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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

15.158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

04.12.2022 um 12:31
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Wer hat das denn gemacht?
Braucht man ja garnicht, wer eine gemeingefährliche Situation herbeiführt die er nicht beherrschen kann der handelt mindestens mit Eventualvorsatz, von daher braucht es da keine ausufernde Vorsatzdiskussion.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Beeindruckend. Was du nicht alles zu wissen glaubst. Er könnte ja auch davon ausgehen, dass Fahrzeug unter den gegebenen Umständen jederzeit beherrschen zu können. Um dir mal nur eine Alternative aufzuzeigen.
Der ''notorische Raser'' ist ein denkbar schlechtes Beispiel weil sich dazu mittlerweile gerichtlich die Ansicht durchgesetzt hat das sogar als versuchten Mord zu verfolgen und zu verurteilen, mit einer umfangreichen Begleitdiskussion dazu. Auch das brauchen wir hier nicht wiederholen.


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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

04.12.2022 um 13:22
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:What? Also man geht aus dem Haus mit der Absicht eine Strasse zu blockieren, was man ja nicht darf, und das ist kein Vorsatz?
Was ist es dann?
Das war nicht auf die Aktionen selber bezogen, sondern auf mögliche Folgen dieser Aktionen. Wurde Aktion A oder B noch vorsätzlich begangen, so müssen die eintretenden Folgeschäden durch diese Aktionen nicht mehr beabsichtigt gewesen sein. Diese Folgeschäden verursacht zu haben, könnten je nach Fall nur den bedingten Vorsatz oder aber auch nur die Fahrlässigkeit begründen, also fahrlässig etwas verursacht zu haben auf subjektiver Tatbestandsseite erfüllen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Braucht man ja garnicht, wer eine gemeingefährliche Situation herbeiführt die er nicht beherrschen kann der handelt mindestens mit Eventualvorsatz, von daher braucht es da keine ausufernde Vorsatzdiskussion.
Wenn sich der oder die Verursacher über mögliche einzutretende Schäden durch ihre verursachte Situation oder Aktion im Klaren gewesen sind, also fest damit hätten rechnen müssen - diese Möglichkeiten auf weitere Schäden oder Erfolgseintritte aber zugunsten eigener Interessen ignoriert haben.

Bereits nur der bedingt Vorsatz führt da in der Regel, wenn auch die objektiven Tatbestände des Folgeschadens erfüllt sind, zur gleichen Tatbestandserfüllung wie als hätten sie mit direktem Vorsatz oder in Absicht gehandelt.

Kommt ein Mensch also nur durch ein bedingt vorsätzliches Handeln zu schaden bzw. nur mal als Beispiel zu Tode, dann würde es bereits für den Totschlag reichen. Ist der Tod selbst nur fahrlässig verursacht worden, kommt je nach konkretem Einzelfall entweder KV mit Todesfolge in Betracht oder die fahrlässige Tötung.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Der ''notorische Raser'' ist ein denkbar schlechtes Beispiel weil sich dazu mittlerweile gerichtlich die Ansicht durchgesetzt hat das sogar als versuchten Mord zu verfolgen und zu verurteilen, mit einer umfangreichen Begleitdiskussion dazu. Auch das brauchen wir hier nicht wiederholen.
Ja, aber auch nur, weil neben dem anzunehmenden Eventualvorsatz (auf den Tod eines Menschen bezogen) auf subjektiver Tatbestandsseite auch objektive Mordmerkmale hinzugekommen sind.


Ich denke es ist themenrelevant, wenn wir wenigstens sagen, dass LG für die Zukunft je nach Aktion wirklich aufpassen muss, möchten sie nicht auch noch andere Tatbestände erfüllen als die, die sie mit ihren ganzen Aktionen und das beabsichtigt erfüllen. Ob ihnen das bereits bewusst ist bzw. jedem einzelnen Aktivisten, weiß ich nicht.

