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Wahlthread LTW Ostdeutschland

1.224 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wahlen, Regierung, 2024 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wahlthread LTW Ostdeutschland

gestern um 15:39
Zitat von ReinekeReineke schrieb:der AfD steht dieses selbstbewusste Auftreten als stärkster Kraft jedoch zu.
Das feier ich ab. Wie man absolute Inkompetenz als gerechtfertigtes selbstbewusstes Auftrten verfremden kann, Hochachtung.
Beeindruckt mich immer wieder, wie weit sich manche Menschen von der Realität entfernen können. :Y:


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Wahlthread LTW Ostdeutschland

gestern um 16:12
Zitat von CharlyPewPewCharlyPewPew schrieb:Also ich habe gerade unsere Sachbearbeiterin für den Sitzungsdienst gefragt und sie meinte, dass man die Geschäftsordnung erst ändern kann, wenn der Rat (in diesem Falle der Landtag) konstituiert ist.
Drüber gibt es unterschiedliche Auffassungen, da Geschäftsordnungen den Moment der Konstituierung nicht genau definieren. Deshalb gehen Sitzungsdienste oft von den gewohnten Verfahrensabfolgen aus.
Der Staatsrechtler Philipp Austermann etwa von der Hochschule des Bundes in Brühl geht davon aus, dass der Thüringer Landtag sofort mit seinem Zusammentreten beschlussfähig ist - und mit Mehrheit die Geschäftsordnung ändern kann: "Die Konstituierung des Landtags hat in dem Moment stattgefunden, in dem der Alterspräsident die Sitzung eröffnet hat. Es gibt keine Reihenfolge, auch nicht in der Verfassung, wonach zuerst der Landtagspräsident gewählt werden muss. Der Landtag kann daher auch vorher die Geschäftsordnung ändern, weil es der verfassungsrechtlich garantierten Geschäftsordnung-Autonomie des Landtags entspricht, seine Geschäftsordnung jederzeit selbst ändern zu können."
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/landtagswahl/wahl-landtagspraesident-afd-cdu-bsw-100.html

Aus meiner Erfahrung aus Sitzungsleitungen heraus würde ich Austermanns Interpretation teilen. Legt eine Geschäftsordnung nicht fest, wann eine Versammlung konstituiert ist, ist sie dies mmn mit Zusammentreten. Es gibt derzeit keinen Paragraphen, auf den die Faschisten sich berufen könnten, der dem Alterspräsidenten gestatten würde die Feststellung der Beschlussfähigkeit zu verweigern. Anträge zur Geschäftsordnung sind ohne ausdrückliche Versagung durch die GO jederzeit während der TO möglich. Allerdings wird dies mit ziemlicher Sicherheit vor das Verfassungsgericht gehen und hoffentlich zeitnah geklärt. Ich hoffe, dass andere Gremien zeitnah aus den Fehlern lernen und die Geschäftsordnungen sturmsicher gegen die durchsichtigen anti-demokratischen Manöver der Faschisten macht.


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Wahlthread LTW Ostdeutschland

gestern um 16:15
Zitat von CharlyPewPewCharlyPewPew schrieb:Also ich habe gerade unsere Sachbearbeiterin für den Sitzungsdienst gefragt und sie meinte, dass man die Geschäftsordnung erst ändern kann, wenn der Rat (in diesem Falle der Landtag) konstituiert ist.
Die AfDler sehen das so.

Andere sehen das anders:

Staatsrechtler Fabian Michl:
"Denn aufgrund des Grundsatzes der Diskontinuität gilt die bisherige Geschäftsordnung mit Zusammentritt des neuen Landtags nicht mehr. Vielmehr muss eine neue Geschäftsordnung vom Landtag erst beschlossen werden." Das Thüringer Geschäftsordnungsgesetz, das eine Fortgeltung anordnet, wertet er "als Service für den neuen Landtag (...), dem dadurch eine regellose konstituierende Sitzung erspart bleiben soll." Der Landtag sei aber daran nicht gebunden und könne in seiner konstituierenden Sitzung eine neue Geschäftsordnung beschließen. Diese Einschätzung teilt auch die Thüringer Landtagsverwaltung unter Verweis auf das Selbstorganisationsrecht des Landtags.
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/thueringen-landtag-praesident-afd-geschaeftsordnung-wahl

Hervorhebung durch mich.


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Wahlthread LTW Ostdeutschland

gestern um 16:22
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Thüringen inzwischen scheinbar völlig verroht ist - der AfD steht dieses selbstbewusste Auftreten als stärkster Kraft jedoch zu.
Und allen anderen steht es zu, die AfD abblitzen zu lassen.
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Wenn die Muhsal als Landtagspräsidentin nicht in Frage kommt, herrgott, dann sollen sie eben einen anderen Kandidaten der AfD zum Landtagspräsidenten wählen.
Nö, warum? Da hat die AfD kein Recht drauf.
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Das Mobbing der AfD nähert sich dem Ende.
Du machst dich lächerlich.
Eure Selbstmitleidsnummer ist peinlich.
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Diese Taschenspielertricks mit hastig geänderten Geschäftsordnungen etc. zum Nachteil der AfD werden nicht länger geduldet.
Zunächst einmal:
Hat das mal wer gemacht? Wenn ja: Beleg bitte!

Und:
Werden nicht mehr geduldet? Sonst passiert was?
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Wie man absolute Inkompetenz als gerechtfertigtes selbstbewusstes Auftrten verfremden kann, Hochachtung.
Beeindruckt mich immer wieder, wie weit sich manche Menschen von der Realität entfernen können. :Y:
This. Auch hier im Forum ist man zunehmend schmerzbefreit.


