Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
04.10.2015 um 00:58@Vote_against
Du meinst, dass die Anerkennung widerrufen werden kann...zeig mal dass das nach 3 Jahren automatisch geprüft wird...würde mich mal interessierenVote_against schrieb:und das ist falsch, denn auch die nach Art. 16a Anerkannten haben zunächst einen Titel für drei Jahre, welcher dann regelmäßig überprüft wird ob die Asylgründe noch vorhanden sind.