Bezahlbarer Wohnraum
21.06.2019 um 13:04Also den Klassenkampf und daß Du gerne in Russland oder zur Zeit der Hexen und Judenverbrennung oder DDR als gute alte Zeit leben würdest lassen Wir mal weg.
Dein "Frankreich ist besser" leidet an Ralitätssinn, ich habe ein Beispiel dazu gepostet:
350€ WOHNSTEUER dieder MIETER zahlt.
+Nebenkosten.
Mietminderung nur durch Richterbeschluss?
Du willst Frankreich? ok, sehr sehr GERNE
Ein neuer Vertrag oder eine Erhöhung die vereinbaren daß die Grundsteuer nicht umgelegt wird gegen 2€ mehr /m² wären durchaus machbar.
Dein "Frankreich ist besser" leidet an Ralitätssinn, ich habe ein Beispiel dazu gepostet:
the_unforgiven schrieb:Derzeit leben wir zu dritt in einer Einraumwohnung mit einer Größe von 42 Quadratmetern. Wir haben einen wirklich großen Wohnraum, eine große Küche und ein Badezimmer mit Badewanne. Die Wohnung ist relativ hell und hat nur ab und an ein wenig Schimmel in der Küche. Ich liebe sie! Würde ich in den sechsten Stock unseres Hauses gehen, könnte ich (wie auf dem Bild) sogar den Eiffelturm sehen.Also knapp 18€/m² und es schimmelt nur ab und an bisschen...
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Wir zahlen eine Miete von 750 Euro, etwa 100 Euro pro Monat für warmes Wasser, 350 Euro Wohnsteuer im Jahr und 52 Euro pro Jahr für die Müllabfuhr. Da ist Internet und Elektrizität noch nicht inbegriffen. Damit ist unsere Wohnung für „Pariser Verhältnisse“ wirklich günstig.
https://berlinerininfrankreich.de/wohnsituation-und-mietpreise-in-paris/305/
350€ WOHNSTEUER dieder MIETER zahlt.
+Nebenkosten.
Mietminderung nur durch Richterbeschluss?
Du willst Frankreich? ok, sehr sehr GERNE
Zeitmaschine78 schrieb:Und die nun wesentlich höhere Grundsteuer kann keinesfalls auf die Mieter umgelegt werden. Da muss endlich der Staat aktiv werden unddie Grundsteuer abschaffen oder zumindest nicht erhöhen.
Zeitmaschine78 schrieb:Wie schon gesagt, sind die Mieter, die Masse der deutschen Bevölkerung nicht Schuld am Kapitalhunger vonden Kommunen, stimmt die Vermieter auch nicht.
Zeitmaschine78 schrieb:Wie schon gesagt, ist eigentlich die Grundsteuer schon mit der Kaltmiete veranlagt.Dein Mietvertrag wurde geschlossen als die Grundsteuer umlegbar war. Daher darf sie nicht in der Kaltmiete eingerechnet worden sein.
Ein neuer Vertrag oder eine Erhöhung die vereinbaren daß die Grundsteuer nicht umgelegt wird gegen 2€ mehr /m² wären durchaus machbar.
Zeitmaschine78 schrieb:Im Gegenteil, zur Angleichung an Frankreich innerhalb der EU, kann der Staat von seinem Recht Gebrauch machenund Wohnsteuer erheben die derjenige für das ganze Jahr zahlt der zum Stichtag in der Wohnung wohnt auch wenn er nach 1 Monat auszieht.