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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.936 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 16:41
Nun Anpassen müsste man auf Alle Fälle das "Erlöschen" des Asylrechtes, angesichts der jetzigen Situation.

Wenn man jetzt nicht sortiert wird es auf Dauer Unschön werden.

Prügeleien und sexuelle Belästigung der Frauen was wir momentan so sehen wäre nur der Anfang.

http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/gewalt-in-fluechtlingsheimen-unwissen-ist-macht-13834660.html (Archiv-Version vom 03.10.2015)

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 16:47
zur Flüchtlingseigenschaft
Wikipedia: Flüchtlingseigenschaft
*ergänzt von mir
Die Asylberechtigung geht von der klassischen Trias eines Fluchtschicksals aus:

Verfolgung im Heimatland in asylerheblicher Weise durch staatliche Stellen,
deswegen Flucht nach Deutschland,
deswegen Stellung eines Asylantrags in Deutschland.

Fehlt nur eines dieser Merkmale, kommt die Gewährung von Asyl nicht in Betracht. Asyl kommt auch nicht in Betracht, wenn der Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat ((die Türkei ist kein sicheres Herkunftsland))* (§ 29a AsylVfG i. V. m. der Anlage II des Gesetzes) oder über einen sicheren Drittstaat (§ 26a AsylVfG) nach Deutschland eingereist ist oder die Einreise ohne Berührung mit einem sicheren Drittstaat nicht nachgewiesen ist. Dieser stark eingeschränkte Verfolgungsbegriff erfasst viele Verfolgungsschicksale überhaupt nicht. Zu nennen sind insbesondere

die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure (z. B. in Ländern, in denen die staatlichen Strukturen weitgehend zerstört sind, wie z. B. derzeit in Somalia),
das Verlassen des Heimatlandes ohne aktuelle Bedrohung,
fehlende Kausalität in den drei Merkmalen (z. B. Flucht nach Deutschland erst nach sicherer Aufnahme in einem Drittstaat oder stark verspätete Asylantragstellung nach der Einreise) und
vor allem die sog. Nachfluchtgründe, mithin Umstände, die erst während des Aufenthaltes im Land der Zuflucht eingetreten sind (z. B. Regierungswechsel im Heimatland, während sich der Betroffene bereits in Deutschland aufhält, oder erstmals im Bundesgebiet entfaltete oppositionelle Tätigkeit).

Diese Fälle werden jedoch in der Regel vom Flüchtlingsbegriff erfasst.
ebenfalls lesenswert:
Wikipedia: Asylrecht (Deutschland)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 17:00
Wikipedia: Asylverfahrensgesetz
Ziel der Zuzügler ist letztlich ein gültiger Aufenthalstitel
Das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Es konkretisiert damit das Recht auf Asyl nach Art. 16a GG.

Das Asylverfahren beginnt mit einem Asylantrag, der in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen ist. Im Rahmen des Asylverfahrens prüft das Bundesamt sodann, ob der Antragsteller Asylberechtigter im Sinne des Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz ist und ob ihm internationaler Schutz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG zuzuerkennen ist. Der internationale Schutz setzt sich hierbei aus der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylVfG, der sich mit dem Flüchtlingsbegriff nach dem internationalen Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) deckt sowie dem subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (§ 4 Abs. 1 AsylVfG) zusammen.

Werden Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subdsidärer Schutz verneint, prüft das Bundesamt, ob Abschiebungsverbote nach den Absätzen 5 und 7 des § 60 Aufenthaltsgesetzes vorliegen (§ 24 Abs. 2 AsylVfG). Werden auch diese Abschiebungsverbote verneint, erlässt das Bundesamt mit seinem Ablehnungsbescheid zugleich eine Abschiebungsandrohung.
mithin gibt es 3 Gründe für das Erlangen eines Aufenthalttitels:
Person ist
* asylberechtigt
* hat Flüchtlingseigenschaft
* ihr wird subsidärer Schutz gewährt

geduldeter Aufenthalt ergibt sich auch, wenn
* der Abschiebung ein Abschiedeverbot entgegen steht, das führt zu einer Duldung
* es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt (was dazu führt, dass sich viele als Minderjährig ausgeben, aber bei der Einreise bereits älter als 18 Jahre sind)


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 20:45
@lawine

Deine Ausführungen sind ja schön und gut. Es hapert aber schon an der Aufnahme an Flüchtlingen der verschiedenen Bundesländer. Vor allen Dingen an den rot-grünen Bundesländern mit Ausnahme von NRW.