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Wahlthread LTW Ostdeutschland

gestern um 16:23
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Ich finde es auch betrüblich, dass der parlamentarische Ton/Umgang in Thüringen inzwischen scheinbar völlig verroht ist - der AfD steht dieses selbstbewusste Auftreten als stärkster Kraft jedoch zu
Es geht nicht um selbstbewusstes Auftreten, sondern es geht darum, dass der Alterspräsident über Stunden nicht zugelassen hat, dass irgendjemand das Wort ergreift und das Parlamentarier:innen, die zur Debatte stehende Causa diskutieren.

Es war voraussehbar, dass AfD Abgeordnete Probleme mit demokratischen Abläufen haben. Aber das ist gleich so krass wird, damit haben wohl die wenigsten gerechnet.

Jetzt geht's erstmal vors Verfassungsgericht.
Ein erbärmliches Schauspiel.
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Das Theater in Thüringen geht schon los.
Ist für heute schon gelaufen...
Man darf gespannt sein, wie es Samstag weiter geht.


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Wahlthread LTW Ostdeutschland

gestern um 16:28
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ein erbärmliches Schauspiel
Erbärmlich, aber wirkungsvoll. Mit denselben Taktiken hat die NsdAP die Weimarer Republik untergraben und Göring als Präsident des Reichstages agiert. Die AfD will den Parlamentsbetrieb bewusst chaotisieren, um ihn später in den Augen der Wähler zu delegitimieren. Ich hoffe die CDU hat jetzt einiges besser verstanden.


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Wahlthread LTW Ostdeutschland

gestern um 18:40
Zitat von vivere1980vivere1980 schrieb:Die AfD will den Parlamentsbetrieb bewusst chaotisieren, um ihn später in den Augen der Wähler zu delegitimieren.
Ach deshalb hat Wagenknecht gestern bei Markus Lanz den nach ihrer Ansicht überflüssigen Verfassungsschutz - Phänomenbereich Delegitimierung bemängelt.
Meiner Meinung nach haben das sowohl BSW als auch AfD vor.
Ich werde mehr drauf achten, wer von "Regierungsschutz" schwafelt.


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Wahlthread LTW Ostdeutschland

gestern um 22:21
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Wenn die Muhsal als Landtagspräsidentin nicht in Frage kommt, herrgott, dann sollen sie eben einen anderen Kandidaten der AfD zum Landtagspräsidenten wählen.
Die Prozedur der Wahl des Landtagspräsidenten, scheint dir nicht geläufig zu sein.

Mitnichten, steht der AFD "automatisch" der Posten, des/der Landtagspräsidenten/Landtagspräsidentin zu.


Alle Abgeordneten, entscheiden in freier und geheimer Wahl, über ihren Präsidenten.


Das einzige was der AFD zusteht, ist das Privileg als stärkste Fraktion, einen Kandidat/Kandidatin ins Rennen zu schicken.


1.Wahlgang

Erhält der vorgeschlagene Kandidat/Kandidatin, mehr Ja- als Nein-Stimmen, ist Er/Sie gewählt.

Bei mehr Nein-Stimmen, wird die Wahl in einem 2 Wahlgang wiederholt.


2.Wahlgang

Deckungsgleich mit Wahlgang 1


3.Wahlgang

Die stärkste Fraktion, kann auch in Wahlgang 3, mit dem/der Kandidaten/Kandidatin aus Wahlgang 1/2 antreten, oder Ihn/Sie wechseln.

Auch alle anderen Fraktionen, dürfen nun eigene Kandidaten/Kandidatinnen aufstellen.

Im 3. Wahlgang, gilt derjenige/diejenige als gewählt, welcher/welche die meisten Stimmen auf sich vereinen kann.




Nun kannst du dir an deinen 5 Fingern abzählen, wie die Wahl verlaufen wird,


Wahlgang 1

AFD Kandidat abgelehnt


Wahlgang 2

AFD Kandidat abgelehnt


Wahlgang 3

Ein/Eine Kandidat/Kandidatin, aus einer anderen Fraktion, vereint die meisten Stimmen auf sich und wird Landtagspräsident/Landtagspräsidentin.


Quelle:
https://www.thueringer-landtag.de/mitgestalten/wahlen/faq-wahlen/#:~:text=Laut%20Gesch%C3%A4ftsordnung%20des%20Th%C3%BCringer%20Landtags%20darf%20die%20st%C3%A4rkste,erfolgt%20geheim%20und%20ohne%20vorherige%20Aussprache%20im%20Parlament.


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Wahlthread LTW Ostdeutschland

gestern um 22:22
Zitat von ReinekeReineke schrieb:den Alterspräsidenten so dermaßen respektlos anzuherrschen, weil der partout nicht nachgibt, geht allerdings gar nicht.
Der Rentner war mit der Amtsführung komplett überfordert.

1. Er hat sich nicht an die Tagesordnung gehalten.
2. Er hat GO-Anträge abgelehnt.

Beides steht ihm nicht zu und liegt jetzt beim Verfassungsgericht.
Zitat von ReinekeReineke schrieb:kommt.
Wenn die Muhsal als Landtagspräsidentin nicht in Frage kommt, herrgott, dann sollen sie eben einen anderen Kandidaten der AfD zum Landtagspräsidenten wählen.
Gewählt wird immer noch mit Mehrheit und wenn die anderen Parteien kein Präsident der AfD haben wollen, dann ist das Ihr gutes Recht und Ausdruck von Demokratie.


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