Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ja, ich habe das auch bewusst so geschrieben, denn es gibt auch nicht den Vermieter als homogene Masse, dem man dann eine Vermietungszwang aufbürden kann.
Es wird ja nicht der Masse "Vermieter" irgendwas zugeschrieben - sondern jedem, der "Vermieter (von Wohnraum)" ist. So wie jeder, der "Autofahrer" ist, eine Haftpflicht braucht und eine Fahrerlaubnis usw. Weil mit der Eigenschaft "Autofahrer" bestimmte Umstände verbunden sind, die in die Grundrechte anderer eingreifen, so dass der Staat verpflichtet ist, hierfür bestimmte Regeln zu definieren.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Gleichbehandlung kann mit Zwängen schwer eingehalten werden... finde ich.
Wenn andere Mittel nicht funktionieren, bleiben am Schluss nur Zwänge.

Stell Dir mal folgendes vor:
Eine sehr reiche Person kauft alle Wohngebäude der Stadt München. Und lässt alle diese Wohnungen leer stehen. Faktisch kann nun niemand mehr in München leben. Wäre das etwas, was man als Gesellschaft billigen würde? Wäre das etwas, das dem Grundsatz "Eigentum verpflichtet" nicht entgegen stünde?
Dieses extreme Beispiel kann man nun abmildern, indem man viele Eigentümer hat und damit auch eine gewisse Konkurrenz. Aber offenbar genügt diese Konkurrenz nicht, um den Markt fair zu regeln. Es stehen Wohnungen leer und es werden Wohnungen gebraucht. Irgend einer muss zurück stecken, die Frage ist schlicht, wer das ist.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es gibt auch Eigentümer die durch diesen Zwang an das eigene Existenzminimum rutschen könnten und ihre Immobilie(n) verlieren können.
Du hast also eine nicht selbst bewohnte Immobilie, die leer steht und die Du nun zu marktüblichen Konditionen vermieten musst. Wann würde das Deine Existenz bedrohen? Denkbar doch nur, wenn ein Leerstand Dir mehr Ertrag einbringt, als eine Vermietung. Fällt Dir ein konkretes Beispiel ein, wo das so ist?