Das sage ich nicht, weil ich LG schützen möchte, sondern Hauptsächlich darum, damit kein fremdes Leib oder Leben durch ihre Aktionen mal geschädigt wird. Ja nicht mal konkret damit gefährdet wird.


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04.12.2022 um 13:31
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das war nicht auf die Aktionen selber bezogen, sondern auf mögliche Folgen dieser Aktionen.
Ich weiß, für manche ist Jura ein Studium, für andere eine Kaffeemaschine.
Ich probiere es einfacher! Du kannst doch nichts Verbotenes tun um dann zu behaupten: ich wollte nicht dass was passiert!
Das ist doch Blödsinn, Verbote sind doch wegen den Folgen da! LG weiß das!


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04.12.2022 um 13:49
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich weiß, für manche ist Jura ein Studium, für andere eine Kaffeemaschine.
Ich probiere es einfacher! Du kannst doch nichts Verbotenes tun um dann zu behaupten: ich wollte nicht dass was passiert!
Das ist doch Blödsinn, Verbote sind doch wegen den Folgen da! LG weiß das!
Doch je nach Fall kann das möglich sein. Ein sehr leichtes Beispiel, kann in der Realität immer wieder vorkommen, ist das, wenn ein Mensch einen anderen Menschen vorsätzlich mit der Faust in Gesicht schlägt und damit erst mal den Tatbestand der einfachen KV erfüllen würde.

Das Opfer kann dadurch aber unglücklich stürzen und stirbt durch den Sturz. Das muss aber nicht mehr beabsichtig gewesen sein.

Zudem ist wohl auch wichtig, dass definitiv ein Zusammenhang (heißt wohl Kausalität unter Juristen) zwischen dem Schlag und den Folgen, dem tödlichen Sturz, vorhanden sein muss. Also so, dass der Schlag überhaupt erst den tödlichen Sturz ausgelöst hat und der tödliche Sturz ohne den Schlag ins Gesicht nicht eingetreten wäre.


Aber jetzt auch nicht weiter hier.

Und ja, Jura ist alles andere als leicht. Allein nur die Abgrenzung je nach Fall zwischen Fahrlässigkeit und dem Eventualvorsatz, kann nervenaufreibend werden. Und die Bewertung von Staatsanwaltschaften und Gerichten kann da auch unterschiedlich ausfallen.

Im Falle von Letzte Generation gab es ja kürzlich erst einen Fall, wo über sowas diskutiert wurde. Da wird man aber wohl nicht weiter ermitteln, weil wohl schon allein nur die Kausalität nicht gegeben war. Das bestätigten wohl auch die Rettungskräfte. Das Opfer wäre auch ohne die verursachte Verzögerung seitens LG gestorben.
Dann spielen Wissenselemente seitens der Aktivisten auch keine Rolle mehr, würde ich mal meinen. Also ob sie mit sowas grundsätzlich verursacht durch ihre Aktion hätten rechnen müssen, aber zugunsten ihrer Interessen ignoriert haben.


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04.12.2022 um 13:57
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also ob sie mit sowas grundsätzlich verursacht durch ihre Aktion hätten rechnen müssen, aber zugunsten ihrer Interessen ignoriert haben.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sollte jeder Person ein Begriff sein.
Die LG hat genau diesen Straftatbestand erfüllt, mehrfach.


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04.12.2022 um 13:59
Zitat von TanneTanne schrieb:Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sollte jeder Person ein Begriff sein.
Die LG hat genau diesen Straftatbestand erfüllt, mehrfach.
Und nochmal: Ich meinte damit mögliche Folgen dieser Aktion bzw. dieses Tatbestandes.

Und dass diese Aktion in voller Absicht seitens der Aktivisten begangen wurde, besteht ja auch kein Zweifel. Darum ging es aber nicht.


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04.12.2022 um 14:01
@rhapsody3004

Verstehe ich ja, aber muss es denn erst zu "solchen" Folgen kommen, damit das Gesetz gegen diese "gesetzlose" Gruppierung greift?


