Bezahlbarer Wohnraum
03.05.2019 um 20:58the_unforgiven schrieb:Mindestlohn 40 std Woche Wir reden 2020 von 1496€ Brutto.Wir reden von Netto, also das was du zur Verfügung hast.
the_unforgiven schrieb:Mindestlohn 40 std Woche Wir reden 2020 von 1496€ Brutto.Wir reden von Netto, also das was du zur Verfügung hast.
tudirnix schrieb:Wir reden von Netto, also das was du zur Verfügung hast.Der Wohungsmarkt kann Dir nichts helfen bzgl. Heirat steuerklasse, Freibeträge, Zuschüsse, Pendelerpauschale,...
the_unforgiven schrieb:Wo willst Du wohnen?ich wohne dort, wo ich meine Arbeit habe mit einem Umkreis von 50 km.
Abahatschi schrieb:Wusstest Du dass vermieten unter dem Mietspiegel geldwerter Vorteil ist und der Mieter die Differenz versteuern muss?Was mir seitens der Enteignungsbefürworter auch noch niemand beantwortet hat: wie geht denn dann der VEB Wohnmaschine mit dem Nachfrageüberschuss um? Wie wird bei 5000 Bewerbern auf 1000 billige Wohnungen entschieden, wer sie kriegt? Nach Proporz? Nach welchem? Wartezeiten wie in der DDR? Studierende
Auch das ist Deutschland.
the_unforgiven schrieb:nochmal wo willst Du in unserem Beispiel arbeiten?da wo ich seit 25 Jahren arbeite, gut dotiert ;)
bgeoweh schrieb:Wie wird bei 5000 Bewerbern auf 1000 billige Wohnungen entschieden, wer sie kriegt?Jetzt lass uns zuerst enteignen© und dann regelt sich das irgendwie...
Abahatschi schrieb:Jetzt lass uns zuerst enteignen© und dann regelt sich das irgendwie...Das "irgendwie" sieht dann entweder so aus wie in der DDR, wo es auf BBB, also Bakschisch, Beziehungen und Bardeimitgliedschaft ankam, oder wie bei den zentral über die ZVS vergebenen Studienplätze, wo sich neben der offiziellen Zuteilungsstelle ein Sekundärmarkt aus Tauschbörsen etabliert hat.
Abahatschi schrieb:Von Vergabe konnte ich nichts lesen,Ich habe was gefunden. Handzeichen, wer hier Probleme erkennt:
Entschädigungsmodalitäten
Die Entschädigungssumme wird zu 20% durch das Land Berlin mittels Eigenkapitaleinlage in die zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die die vergesellschafteten Bestände verwaltet (siehe Abschnitt „Verwaltung“), gedeckt, die restlichen 80% aus den Mitteln der AöR. Für die dafür notwendigen Kredite leistet das Land Berlin gegebenenfalls Bürgerschaften.
Verwaltung – Form des Gemeineigentums
Das entstandene Gemeineigentum wird als Anstalt öffentlichen Rechts verwaltet. Deren Grundsätze sind gesellschaftliches Eigentum; demokratische Verwaltung durch Mieter*innen, gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft unter Mitbestimmung der Angestellten. In ihrer Satzung soll festgehalten sein, dass die Bestände der AöR nicht privatisiert werden.
Die Anstalt verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Ihr Ziel ist die Versorgung der Stadtbevölkerung mit Wohnraum zu leistbaren Mieten.
Für die Struktur der oben benannten AöR wird folgendes Modell vorgeschlagen, welches die Besetzung des Verwaltungsrates, Grundsätze guter Arbeit, die Einrichtung von Gesamt- sowie Gebietsmieter*innenräten, sowie Ermöglichung von Selbstverwaltung umfasst:
Ziele und Grundsätze
Eventuelle Überschüsse aus der Vermietung verbleiben im Unternehmen und dürfen nicht an den Landeshaushalt abgeführt werden. Sie sollen der Schuldentilgung, Instandhaltung, Modernisierung und der Erweiterung des gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbestandes durch Neubau und Ankauf von Wohnungen und Baugrundstücken dienen. Zur Erfüllung der Aufgaben dürfen Rücklagen gebildet werden.
Verwaltungsrat
Zur Umsetzung der Ziele soll ein Verwaltungsrat als oberstes und letztentscheidendes Gremium der AöR eingerichtet werden. In diesem müssen Angestellte, Mieter*innen und Vertreter*innen der Stadtgesellschaft zu gleichen Teilen vertreten sein, gegenüber den Vertreter*innen des Senats sollen sie die Mehrheit im Verwaltungsrat stellen. 25 von Hundert der Mitglieder des Verwaltungsrats besitzen ein Vetorecht beim Verkauf von Beständen der AöR. Für die genaue Verteilung soll sich an folgendem Beispiel orientiert werden:
5 Vertreter*innen der Mieter*innen, gewählt von den Bewohner*innen
4 Vertreter*innen der Beschäftigten der AöR
4 Vertreter*innen der Stadtgesellschaft, gewählt von allen in Berlin gemeldeten Bewohner*innen gleich welcher Staatsangehörigkeit.
1 Vertreter*in der Senatsverwaltung für Finanzen
1 Vertreter*in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Die Amtszeit des Verwaltungsrates beträgt 4 Jahre. Alle gewählten Vertreter*innen sind in separaten Wahlgängen für diese Amtszeit zu bestellen.
