SPD
16.11.2022 um 12:20Das Verfassungsgericht des Landes Berlin hat jetzt endgültig entschieden, dass die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses und die Bezirkswahlen komplett ungültig sind und wiederholt werden müssen. Aufgrund der Fristenregelung von maximal 90 Tagen gilt als wahrscheinlichster Termin der 12. Februar 2023. Wie es mit der Wiederholung der Bundestagswahl für Berlin aussieht ist nach wie vor unklar, da diese Frage wohl noch vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden soll:
Näheres zu den einzelnen Folgen findet sich außerdem in diesem Artikel; ich greife mal ein paar Aspekte heraus:
Wenn man betrachtet dass die eine Wahlwiederholung fast 40 Millionen Euro kostet und dann später bei einem zusätzlichen Termin für die Wiederholung der Bundestagswahl auch nochmal ähnliche Kosten auftreten werden, es also insgesamt um eine Summe von 50-80 Mio. Euro gehen wird, war das ein ganz schön teures Scheitern mit Ansage. Auch über die Wahlwiederholung hinaus muss das dringend aufgearbeitet und in Zukunft besser gemacht werden.
Berlins Landesverfassungsrichter halten eine komplette Wiederholung der Wahlen für das Berliner Abgeordnetenhaus und alle zwölf Bezirksverordnetenversammlungen für notwendig. Verfassungsgerichtspräsidentin Ludgera Selting verlas am Mittwoch ein entsprechendes Urteil. Damit bestätigten die Richterinnen und Richter ihre vorläufige Rechtseinschätzung von Ende September.Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/termin-wohl-im-februar-2023-verfassungsgericht-beschliesst-komplette-wahlwiederholung-in-berlin-8882401.html
„Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, sagte Selting. Dies sei „wegen Häufigkeit und Schwere der Wahlfehler erforderlich“.
Näheres zu den einzelnen Folgen findet sich außerdem in diesem Artikel; ich greife mal ein paar Aspekte heraus:
Was kostet das Ganze?
Für die Berliner Wiederholungswahlen auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene sind 39 Millionen Euro veranschlagt. Das ist die dreifache Summe wie 2021.
Bleiben Abgeordnete und Senat bis zur Wahlwiederholung im Amt?
Ja. Der Verfassungsgerichtshof hatte bei der mündlichen Verhandlung dazu erklärt, dass alle bis zum Urteil erlassenen Rechtsakte des Abgeordnetenhauses wirksam bleiben. Dieses sei bis zum Abschluss einer Wiederholungswahl zur Sicherstellung der Kontinuität staatlichen Handelns weiter berechtigt, seine Aufgaben wahrzunehmen. Das dürfte auch für den Senat gelten. Offen ist aber, ob das Verfassungsgericht hierzu noch konkretere Kriterien vorgibt etwa zur Frage, welche Rechtsakte das Parlament bis zur Wahl noch beschließen darf und welche womöglich nicht.
Könnten alle Wahlwiederholungen an einem Termin stattfinden?Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-urteil-des-verfassungsgerichts-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zur-wahlwiederholung-in-berlin-8881798.html
Das hängt davon ab, ob das Bundesverfassungsgericht in der Frage einer Wiederholung der Bundestagswahl mit ins Spiel kommt. Falls ja, benötigt es wohl einige Zeit, um eine derart bedeutsame Entscheidung treffen zu können. In dem Fall würden im Februar zunächst wohl nur das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente erneut gewählt, der Bundestag dann zu einem späteren Zeitpunkt.
Wenn man betrachtet dass die eine Wahlwiederholung fast 40 Millionen Euro kostet und dann später bei einem zusätzlichen Termin für die Wiederholung der Bundestagswahl auch nochmal ähnliche Kosten auftreten werden, es also insgesamt um eine Summe von 50-80 Mio. Euro gehen wird, war das ein ganz schön teures Scheitern mit Ansage. Auch über die Wahlwiederholung hinaus muss das dringend aufgearbeitet und in Zukunft besser gemacht werden.