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04.12.2022 um 14:06
Zitat von TanneTanne schrieb:Verstehe ich ja, aber muss es denn erst zu "solchen" Folgen kommen, damit das Gesetz gegen diese "gesetzlose" Gruppierung greift?
Sollte, auf einen möglichen Folgeschaden bezogen, nur der Versuch bereits unter Strafe stehen, muss es nicht erst einen Erfolgseintritt geben.



Dieses Gesetz kann selbstverständlich auch ohne Folgeschäden verletzt werden bzw. der Tatbestand erfüllt sein. Das ist/wäre erst mal das eine und steht vollkommen unabhängig oder eigenständig für sich. Folgeschäden sind keine Tatbestandsvoraussetzung für den...
Zitat von TanneTanne schrieb:Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
oder aber auch Luft- und Bahnverkehr.


Sollten dadurch Menschen zu Schaden gekommen sein, verletzt oder getötet worden sein, können dann je nach Schaden (und natürlich dem subjektiven Wissenselement seitens der Verursacher) noch weitere Tatbestände in Betracht kommen.


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04.12.2022 um 14:15
Zitat von TanneTanne schrieb:Verstehe ich ja, aber muss es denn erst zu "solchen" Folgen kommen, damit das Gesetz gegen diese "gesetzlose" Gruppierung greift?
Und allein nur für dieses Gesetz, um sich nur nach diesem Gesetz strafbar zu machen, reicht auch nur der Versuch. Der gefährliche Eingriff wie bspw. bestimmte Hindernisse zu bereiten muss nicht vollendet ausgeführt gewesen sein.

Und reine Gefährdung von Leib und Lebens sowie Sachen von bedeutsamem Wert genügt auch. Ein Erfolgseintritt ist keine Voraussetzung. Erfolgseintritte könnten dann nur wieder noch andere Tatbestände begründen bzw. andere Strafgesetze je nach Erfolgsart und den Wissenselementen seitens der Verursacher des gefährlichen Eingriffs verletzen.


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04.12.2022 um 14:42
Vorschlag von mir: Schließen wir das Thema Ahndungsfahigkeit von LG damit ab das es da kein klares ja oder nein gibt sondern auf den jeweiligen Fall ankommt und gehen Zurück zum Thema LG und ihren Methoden.

Jetzt wollte LG ja Berlin und München eine Woche schonen und dann wieder zuschlagen. Vermutet wird härter. Denkt ihr da kommt wirklich härteres oder wird es einfach nur mehr? Oder bleibt es auf dem Niveau in Masse und Klasse? Oder sogar weniger?


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04.12.2022 um 14:49
Zitat von WasserbüffelWasserbüffel schrieb:Jetzt wollte LG ja Berlin und München eine Woche schonen und dann wieder zuschlagen. Vermutet wird härter. Denkt ihr da kommt wirklich härteres oder wird es einfach nur mehr? Oder bleibt es auf dem Niveau in Masse und Klasse? Oder sogar weniger
Solange es keine Reaktionen hinsichtlich ihrer Forderungen gibt, werden die Methoden imo härter und illegaler. Das ist ja irgendwie auch selbst auferlegt.


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04.12.2022 um 14:56
Zitat von WasserbüffelWasserbüffel schrieb:Jetzt wollte LG ja Berlin und München eine Woche schonen und dann wieder zuschlagen. Vermutet wird härter. Denkt ihr da kommt wirklich härteres oder wird es einfach nur mehr? Oder bleibt es auf dem Niveau in Masse und Klasse? Oder sogar weniger?
Härter erst mal nur je nach Aktion für die Bevölkerung vielleicht, die im Vorweihnachtsstress ist.

Was ich mir vorstellen kann, wären gezielte Aktionen gegen Kaufhäuser bzw. den Einzelhandel und auch gegen die Kunden/Konsumenten gerichtet, um sich gegen den aus Sicht LGs sinnlosen Konsum jetzt auch besonders zur Weihnachtszeit zu stellen. Könnte auch Lebensmittelläden oder Stände betreffen, die klimaschädliches Fleisch oder andere klimaschädliche Lebensmittel verkaufen. Muss nicht sein, könnte ich mir nur vorstellen.

