Abahatschi schrieb:Ja, was denn?
Ich bin mir nicht sicher, ob Du das ernsthaft fragst oder es Teil der rhetorischen Spielchen ist. Meine Verwirrung kommt daher, dass ich ein Beispiel genannt habe. Und auch daher, dass es doch relativ naheliegend ist, was noch so in Frage kommt.
Wenn ich z.B. Rindfleisch verteuere, wird weniger Rindfleisch konsumiert, die Rindfleischhersteller haben trotzdem keine Einbußen. Der Nachteil ist, dass es für den Einzelnen teurer ist, Rindfleisch zu essen. Das ist Einschnitt in den Komfort von jemanden, der gerne Rindfleisch isst. Aber es ist eben auch kein Verbot von Fleisch.
Oder man fördert energiesparende Prozesse, die ggf. in deren Etablierung teurer sind, durch eine Förderung aber sich lohnen. Das reduziert Emissionen ohne dass man abschaltet.
Wie gesagt, mir ist nicht so recht klar, was Du bezweckst. Ich würde nur darum bitten, es nicht zu sehr in einen rhetorischen Schlagabtausch zu setzen.
Heide_witzka schrieb:Das hieße Klimaneutraliät? Kann man machen, sollte man sogar. Rechtfertigt aber, meiner Meinung nach, den Alarmismus in Deutschland nicht. Die LG, und über die reden wir hier letztendlich, mit den durch sie begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, trägt da in meinen Augen nicht Sinnvolles bei.
Was verstehst Du unter "Alarmismus"?
Zu LG hatte ich bisher keinerlei Bezug genommen, weil es zwar der passende Thread ist, aber schon die ganz grundlegenden Fragen strittig zu sein scheinen. Wenn man schon als Arbeitshypothese aufstellt, alles ist prima hierzulande, ein Land der Klimaschützer durchs Nichtstun (leicht überspitzt, aber leider nur leicht), ist es im zweiten Schritt noch gar nicht diskutabel, wie alarmistisch (ein blödes Wort, es diffamiert ganz generell ein Aufmerksam machen) es sein sollte.
Aber gut, LG. Ich finde, sie gehen falsch heran.
Nicht unbedingt generell durch zivilen Ungehorsam. Ich finde zwar ganz generell, dass in unserem Rechtsstaat der Mindestkonsens für Verhalten das Strafgesetzbuch ist. Und wer sein Anliegen nicht in dessen Rahmen vertreten kann, hat zunächst mal unrecht.
Aber das Strafrecht kennt nicht nur, was man so falsch macht. Sondern auch, dass es für objektiv falsche Taten Rechtfertigungen geben kann. Hier kann man nun diskutieren, ob das so ein Fall ist oder nicht.
Was mich stört ist, dass der Umfang und die Art der Darstellung. Es ist eine Sache, sich irgendwo festzukleben, um einen Aufwand zu verursachen, oder ein Bild in einer Weise zu beschmutzen, die in jeder denkbaren Weise das Bild nicht beschädigt. Aber in meinen Augen geht es nicht, auch zukünftig Straftaten anzukündigen und es geht nicht, eine Art Erpressungssituation zu schaffen. "Machst Du nicht X, begehe ich weiter Straftaten". Wer das so explizit darstellt, schneidet jedes konstruktive Entgegenkommen ab. Da kann der Staat gar nicht einknicken. Und sollte es auch nicht.
Nichts desto trotz, wäre es nur ein "nicht ganz buchstabengetreues Verhalten" gewesen, mit eher überschaubarem Eingriff in den Rechtsfrieden, wäre meiner Meinung nach das in diesem konkreten Fall angemessen gewesen.