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Wahlthread LTW

1.796 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wahlen, Regierung, Bundesländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wahlthread LTW

27.09.2024 um 22:38
Jetzt isse da, die Entscheidung. Da kurz und offiziell als Volltext:
Thüringer Verfassungsgerichtshof erlässt einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags

Medieninformation 13/2024 - VerfGH 36/24 27.09.2024
Erstellt von Thüringer Verfassungsgerichtshof

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituieren-den Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. Septem-ber 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen; einen Teil der anderen An-träge hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof abgelehnt.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zur Begründung insbesondere ausgeführt:

Die Thüringer Verfassung trifft keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen. Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen hat. Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich ge-währleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung fest-zulegen. Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Än-derung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig.

Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvor-schläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht. Sie verstößt weder gegen Bestimmungen der Thü-ringer Verfassung noch gegen verfassungsrechtliches Gewohnheitsrecht. Eine Nichtbehandlung des auf die Änderung der Wahlmodalitäten des Land-tagspräsidenten gerichteten Antrags durch den Alterspräsidenten kommt deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht.
Quelle: https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4820&cHash=37546a58b595e70a56ca05176ae85ce5

Die Bindestriche in den Worten finden sich so in der Quelle.


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27.09.2024 um 22:46
Soweit erwartbar, schauen wir mal was die AfD draus macht.


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27.09.2024 um 22:51
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Soweit erwartbar, schauen wir mal was die AfD draus macht.
Sie wird weiter versuchen die Parlamente in diesem Land verächtlich zu machen, die Demokratie und das Vertrauen darin weiter zerstören um die Demokratie am Ende abzuschaffen.


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27.09.2024 um 22:54
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Sie wird weiter versuchen die Parlamente in diesem Land verächtlich zu machen, die Demokratie und das Vertrauen darin weiter zerstören um die Demokratie am Ende abzuschaffen.
Ich meinte eher die direkte strategische Folge aus dieser Eskalation.


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27.09.2024 um 22:57
@behind_eyes

Ich weiß, ich dachte nur ich überspringe mal diesen dafür völlig unwichtigen Part.


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27.09.2024 um 23:01
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich weiß, ich dachte nur ich überspringe mal diesen dafür völlig unwichtigen Part.
Ich denke man kann viel lernen wenn man die strategischen Hintergründe versteht und aufarbeitet.
Im Prinzip sehe ich da eine sehr große Hilflosigkeit.


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27.09.2024 um 23:21
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Jetzt isse da, die Entscheidung.
Und die ist eine Riesenüberraschung! 🙄😁
Konnte keiner mit rechnen.


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27.09.2024 um 23:30
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Und die ist eine Riesenüberraschung! 🙄😁
Konnte keiner mit rechnen.
Exakt. Es haben zwar nicht selten zwei verschiedene Juristen drei verschiedene Meinungen, aber manches ist doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit klar - so wie hier der Umstand, dass die Anträge zur Geschäftsordnung incl. Aussprache und Abstimmung vom Alterspräsidenten zuzulassen gewesen wären.

Überraschender finde ich das von @E.Schütze verlinkte Video.
Zitat von E.SchützeE.Schütze schrieb:Treutler hat in Interviews mit diversen "alternativen" Medien inzwischen offen zugegeben, dass das Chaos von Gestern einschließlich der Anrufung des Verfassungsgerichts von der AfD ganz bewusst so geplant war:
Bin mir nur nicht so ganz sicher, ob die darin zu sehenden klaren Aussagen von Treutler, er habe einen Plan befolgt, nun mehr dumm (weil offenbarend) oder dreist (weil bewusstes verfassungswidriges unddemokratisch eskalierendes Verhalten offen zugebend) ist.
Da das Videomaterial mit den Aussagen offenbar nur kurz im Netz verweilte, sprich einiges für dumm. Sonst hätte es doch stehen bleiben.

Für mich hat sich Treutler mit diesem bewusst illegalen Verhalten als Demokrat wie Parlamentarier disqualifiziert. Blos ahne ich, dass es deswegen nicht von der Leitung der Sitzung morgen wird abgehalten werden können.


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28.09.2024 um 07:05
Müsste man nicht eh schon völlig schambefreit sein, um die AfD zu wählen (conditio sine qua non), einige Unterstützer würden sich wohl zukünftig mit dem Rücken zum Spiegel rasieren müssen.
So steht allerdings zu vermuten, dass, auch hier im Forum, die rechten Socken versuchen werden, aus der absolut blamablen Vorstellung gelebter Inkompetenz einen Benefit für die AfD zu saugen.


