Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
15.09.2016 um 18:44Ergänzung für Interessierte:
http://profugus.de/anerkennung-von-fuehrerscheinen/
Mit dem Land Syrien hat die Bundesrepublik Deutschland keine spezielle (vereinfachte) Regelung zur Anerkennung des Führerscheins. Das heißt: Die Umschreibung des Führerscheins aus Syrien auf einen deutschen Führerschein erfordert die erfolgreiche Absolvierung sowohl der theoretischen als auch einer praktischen Prüfung in Deutschland.