Könnte mir auch vorstellen, dass man gezielt einzelne Weihnachtsmärkte ins Visier nehmen könnte. Das allgemeine Treiben auf den Märkten zu stören oder sich vor Zugängen/Eingängen oder so festkleben oder mit anderen Hindernissen zu blockieren.


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04.12.2022 um 15:07
Zitat von WasserbüffelWasserbüffel schrieb:Jetzt wollte LG ja Berlin und München eine Woche schonen und dann wieder zuschlagen. Vermutet wird härter. Denkt ihr da kommt wirklich härteres oder wird es einfach nur mehr? Oder bleibt es auf dem Niveau in Masse und Klasse? Oder sogar weniger?
Ich denke dass alleine schon die mit dem einsetzenden Winterwetter einhergehenden Probleme im Verkehr sowie der Weihnachtsstreß dazu führen werden dass sich die Lage verschärft.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Was ich mir vorstellen kann, wären gezielte Aktionen gegen Kaufhäuser bzw. den Einzelhandel und auch gegen die Kunden/Konsumenten gerichtet, um sich gegen den aus Sicht LGs sinnlosen Konsum jetzt auch besonders zur Weihnachtszeit zu stellen. Könnte auch Lebensmittelläden oder Stände betreffen, die klimaschädliches Fleisch oder andere klimaschädliche Lebensmittel verkaufen. Muss nicht sein, könnte ich mir nur vorstellen.

Könnte mir auch vorstellen, dass man gezielt einzelne Weihnachtsmärkte ins Visier nehmen könnte.
Ja, alles denkbar und möglich, würde auch zu den erklärten Zielen der Bewegung passen. Der Weihnachtsreiseverkehr ist natürlich auch noch ein Ziel.


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04.12.2022 um 15:14
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Der Weihnachtsreiseverkehr ist natürlich auch noch ein Ziel.
Oh ja. Könnte auch sein.

Ps.
Meinst die könnten auch Kinovorstellungen stören? Dann aber bitte andere als Avatar 2, weil ja auch ein Film für die letzte Generation. (nicht ganz ernst gemeint jetzt).

Ich denke grundsätzlich wird es ihnen an Ideen (freundlich ausgedrückt) nicht mangeln.

Und sie werden denke ich auch wissen, wo, wann und mit was und wie sie den Nerv der Leute ganz besonders im negativen Sinne treffen könnten. Könnten da durchaus wie Gewerkschaften denken und das Aktionen ja auch weh tun müssen (nicht physisch bzw. nicht leiblich zu verstehen).

Das hat natürlich zur Folge, dass die Bevölkerung selbst immer weniger Verständnis für LG haben wird und dann sich auch erst recht entgegengesetzt den Forderungen LGs verhalten könnte.


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04.12.2022 um 15:17
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Meinst die könnten auch Kinovorstellungen stören? Dann aber bitte andere als Avatar 2, weil ja auch ein Film für die letzte Generation. (nicht ganz ernst gemeint jetzt).
Weiß ich nicht. Ziele gibt es ja potenziell genug, Reiseverkehr, Kaufhäuser, Weihnachstmärkte, vielleicht auch sowas wie Versand- und Verteilzentren von großen Onlinehändlern, oder auch irgendwelche Events wie Weihnachtskonzerte. Ich denke nicht dass man das vorher abschätzen kann gegen wen es geht, und das ist wohl auch so gewollt.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und sie werden denke ich auch wissen, wo, wann und mit was und wie sie den Nerv der Leute ganz besonders im negativen Sinne treffen könnten. Könnten da durchaus wie Gewerkschaften denken und das Aktionen ja auch weh tun müssen (nicht physisch bzw. nicht leiblich zu verstehen).
Ist mir eigentlich ziemlich egal. Bis jetzt war ich von denen noch nicht betroffen, falls es mich ''erwischt'' werde ich es wohl so hinnehmen wie man auch andere Belästigungen durch Idioten im öffentlichen Raum hinnehmen muss. Sympathie wecken die auf jeden Fall nicht bei mir, aber auch keinen besonderen Hass.


