Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
11.10.2020 um 11:34sacredheart schrieb:Und wenn jemand zB Schulden hat die er nicht bezahlen kann finde ich es unangemessen wenn der Gläubiger auf die Zahlung verzichten soll und der Schuldner weiterraucht. Damit macht man im Einzelfall eine soziale Notlage unglaubwürdig.Soweit man tatsächlich als h4 Empfänger überhaupt ein Konto bekommt, kann man es in ein Pfändungsschutzkonto wandeln lassen. Während jeder so immerhin monatlich 1.178,59 € zum Lebenserhalt vor Pfändung geschützt bekommt, bei beantragbarem Bedarf auch etwas mehr, erwartet man von einem H4-Empfänger in Not auch noch die Rückzahlung von Schulden von seinem eh schon knappen Regelbedarf?
P-Konten eignen sich am besten für Menschen mit Schulden und ohne weitere Guthaben, wenn der monatlich auflaufende Betrag aus Lohnarbeit oder anderen Zuwendungen bis zum Freibetrag vor Pfändung geschützt werden soll.