Abahatschi schrieb:What? Also man geht aus dem Haus mit der Absicht eine Strasse zu blockieren, was man ja nicht darf, und das ist kein Vorsatz?
Was ist es dann?
Das war nicht auf die Aktionen selber bezogen, sondern auf mögliche Folgen dieser Aktionen. Wurde Aktion A oder B noch vorsätzlich begangen, so müssen die eintretenden Folgeschäden durch diese Aktionen nicht mehr beabsichtigt gewesen sein. Diese Folgeschäden verursacht zu haben, könnten je nach Fall nur den bedingten Vorsatz oder aber auch nur die Fahrlässigkeit begründen, also fahrlässig etwas verursacht zu haben auf subjektiver Tatbestandsseite erfüllen.
bgeoweh schrieb:Braucht man ja garnicht, wer eine gemeingefährliche Situation herbeiführt die er nicht beherrschen kann der handelt mindestens mit Eventualvorsatz, von daher braucht es da keine ausufernde Vorsatzdiskussion.
Wenn sich der oder die Verursacher über mögliche einzutretende Schäden durch ihre verursachte Situation oder Aktion im Klaren gewesen sind, also fest damit hätten rechnen müssen - diese Möglichkeiten auf weitere Schäden oder Erfolgseintritte aber zugunsten eigener Interessen ignoriert haben.
Bereits nur der bedingt Vorsatz führt da in der Regel, wenn auch die objektiven Tatbestände des Folgeschadens erfüllt sind, zur gleichen Tatbestandserfüllung wie als hätten sie mit direktem Vorsatz oder in Absicht gehandelt.
Kommt ein Mensch also nur durch ein bedingt vorsätzliches Handeln zu schaden bzw. nur mal als Beispiel zu Tode, dann würde es bereits für den Totschlag reichen. Ist der Tod selbst nur fahrlässig verursacht worden, kommt je nach konkretem Einzelfall entweder KV mit Todesfolge in Betracht oder die fahrlässige Tötung.
bgeoweh schrieb:Der ''notorische Raser'' ist ein denkbar schlechtes Beispiel weil sich dazu mittlerweile gerichtlich die Ansicht durchgesetzt hat das sogar als versuchten Mord zu verfolgen und zu verurteilen, mit einer umfangreichen Begleitdiskussion dazu. Auch das brauchen wir hier nicht wiederholen.
Ja, aber auch nur, weil neben dem anzunehmenden Eventualvorsatz (auf den Tod eines Menschen bezogen) auf subjektiver Tatbestandsseite auch objektive Mordmerkmale hinzugekommen sind.
Ich denke es ist themenrelevant, wenn wir wenigstens sagen, dass LG für die Zukunft je nach Aktion wirklich aufpassen muss, möchten sie nicht auch noch andere Tatbestände erfüllen als die, die sie mit ihren ganzen Aktionen und das beabsichtigt erfüllen. Ob ihnen das bereits bewusst ist bzw. jedem einzelnen Aktivisten, weiß ich nicht.
Das sage ich nicht, weil ich LG schützen möchte, sondern Hauptsächlich darum, damit kein fremdes Leib oder Leben durch ihre Aktionen mal geschädigt wird. Ja nicht mal konkret damit gefährdet wird.