Political correctness, ein gescheitertes Experiment
19.01.2021 um 16:50vincent schrieb:Soll das irgendein Witz sein, den ich nicht verstehe?Keine Ahnung, liegt wohl an dir.
vincent schrieb:Ergibt Sinn.Ja, definitiv...
vincent schrieb:Soll das irgendein Witz sein, den ich nicht verstehe?Keine Ahnung, liegt wohl an dir.
vincent schrieb:Ergibt Sinn.Ja, definitiv...
capspauldin schrieb:Der relevante Teil beginnt ab Minute 23:00Passt, bin gerade dabei das zu hören. Klare Worte aus berufenem Mund.
navi12.0 schrieb:Passt, bin gerade dabei das zu hören. Klare Worte aus berufenem Mund.Ahja...was macht ihn zu einem "berufenen Mund" beim Thema Sexismus und Frauenfeidlichkeit?
blueavian schrieb:ist doch richtig zuende gedacht. Das war aber vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.Danke, Du hast es besser beschrieben, als ich es konnte.
Tussinelda schrieb:Und es geht um diskriminierte Bevölkerungsgruppen.Ja, um die geht es stets.
Tussinelda schrieb:mein Eindruck ist, dass Du immer noch nicht weißt, worum es bei pc geht und dass für Dich Beleidigungen und Diskriminierung das Gleiche sind.ich habe den Eindruck dass für manche Satire und Beleidigung das Gleiche sind (Diskriminierung on top)
Ein kurzes satirisches Gedicht, ausgestrahlt am 31. März 2016 in der Sendereihe Neo Magazin Royale auf ZDFneo, schlug mediale Wellen bis zur New York Times. Böhmermann trug dieses als Moderator, bezugnehmend auf ein satirisches Lied der NDR-Sendung extra 3 („Erdowie, Erdowo, Erdogan“) und türkische Reaktionen, unter dem Titel Schmähkritik vor. Es handelte vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Eingeleitet und wiederholt unterbrochen wurde der Vortrag von Hinweisen des Moderators und seines Sidekicks Ralf Kabelka, man wolle mit der Lyrik erklären, wie eine in Deutschland verbotene Schmähkritik aussehen könne. Es wurden türkische Untertitel für das Schmähgedicht eingeblendet, allerdings nicht für den erklärenden Kontext.Quelle: Wikipedia: Böhmermann-Affäre
Die Regierung der Türkei und auch Erdoğan selbst bekundeten ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann; die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Die Äußerung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu, der Beitrag sei ihrer Ansicht nach „bewusst verletzend“, wurde in der deutschen Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutiert. Später nannte sie diese Äußerung einen Fehler.
Als bekannt wurde, dass die Türkei basierend auf § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einen Prozess gegen Böhmermann verlangte, forderten zahlreiche Juristen, Politiker und andere die Abschaffung des Paragrafen. Merkel ließ am 15. April 2016 die Strafverfolgung nach § 103 StGB zu und erklärte zugleich, die Bundesregierung werde bis zum Ende der Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen.[1]
Am 4. Oktober 2016 gab die Staatsanwaltschaft Mainz die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann bekannt. Es seien keine „strafbaren Handlungen […] mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die Behörde mit. Eine Karikatur oder Satire sei keine Beleidigung, sofern „die Überzeichnung menschlicher Schwächen [keine] ernsthafte Herabwürdigung der Person“ enthalte.[2]
Seidenraupe schrieb:Deutschland tut gut daran, dass hohe Gut der gg geschützten Güter nicht auf dem Altar der pc Anhänger zu opfern."Deutschland tut "aber schlecht daran, Rassismus für Kunst zu halten.
Groucho schrieb:"Deutschland tut "aber schlecht daran, Rassismus für Kunst zu halten.Das tut Deutschland meiner Ansicht nach gar nicht. Das glaubt offenbar nur ein Teil der Kritiker.
Groucho schrieb:Sollte man nicht verwechseln.Man sollte hier zuerst eine Meinung und eine Tatsache nicht verwechseln.
AtheistIII schrieb:Wenn Lisa Eckhard angeblich rassistisch/sexistisch sein soll, gilt das dann auch für South Park, die EAV,Wenn man das alles aus dem Kontext reißt, es nur auf einige wenige Wörter reduziert, die rassistisch zwar konnotiert sind, aber hier in einem ganz anderen Zusammenhang gebraucht werden, dann könnte man das meinen.
Its always sunny in Philadelphia, Georg Kreisler oder Kyle and Peele?
Groucho schrieb:"Deutschland tut "aber schlecht daran, Rassismus für Kunst zu halten.ist das eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 oder 4 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 5 und 6, sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
navi12.0 schrieb:Wenn man das alles aus dem Kontext reißt, es nur auf einige wenige Wörter reduziert, die rassistisch zwar konnotiert sind, aber hier in einem ganz anderen Zusammenhang gebraucht werden, dann könnte man das meinen.Kreisler oder Sunny muss man ja nicht mal auf einzelne Wörter reduzieren, Kreislers "Schlag sie tot" wäre ohne Kontext in seiner Gesamtheit nichts als eine einzige rassistische Hetztirade und die Hauptcharaktere in Sunny sind alle im Prinzip nichts als Bündel der übelsten menschlichen Eigenschaften die man sich vorstellen kann.