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28.09.2024 um 07:59
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Welche anderen Anträge da gemeint sind ist mir nicht ganz klar und wird leider nicht ausgeführt.
Bitte dafür nicht auf die reduzierte Medieninformation verlinken. Die Entscheidung ist komplett verfügbar:

https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/media/tmmjv_verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/24-00036_Beschluss_nicht_barrierefrei.pdf

Was hat das Gericht beschlossen:

- Der Alterspräsident muss der Tagesordnung folgen
- Die Anträge der CDU umfassen die Reihenfolge der Tagesordnung und sind abzulehnen

Warum? Weil das Gericht nicht die Tagesordnung des Landtags festlegen kann und es sich dabei um eine Pflicht des Landtages handelt und jede Fraktion hierzu GO-Anträge stellen kann - auch in der konstituierenden Sitzung.

Ganz klare Trennung von Judikative und Legislative. Solange letztere frei in der Willensbildung sind, braucht sich erstere nicht einmischen.


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28.09.2024 um 08:00
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Und die ist eine Riesenüberraschung! 🙄😁
Konnte keiner mit rechnen.
Ja. Hat auch nur bis nachts gedauert, sich das im Hinterzimmer zurechtzubiegen. Aus etwas, was nicht in Paragraph 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages zu finden ist, wurde kurzum "Dazu steht nichts in der Thüringer Verfassung. Also legitim." Ja prima, da steht auch nicht drin, dass der Alterspräsident keine Ordnungsrufe erteilen darf. Somit erlaubt.
Ist schon sehr merkwürdig. Ich schätze, das wird Karlsruhe nochmal vorgelegt. Für den Moment muss man es natürlich erstmal hinnehmen, damit der Landtag seine Arbeit aufnehmen kann.


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28.09.2024 um 08:14
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Ja. Hat auch nur bis nachts gedauert, sich das im Hinterzimmer zurechtzubiegen. Aus etwas, was nicht in Paragraph 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages zu finden ist, wurde kurzum "Dazu steht nichts in der Thüringer Verfassung.
Was soll das werden?
So eine Art "Dolchstoßlegende"?
Peinlich!
Aber erwartungsgemäß.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:So steht allerdings zu vermuten, dass, auch hier im Forum, die rechten Socken versuchen werden, aus der absolut blamablen Vorstellung gelebter Inkompetenz einen Benefit für die AfD zu saugen.



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28.09.2024 um 08:21
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Hat auch nur bis nachts gedauert, sich das im Hinterzimmer zurechtzubiegen.
Was soll dieser dumme Spruch? Kannst du dich einmal mit der Sachlage befassen oder willst du hier nur trollen?

Zur Info:
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat dem Alterspräsidenten Gelegenheit zur Stellungnahme bis Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr eingeräumt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof beabsichtigt, danach über den Antrag zu beraten und zu entscheiden.
Quelle: https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4801&cHash=6ed445d0ef172e54eb4510ebd3ffc0c1

Die vorliegenden Stellungnahmen müssen geprüft , dann bewertet und entschieden werden. Ausserdem muss dann ein rechtskräftiges Dokument ohne Rechtschreibfehler für die Allgemeinheit bereitgestellt werden:

Deine Hinterzimmer-Anekdote kannst du stecken lassen.

By the way - das Urteil fiel einstimmig.
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Aus etwas, was nicht in Paragraph 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages zu finden ist, wurde kurzum "Dazu steht nichts in der Thüringer Verfassung. Also legitim."
Du hast keine Ahnung und zeigst es mal wieder deutlich.

1. Die Verfassung gibt einen Rahmen für Rechte und Pflichten vor, damit jeder gleichbehandelt wird.
2. Die Legislative - wie jeder andere - darf sich selbst Regeln geben. Wie diese für den Thüringer Landtag vorgesehen sind, findest du hier:

https://www.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Organigramm_GO_Gesetze_Arbeitsplan/geschaeftsordnung_des_thueringer_landtags_02.pdf

3. Ein Alterspräsident darf demnach die Umfänge wie in §1 beschrieben durchführen. Mehr Befugnisse sind nicht vorgesehen.
Zitat von ReinekeReineke schrieb:dass der Alterspräsident keine Ordnungsrufe erteilen darf. Somit erlaubt.
Der Alterspräsident ist kein Präsident des Landtages. Sein Funktion ist auf §1 der GO begrenzt. Ende der Durchsage. Was ist an Recht und Gesetz für dich nicht verständlich?
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Ich schätze, das wird Karlsruhe nochmal vorgelegt.
*ROTFL* You made my day.

