Abahatschi schrieb:Die Versicherten müssen in einem Kalenderjahr nicht mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung leisten.
Genau das steht da und damit ist Alles gesagt.
Nehmen wir dich als Beispiel:
Du hast gerade eine Krankschreibung hinter dir, hattest ne einfache, aber fieberhafte Erkältung - bist sonst aber immer gesund - und dein Hausarzt oder FA schreibt dir ein Rezept - meistens sind die rosafarben - auf, was einer Zuzahlungspflicht unterliegt (hier 5-10 Euronen), dann musst du diese Euros selber aus deiner eigenen Tasche bezahlen. Das Medikament kann einen viel höheren Betrag aufweisen.
Passiert dir das mehrfach im Jahr, dann rechnest du dir die 2 % (Gesamtjahreseinkommen - einen gewissen Prozentsatz, keine Ahnung wieviel die KK da noch abrechnet) von diesem Netto-Jahreseinkommen nach sämtlichen Abzügen aus.
Sagen wir mal, du hast immer noch 30.000 Euro zusammen (nach allen Abzügen), dann musst du davon 2 % Zuzahlung leisten, wären "INSGESAMT" 600 Euro (also nicht mehr als diese 600 Euro!!!), wenn du krank bist und dein Arzt rezeptpflichtige, zuzahlungspflichtige Arznei verschreibt oder du im KKH liegst oder eine Reha oder eine Kur besuchst. Das ist die Gesamtsumme (600 Euro), die du selber tragen müsstet als Single.
Bei Ehepaaren wird das gesamte Bruttojahreseinkommen herangezogen, hier auch wieder ein Teil abgezogen und vom dem Rest zahlt man 2 %.
Bei chronisch Kranken dasselbe, nur 1 %.
Also das muss jetzt reichen. Sorry, wenn du das immer noch nicht raffst, dann weiß ich auch nicht.