Tussinelda
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Warum gibt es so viel Hass und Diskriminierung gegen LGBTQIA+
22.02.2024 um 11:56Arrakai schrieb:Wenn du allerdings glaubst, die o.g. Punkte seien relevant für meine Argumentation, dann muss ich dir widersprechen. Gehen wir davon aus, dass eine fundierte Diagnose erstellt und eine einvernehmliche Entscheidung (Kind, Eltern, Ärzte) getroffen wird. Dann gibt es eben noch immer mehrere Szenarien, die bedenklich sind.also die möglichen Risiken werden genannt, man kann sich zusätzlich selbst informieren, als betroffene Person, als Erziehungsberechtigte, man kann das alles in die Diagnose, die Therapie usw. mit einbeziehen, dann kann eine Entscheidung getroffen werden. Und das scheinst Du aber nicht zu wollen, Du willst den Menschen nicht ermöglichen, selbst zu entscheiden mit Arzt, Therapeut, Erziehungsberechtigten, ob das mögliche Risiko von Spätfolgen eingegangen werden will oder nicht.
Das z.B. dreizehnjährige Kind könnte nach drei Jahren Pubertätsblockern zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht weitermachen will. Das Kind könnte dann bereits unfruchtbar sein. Die Knochensubstanz könnte geschädigt sein. Das Kind könnte unter kognitiven Störungen leiden. Das alles könnte irreversibel sein, mangels Langzeitstudien wissen wir das nicht. Möglich sind auch Thrombosen und andere Nebenwirkungen, die ich bereits beschrieben habe.
Nebenwirkungen und Langzeitfolgen sind noch nicht hinreichend gut geklärt. Neben der Tatsache, dass die Diagnose schlicht falsch sein kann, ist eine Abwägung zwischen Nutzen und Risiken dadurch praktisch nicht möglich. Nur, wer die Risiken kennt, kann eine fundierte Entscheidung treffen. Von einem "Auffangen" kann hier aus meiner Sicht also keine Rede sein. (Ich bleide bei meiner Meinung, dass die Formulierung die Risiken kleinredet.)
Arrakai schrieb:Wobei ich kürzlich tatsächlich einen Artikel zur Frage gelesen habe, was passieren würde, wenn die Eltern dem nicht zustimmen, da sie davon überzeugt sind, dass die Transition dem Kindeswohl dient. Aufhänger was das Selbstbestimmungsgesetz - mit einer Namensänderung fängt es ggf. an, und die können Eltern bei Kindern unter 14 Jahren nach dem Gesetz nicht nur verhindern, sondern auch erzwingen. Ich glaube, das war auf LTO (Legal Times Online), also eine rein juristische Frage ohne konkretes Beispiel. Wahrscheinlich vollkommen realitätsfern, aber dennoch interessant.echt interessant, so ohne Quelle. Da kann man mal was einwerfen, was dann keiner selbst lesen und eigene Schlüsse ziehen kann.
ich stelle fest, Du wirst nicht müde, alles mögliche an Problemen aufzuzeigen, vergisst dabei aber das ursächliche Problem, nämlich dass Menschen leiden, wenn ihr zugewiesenes biologisches Geschlecht nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmt. Das muss auch in die Waagschale geworfen werden, was das alles für Probleme aufwerfen kann bis hin zum Suizid.