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04.12.2022 um 16:41
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Braucht man ja garnicht, wer eine gemeingefährliche Situation herbeiführt die er nicht beherrschen kann der handelt mindestens mit Eventualvorsatz, von daher braucht es da keine ausufernde Vorsatzdiskussion.
Das soll auch gar nicht ausufern, aber bei der LG bin ich bei Hanlon und seinem Rasiermesser.


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04.12.2022 um 17:14
..
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und sie werden denke ich auch wissen, wo, wann und mit was und wie sie den Nerv der Leute ganz besonders im negativen Sinne treffen könnten.
Und genau daraus könnten dann Eskalationen in Richtung Selbstjustiz entstehen. Was mich persönlich dann sehr interessieren wird, ist das Strafmaß, für die, die sich gegen diese Art von Nötigungen womöglich zur Wehr setzen würden. Denn, eines ist klar, auch die Motivation der "Gegenseite" wächst, mit ihrer Wut und ihrem Frust, kontinuierlich an. Und so, wie die LG sich von irgendwelchen Geldstrafen nicht abhalten lassen wird, ihr Anliegen weiter und verschärft in illegaler Weise zu vertreten, werden das mE auch die Leute nicht tun, die sich dann vielleicht als angegriffen / genötigt erleben (am Einkauf / Marktbesuch / Flugreise gehindert, im Stau stehend u. ä. m.) und folglich auf 180 wären.

Gerade nach Corona, wo sehr viele Menschen froh sind, endlich wieder freier zum Einkaufen zu gehen und Märkte zu besuchen, sich generell wieder freier bewegen zu können und das genießen möchten, dürfte das ein explosives Gemisch ergeben, weil hier klar (emotionalisierte) Interessenslagen kollidieren. Meiner Ansicht nach ist es lediglich noch eine Frage der Zeit.

Hierzu noch etwas:
Klimakleber kündigen neue Blockaden an
„Purer Zufall, dass durch die Proteste noch niemand ums Leben gekommen ist“
Von Rainer Wendet, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), kommt heftige Kritik an der Ankündigung. „Es ist purer Zufall, dass durch die Proteste noch niemand ums Leben gekommen ist“, sagte Wendt der „Augsburger Allgemeinen“. Er fordert Konsequenzen: „Natürlich müssen die Aktivisten vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sie wollen das demokratische System schwächen.“
Quelle: https://www.focus.de/politik/muenchen-und-berlin-wohl-betroffen-neue-verkehrsblockaden-klimaaktivisten-kuendigen-weitere-aktionen-an_id_180424799.html

LG Marina


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04.12.2022 um 17:49
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Und genau daraus könnten dann Eskalationen in Richtung Selbstjustiz entstehen. Was mich persönlich dann sehr interessieren wird, ist das Strafmaß, für die, die sich gegen diese Art von Nötigungen womöglich zur Wehr setzen würden
So lange alles im Rahmen der Notwehr ablaufen würde, also alle nötigen Voraussetzungen dafür vorgelegen haben und man sich dann auch verhältnismäßig sich zur Wehr gesetzt hätte (so weit die Theorie), hätten die, die sich zur Wehr gesetzt haben, gar nichts rechtlich zu befürchten.

Verteidigungswürdig sind/wären dabei alle Rechtsgüter: Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum und Besitz.

Gleiches auch bzgl. einer vorläufigen Festnahme von auf frischer Tat ertappten Aktivisten oder halt nach einer erfolgreichen Notwehrhandlung. Waren die Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme erfüllt, brauchen sie die Menschen, die sie im Anschluss vollzogen haben, auch keine Sorgen um rechtliche Konsequenzen machen.