Die AfD wäre dann noch dümmer als angenommen. Karlsruhe wird den Antrag noch nicht mal annehmen, weil überhaupt keine Rechte verletzt wurden, welche im GG verankert sind.


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28.09.2024 um 08:32
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Was soll das werden?
So eine Art "Dolchstoßlegende"?
Peinlich!
Aber erwartungsgemäß.
Zwischen Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Wahl des Landtagspräsidenten kommt in Paragraph 1 der GO des Thüringer Landtag nichts. Ich denke nicht, dass man einem neu gewählten Mitglied des Landtages bzw. noch unerfahrenen Alterspräsidenten einen Vorwurf machen kann, wenn er sich an den Wortlaut der GO hält.
Wäre interessant zu wissen, wie das hier gerichtlich ausgegangen wäre, wenn die AfD zwischen Feststellung Beschlussfähigkeit und Landtagspräsidentenwahl noch dies und jenes hätte einfügen wollen.


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28.09.2024 um 08:38
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:einige Unterstützer würden sich wohl zukünftig mit dem Rücken zum Spiegel rasieren müssen.
Ich denke nicht, die haben das Scheitern einkalkuliert und werden es nutzen, um sich selbst nun als Opfer zu gerieren.

Kann man ja hier schon beobachten...

Solche "Bewegungen" können jeden Ausgang für sich nutzbar machen:

Gewinnt man vor Gericht, dann heißt es "...seht her, sogar das Verfassungsgericht stimmt uns zu..."

Verliert man, dann wird es genutzt, um die vermeintliche Verflechtung zwischen"Alt-Parteien" und der Justiz aufzuzeigen und den kollektiven Empörungsorgasmus mit der eigenen Opferrolle und der vermeintlichen Verkommenheit des Systems zu befeuern.

Das Problem liegt zwischen den Ohren der AfD-Wähler und -Unterstützer, die längst nicht mehr an Fakten interessiert sind.


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28.09.2024 um 08:40
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Ich denke nicht ...
Den wichtigen Teil deines Postes habe ich zitiert und widerspreche nicht.
Die Posse wäre für jedes Kasperletheater zu schlecht, als Erwachsener kann man sich da nur Fremdschämen. Wie man sich derart erniedrigen kann, da noch nach Entschuldigungen zu suchen, ist mir ein Rätsel.


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28.09.2024 um 08:42
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:So steht allerdings zu vermuten, dass, auch hier im Forum, die rechten Socken versuchen werden, aus der absolut blamablen Vorstellung gelebter Inkompetenz einen Benefit für die AfD zu saugen.
In den sozialen Medien ist es ja schon zu beobachten, dass AfDler und AfD-nahe Personen ein Narrativ zurechtbasteln. Und leider verfängt es, wenn man nach Jahrzehnten die Regeln ändern möchte, um die AfD trotz eines starken Wahlergebnis zu verhindern.

Auch ein AfD-Verbot wird wieder ins Spiel gebracht:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/thueringen-landtag-afd-verbot-georg-maier-spd-100.html

Das ist seit Jahren alles nichts Neues und leider nutzt es der AfD eher als das es schadet von den Wahltrends ausgehend.


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28.09.2024 um 08:45
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Den wichtigen Teil deines Postes habe ich zitiert und widerspreche nicht.
Die Posse wäre für jedes Kasperletheater zu schlecht, als Erwachsener kann man sich da nur Fremdschämen. Wie man sich derart erniedrigen kann, da noch nach Entschuldigungen zu suchen, ist mir ein Rätsel.
Wow, also damit Du hast mich jetzt komplett überzeugt. Respekt. Ab sofort bin ich 100 % Anti-AfD, wähle grün, finde den Islam und jede Form von Migration gut, ernähre mich strikt vegan, trage Röckchen und ändere mein Pronomen auf they/them. Zufrieden?


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28.09.2024 um 08:48
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Wow, also damit Du hast mich jetzt komplett überzeugt. Respekt.
Kenne einige AfD-Wähler persönlich. Sorry, außer gequirlte Scheiße kommt von denen nichts.

Außerdem bestätigt sich immer wieder das Narrativ, dass die Roten von gestern (DDR) die Braunen von heute sind.


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28.09.2024 um 08:48
Zitat von ReinekeReineke schrieb:...strikt vegan...
Strikt vegane Ernährung kann ich dir durchaus empfehlen. Zumindest es einmal auszuprobieren und die Auswirkungen auf das eigene Wohlbefinden, die Gesundheit und die Kreativität / das Denkvermögen unvoreingenommen zu beobachten.


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