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Bezahlbarer Wohnraum
01.01.2025 um 10:39locutus schrieb:Dir ist schon klar, das Reparaturkosten wie z.b eine defekte Gastherme oder Heizung nicht unlagefähig sind auf den Mieter ja? Wir reden auch hier von keiner Wartung
Cachalot schrieb:Doch. Das zahlst du als Mieter ebenfalls. Die Dinge werden über Pauschalen in die Miete mit eingepreist. Du zahlst sie monatlich in kleinen Beträgen an den Vermieter. Das entspricht den Rücklagen die Eigentümer ebenfalls jeden Monat bilden sollten
locutus schrieb:NEIN!!! Reparaturen wie beispielsweise an einer Gastherme sind keine umlagefähigen Kosten. Sie zählen zu den Instandhaltungskosten und müssen vom Vermieter getragen werdenja, das ist richtig.
Aber ich denke mal was Cachalot meinte ist Folgendes:
Der Vermieter lässt natürlich Reparaturen nicht den Mieter separat bezahlen - weil er dies nicht darf.
Aber die Kaltmiete wird von vornherein so hoch kalkuliert, dass der Vermieter - über die Jahre wo man Miete zahlt - von diesem (quasi Gewinn) dann die Raparaturen bezahlen kann.
Wenn Mieter oder Gebäude kaum Reparaturen brauchen, hat der Vermieter Glück und kann diesen "Gewinn" (also das was er für die Reparaturen in die Miete eingepreist hatte) behalten.
Hat er viele Reparaturen, dann hat er halt Pech und muss aus eigener Tasche noch etwas dazu geben.
Denke zumindest dass meine Erklärung hinkommt, @Cachalot?