendig werden.
Wenn einer pschisch krank ist, dann spielt es keine Rolle ob er in Deutschland oder sonst wo geboren wurde.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:36
Zitat von BriceBrice schrieb:Straßensperren sollten überhaupt nicht notwendig sein.

Sie sind bereits ein Symptom gescheiterter Integration.

Statt über bessere Sperren sollte man über bessere Integration nachdenken, damit Straßensperren und Polizei überhaupt erst nicht notwendig werden.
Weiß nicht, wie naiv du denkst. Aber dann kannst du auch Jugendämter und die Polizei abschaffen. Dann gehen wir halt alle Straftaten an der Wurzel an.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:36
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Der hatte hier Asyl und in der Zeit hätte er sich auch längst einbürgern lassen können
Nein. Da gelten schon andere Voraussetzungen. Er hätte mMn. nicht mal die Niederlassungserlaubnis erhalten dürfen, denn die Konflikte hatte er schon vor dem Antrag und die sprachen inhaltlich dagegen.
Da hat die Behörde einfach falsch entschieden und scheinbar nicht richtig geprüft.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:38
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Im Führungszeugnis werden Freiheitsstrafen eingetragen, die eine Dauer von drei Monaten überschreiten oder wenn, wie erwähnt, eine Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze beträgt.
Ok. Und dem Strafbefehl über weitere 30 Tagessätze hat er widersprochen und ein Urteil gibt es noch nicht. Haarscharf.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:40
Zitat von InterestedInterested schrieb:Nein. Da gelten schon andere Voraussetzungen. Er hätte mMn. nicht mal die Niederlassungserlaubnis erhalten dürfen, denn die Konflikte hatte er schon vor dem Antrag und die sprachen inhaltlich dagegen.
Da hat die Behörde einfach falsch entschieden und scheinbar nicht richtig geprüft
Er war nicht vorbestraft und sein Führungszeugnis hatte keine Einträge. Die Konflikte waren da nicht ausschlaggebend. Sein Verfolgungswahn wurde erst vor kurzem so massiv.
Voraussetzungen für die Einbürgerung

Um Deutsche oder Deutscher zu werden, gelten bestimmte Voraussetzungen. Hier erfahren Sie, welche Sie grundsätzlich erfüllen müssen.

Die Voraussetzungen im Überblick

In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte „Anspruchseinbürgerung“):

Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen (sogenannte „Ausschlussgründe“).
...
Es gibt Gründe, die in der Regel ausschließen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Diese sind unter anderem:

Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.

Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen Sie dem Verfassungsschutz und der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.

Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet (sogenannte „Mehrehe“).

Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.
Quelle: https://www.einbürgerung.de/fragebogen.php


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:42
Zitat von InterestedInterested schrieb:Nein. Da gelten schon andere Voraussetzungen. Er hätte mMn. nicht mal die Niederlassungserlaubnis erhalten dürfen, denn die Konflikte hatte er schon vor dem Antrag und die sprachen inhaltlich dagegen.
Da hat die Behörde einfach falsch entschieden und scheinbar nicht richtig geprüft.
Aber selbst dann wäre er ja nicht abgeschoben worden, als Arzt in Anstellung.
Von daher hat dieser Fehler auch nichts geändert.

Allerdings spricht das nicht gerade für die Behörden.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:44
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
Ok. Aber das ist er. Anscheinend muss man nicht vorbestraft sein.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:44
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ok. Aber das ist er. Anscheinend muss man nicht vorbestraft sein.
Wo steht das? Da steht:
Einbürgerung
Wie wirken sich Vorstrafen auf die Einbürgerung aus?

Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland haben, haben nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) einen Anspruch, eingebürgert zu werden. Voraussetzung dafür ist neben ausreichenden Deutschkenntnissen, Kenntnissen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zu den Lebensverhältnissen in Deutschland und einem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unter anderem auch, dass der einbürgerungswillige Ausländer nicht wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden ist. Aber nicht jede Vorstrafe ist relevant. Bei der Einbürgerung bleiben Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden sind, außer Betracht, § 12a StAG. Dass sind übrigens nahezu dieselben Grenzen, die § 32 BZRG für die Eintragungen ins Führungszeugnis vorsieht.
...
Quelle: https://www.rudolph-recht.de/wie-wirken-sich-vorstrafen-auf-die-einbuergerung-aus/


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:45
@StockMarket
@JosephConrad
Fahrzeugangriffe gibt es erst seit 2016 (Nizza, Berlin), psychisch Kranke gab es jedoch schon immer.

Offensichtlich wurden hier Fehler bei der Integration gemacht.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:47
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wo steht das?
In deinem Beitrag zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung. Ah verstehe. Er hatte nur Aufenthalterlaubnis, oder wie?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:48
Zitat von BriceBrice schrieb:Offensichtlich wurden hier Fehler bei der Integration gemacht.
Du meinst weil es Fahrzeugangriffe angeblich erst seit 2016 gibt, wurden Fehler bei der Integration gemacht. Wie abstrus ist das denn?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:51
Zitat von BriceBrice schrieb:Offensichtlich wurden hier Fehler bei der Integration gemacht.
Er arbeitete als Arzt, beherrschte die Sprache und war "sozial engagiert" (Fluchthelfer für Frauen aus Saudi Arabien)
Der hatte kein Problem mit der Integration, sondern mit der Psyche


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

gestern um 20:51
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Er hatte nur Aufenthalterlaubnis, oder wie?
Wieso frägst Du, statt Dich zu informieren? Er hatte eine Niederlassungserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis für geflüchtete Menschen

Wenn Sie nach Deutschland geflohen sind und eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bekommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach mindestens 5 und in besonderen Fällen nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Eine Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Das heißt, Sie müssen sie nicht regelmäßig verlängern lassen. Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie außerdem innerhalb Deutschlands umziehen. Es gibt keine Wohnsitzauflage.
Quelle: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence


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