Das weißt du aber denke ich auch selber und ich gehe darauf jetzt nicht weiter ein.
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Und genau daraus könnten dann Eskalationen in Richtung Selbstjustiz entstehen.
Die sollte bzw. je nach Fall auch müsste dann natürlich ebenso strafrechtlich verfolgt und später angemessen je nach Einzelfall aller darin enthaltenden Umstände bestraft werden. Da kann man jetzt auch unmöglich pauschal etwas zu sagen. Selbstjustiz ist ein weiter Begriff, der alle möglichen Tatbestände erfüllen kann.

Selbstjustiz als Oberbegriff, egal wie verständlich vielleicht je nach Fall, ist auch keine Lösung. Damit schadet man sich auch nur selbst.


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04.12.2022 um 18:04
..

@rhapsody3004
hier vielleicht mal nachlesen:
Doch nicht nur die Polizei räumte! In der Berliner Straße räumte ein Mann einen Aktivisten von der Straße, ließ ihn unsanft auf dem Mittelstreifen fallen. Auf Fotos war auch ein DHL-Mitarbeiter zu sehen, der gemeinsam mit einem anderen Autofahrer einen Demonstranten von der Straße zog.
Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/klima-kleber-sorgen-erneut-fuer-stau-auf-stadtautobahn

Das sind die Dinge, an die ich denke und von denen ich annehme, dass sie sich verschärfen könnten.

Hier ein bisschen was zur rechtlichen Lage bzgl. Sitzblockaden:

https://www.focus.de/auto/experten/winter/demos-behindern-sogar-rettungseinsaetze-autobahn-blockaden-darf-ich-klima-demonstranten-einfach-wegtragen_id_53417567.html

..

Generell: Ich sehe es so, dass man sich, durch die aktuelle Zurückhaltung, die sowohl Justiz als auch Politik zur Schau tragen, eine emotional hoch explosive Lage heranzüchtet. Aussitzen wird hier nicht auf Dauer funktionieren, nach meinem Dafürhalten; für keine Seite. Ich persönlich bin für mich nun zu der Entscheidung gelangt, mich zurück zu lehnen und abzuwarten. Ich bin glücklicherweise nicht unmittelbar betroffen und lebe ich einer derart abgelegenen Region, dass das Auftauchen dererlei Verwirrter recht unwahrscheinlich ist. Auch dieser Spuk wird verschwinden. Früher oder später. Mal schauen, wie weit es gehen muss, bis Justiz und Politik sich zur Eindämmung dieser kriminellen Umtriebe werden gezwungen sehen. Denn dass das geschehen wird, ist für mich keine Frage des Ob, sondern lediglich des Wann.

Die Schäden, die die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in unseren (Rechts)Staat nehmen werden, werden vermutlich auch spürbar werden. Wie gesagt, ich denke, das wird konservativen Kräften zu mehr Zuspruch verhelfen. Von meiner Warte aus ist das (eine Portion Konservatismus) das Schlechteste nicht. ;-)

LG Marina


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04.12.2022 um 18:25
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Hier ein bisschen was zur rechtlichen Lage bzgl. Sitzblockaden:
Danke dir. Scheint dann nochmal ein Sonderfall zu sein und ist nicht von der Notwehr gedeckt - Nötigung (gegenwärtiger rechtswidriger Angriff nach meinem Verständnis) hin oder her.

Muss zugeben, hätte ich so nicht erwartet.

Auch interessant, wann überhaupt nur eine strafbare Nötigung vorliegt. Aber wie gesagt, auch bei einer Nötigung in so einem Fall wäre das Entfernen der Blockierer seitens der zivilen Verkehrsteilnehmer nicht durch Notwehr/Nothilfe gedeckt.

Also liebe Verkehrsteilnehmer: Alles schön die Polizei machen lassen und lieber nicht selbst versuchen die Blockierer von der Straße zu entfernen.


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