Gute Arbeit
Die AöR ist auf Grundsätze guter Arbeit zu verpflichten, die schriftlich festgehalten werden müssen. Sie sollen unter anderem beinhalten:
Tarifbindung, Verbot von Tarifflucht, Erledigung der Kernaufgaben einschließlich Hausmeistertätigkeiten und Kleinreparaturen mit festangestelltem Personal, Verbot sachgrundloser Befristungen, Einrichtung eines Personalrates analog zum Bundespersonalvertretungsgesetz.
Gesamt und Gebietsmieter*innenräte
Für die AöR ist ein Gesamtmieter*innenrat einzurichten. Aufgrund der Größe der AöR sind zur regionalen Vertretung der Mieter*innen ebenfalls Gebietsmieter*innenräte zu bilden.
Selbstverwaltung
Weitergehende Modelle der Selbstverwaltung auf Ebene der Hausgemeinschaft sollen auf Wunsch derselben ermöglicht werden.
Abahatschi schrieb:Ok, dann verteilen sie wohl nach dem gleichen Schlüssel wie jetzt Sozialwohnungen (Kinder, Gehalt, etc)Ich finde es ein klein wenig problematisch, dass Bestandsmieter direkt eine Sperrminorität, Mieter und Angestellte dieser "AÖR" die qualifizierte Mehrheit haben. Da man davon ausgehen kann, dass die Angestellten in AÖR-Immobilien wohnen, hat man effektiv mit Geld der Stadt den Mietern die Wohnungen real geschenkt, wenn auch nicht auf dem Papier. Gegenüber der Sperrminorität der Mieter kann man sich die Wahl von 4 Darstellern aus der "Stadtgesellschaft" eigentlich auch schenken, hat man wenigstens das Papier für die Wahlzettel gespart...
Abahatschi schrieb:Die werden nicht enteignen.Nicht so, wie die es sich vorstellen. Ich habe nicht viel Vertrauen in Einzelentscheidungen deutscher Gerichte, aber dass einem der Richter den Vogel zeigt, wenn man mit dem Plan ankommt, eine Aktiengesellschaft, also ein Unternehmen, dessen Anteile auf dem Markt kleinteilig erworben werden können, zum Zweck der Vergesellschaftung enteignen zu wollen, halte ich für relativ wahrscheinlich.
bgeoweh schrieb:ein Unternehmen, dessen Anteile auf dem Markt kleinteilig erworben werden können, zum Zweck der Vergesellschaftung enteignen zu wollen, halte ich für relativ wahrscheinlich.Aktuell ist zB Deutsche Wohnen bei 16,8 Mrd $ Börsenwert...wenn die Berliner anfangen zu kaufen, steigt der Preis auf das Doppelte bis Dreifache...
Abahatschi schrieb:Aktuell ist zB Deutsche Wohnen bei 16,8 Mrd $ Börsenwert...wenn die Berliner anfangen zu kaufen, steigt der Preis auf das Doppelte bis Dreifache...Aktuell ist die Deutsche Wohnen zu fast 75% im Streubesitz - das Unternehmen ist vergesellschaftet. Außer in Definitionen, in denen die Berliner Wohnbevölkerung die einzig relevante Gesellschaft ist.
bgeoweh schrieb:Eventuelle Überschüsse aus der Vermietung verbleiben im Unternehmen und dürfen nicht an den Landeshaushalt abgeführt werden. Sie sollen der Schuldentilgung, Instandhaltung, Modernisierung und der Erweiterung des gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbestandes durch Neubau und Ankauf von Wohnungen und Baugrundstücken dienen. Zur Erfüllung der Aufgaben dürfen Rücklagen gebildet werden.Lol Erweiterung des gemeinwirtschaftlichen Eigentums.... wovon?
bgeoweh schrieb:Erledigung der Kernaufgaben einschließlich Hausmeistertätigkeiten und Kleinreparaturen mit festangestelltem Personal,ach du schei....
Abahatschi schrieb:Edit: und diese AÖR ist die BadBank...oder wie?Oder vertickt wenns eng wird einen Teil der enteigneten Immobilien gewinnbringend, denn der Zweck heiligt die Mittel ;)
bgeoweh schrieb:Die Anstalt verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Ihr Ziel ist die Versorgung der Stadtbevölkerung mit Wohnraum zu leistbaren Mieten.Ohne das weiter zu deffinieren.
Eine Verhandlungsgruppe aus Stadt- und Landespolitikern der Linken sowie Anwälten waren vor Ort gewesen. Laut einer Sprecherin hätte sie ein Angebot unterbreitet: Wenn die Besetzer das Haus verließen, würde am Montag über eine mögliche Projektnutzung für die Gruppen verhandelt. Die Forderungen der Besetzerinnen gingen allerdings darüber hinaus: Man wolle eine Wohnraumnutzung für höchstens vier Euro den Quadratmeter. Das Druckmittel, um dies durchzusetzen, sei die Besetzung dieses Hauses.Und damit wäre nach 10-20 jahren schluß damit und die vermüllte verschandelte Ruine wegen Renovierungsstau auf Staatskosten zu sanieren.
bgeoweh schrieb:Aktuell ist die Deutsche Wohnen zu fast 75% im Streubesitz - das Unternehmen ist vergesellschaftet. Außer in Definitionen, in denen die Berliner Wohnbevölkerung die einzig relevante Gesellschaft ist.Aber sie bewegt sich in der Marktwirtschaft. Da wird dann jeder Euro den etwas kostet bösen Spekulanten zugeschrieben.