Wahl in Thüringen und die beachtlichen Folgen
11.02.2020 um 19:44@eckhart
Das hatten wir heute hier schon als Thema .
Es geht um Neutralitätspflicht im Amt .
Ist auch nichts so ungewöhnliches im Politikbetrieb . Gab es alles schon .
Heute zum Beispiel , begann ( wie schon heute verlinkt ) vor dem Verfassungsgericht die Anhörung zu den Äußerungen Herrn Seehofers in einem Interview 2018 / Kritik zur AFD .
Eigentlich habe ich schon früher damit gerechnet , daß irgendjemand auf den Trichter kommt , mal die Sache mit Frau Merkel und dem Aufruf nach " rückgängig " machen der Kemmerich Wahl , mit dem Neutralitätsgebot abzugleichen . Die Frage , die im Raum steht : darf ein Bundeskanzler/ Kanzlerin ( sie ist ja nicht als CDU Chefin aufgetreten ) in der Form legal gewählten Politikern anderer Parteien ( gern auch mitwettbewerber ) den Rücktritt Gebieten ? Das fragt sich ja nicht nur die AFD . Das fragen sich mehr als genug Wähler momentan .
Eigentlich ist es doch begrüßenswert , daß man sich höchstrichterlich mal mit solchen Dingen befasst .
Wie könnte man sonst als Wähler erfahren , ob es rechtmäßig ist, dass so hohe Amtsträger in der Art und weise in politische Prozesse eingreifen .
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-02/horst-seehofer-bundesverfassungsgericht-afd-neutralitaetspflicht
Das hatten wir heute hier schon als Thema .
Es geht um Neutralitätspflicht im Amt .
Ist auch nichts so ungewöhnliches im Politikbetrieb . Gab es alles schon .
Heute zum Beispiel , begann ( wie schon heute verlinkt ) vor dem Verfassungsgericht die Anhörung zu den Äußerungen Herrn Seehofers in einem Interview 2018 / Kritik zur AFD .
Eigentlich habe ich schon früher damit gerechnet , daß irgendjemand auf den Trichter kommt , mal die Sache mit Frau Merkel und dem Aufruf nach " rückgängig " machen der Kemmerich Wahl , mit dem Neutralitätsgebot abzugleichen . Die Frage , die im Raum steht : darf ein Bundeskanzler/ Kanzlerin ( sie ist ja nicht als CDU Chefin aufgetreten ) in der Form legal gewählten Politikern anderer Parteien ( gern auch mitwettbewerber ) den Rücktritt Gebieten ? Das fragt sich ja nicht nur die AFD . Das fragen sich mehr als genug Wähler momentan .
Eigentlich ist es doch begrüßenswert , daß man sich höchstrichterlich mal mit solchen Dingen befasst .
Wie könnte man sonst als Wähler erfahren , ob es rechtmäßig ist, dass so hohe Amtsträger in der Art und weise in politische Prozesse eingreifen .
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-02/horst-seehofer-bundesverfassungsgericht-afd-neutralitaetspflicht