@Vote_against 1. "Verfassungsfeindlich" heißt potenziell kriminell, denn Aktivitäten, die sich gegen die Verfassung richten, sind strafbar., also kriminell. Daher können verfassungsfeindliche Organisationen, z.B. Sekten, verboten werden und die Zugehörigkeit damit strafbar, also kriminell sein.
Natürlich stehen ihren Mitgliedern aber die Grundrechte zu, wie auch jedem anderen Bürger, ob kriminell oder nicht. Das wurde nirgends angezweifelt.
2. "Achten" bedeutet in diesem Zusammenhang lediglich, religiöse Symbole zu respektieren, sie nicht öffentlich zu verunglimpfen u.s.w..
3. Asylbewerber machen sich natürlich strafbar, wenn sie gegen hiesige Gesetze verstoßen, aber sie können sie natürlich nicht im einzelnen kennen. Woher denn, wenn einige sogar noch Analphabeten sind?
Es braucht also eine Unterweisung in hier geltenden Gesetzen und auch allgemein üblichen Traditionen und Umgangsformen, wie dem Händeschütteln und gleichem Umgang mit Frauen wie Männern. Aber auch Unterweisung in Rechten, wie der Gleichberechtigung von Frauen, dem Verbot von Körperstrafen bei Kindern, Gewalt in der Ehe, Religionsfreiheit, u.s.w..
Ich habe nur geschrieben, dass man nicht verlangen kann, dass die Flüchtlinge über all das schon Bescheid wissen, wenn sie hier ankommen.
Die Mods sprechen sich übrigens die ganze Zeit mit einander ab. Und wenn es an der Moderation Kritik gibt, gehört die an die Verwaltung gerichtet, und nicht in den Thread.