Ich finde es auch immer ganz großartig wie hier im Forum die Bayern auf die eine oder andere Weise verbal eingehackt wird, als braunes Land, aber selber bei sich schon in Ansätzen scheitern, wenn es um Solidarität geht.
Ausgerechnet die ziehen blank, die die größten Töne spucken. Göring-Eckhardt, die alle attackiert soll sich mal dafür einsetzen, das ihr Heimatbundesland ein paar mehr Flüchtlinge zugeteilt bekommen. Platz genug wäre da ja, nachdem die neuen Bundesländer soviel Abwanderung verzeichnen.

Dann ließe sich auch eine Anpassung der Gesetzgebung durchsetzen, aber nur wenn genug Flüchtlinge in den rot-grünen Bundesländern angesiedelt werden, setzt ein Umdenken ein. In Rheinland-Pfalz würde auch noch was gehen, habe ich dieser Tage gelesen. Nur zu, nicht so schüchtern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 22:04
http://www.spiegel.de/politik/ausland/ungarn-urteilt-fluechtlinge-im-schnellverfahren-ab-a-1055892.html

Ungarn "redet Tacheles" mit illegalen Grenzübertrittlern

zur Stimmung in Deutschland :http://www.n-tv.de/politik/

CSU-Politiker-wuerde-gerne-Grenze-schliessen-article16066861.html
Angesichts der weiter hohen Flüchtlingszahlen haben Politiker von CSU und CDU einen kompletten Aufnahmestopp und die Schließung der Grenze zu Österreich gefordert. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung": "Angesichts von rund 300.000 Flüchtlingen allein im September braucht Deutschland dringend einen Aufnahmestopp." Sonst gerate die Lage außer Kontrolle.
weitere news von Heute. 03.10.2015:

http://www.focus.de/politik/ausland/fluechtlingskrise-im-news-ticker-verkehr-unterbrochen-mehr-als-100-fluechtlinge-stuermen-eurotunnel_id_4988760.html
ehr als 100 Flüchtlinge stürmen Eurotunnel - Verkehr unterbrochen

Samstag, 3.10.15, 07.49 Uhr: Mehr als 100 Flüchtlinge sind in den Eurotunnel zwischen Großbritannien und Frankreich eingedrungen und haben den Zugverkehr stundenlang lahmgelegt. Wie das Unternehmen am Samstag mitteilte, sollte die Unterbrechung noch bis vormittags dauern. Laut der britischen Nachrichtenagentur PA stürmten die Migranten nachts die Gleise auf französischer Seite. Ein Firmensprecher sprach demnach von einer "gut organisierten und koordinierten Aktion".



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 22:07
@lawine

Die "reden nicht Tacheles", die brechen das Gesetz.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 22:08
@aseria23

Was ist denn das für ein Gesetz, das es den anderen EU-ländern erlaubt, alles auf Ungarn abzuwälzen? Spielst du es mir bitte mal ein?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 22:12
@aseria23
ich finde allerdings, dass vor allem die Flüchtlinge, die den Eurotunnel gestürmt haben, dass Gesetz brechen

sry.
ich habe jedes Verständnis für Menschen in Not.
Aber dieses Vorgehen einiger Zuzügler ist kriminell.
In der nordfranzösischen Hafenstadt kampieren tausende Flüchtlinge. Viele von ihnen versuchen, gesetzeswidrig durch den Tunnel oder auf Fähren nach Großbritannien zu gelangen
Quelle s.o.
illegaler Grenzübertritt von Frankreich nach GB ist kriminell
wenn illegaler Grenzübertritt nach Ungarn stattfindet, soll das weniger kriminell sein?

dieses Messen mit zweierlei Maß mag ich nicht!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 22:22
87 Flüchtlinge überwanden den Grenzzaun von Marokko aus. Insgesamt versuchten mehr als 200 Menschen auf EU-Territorium zu gelangen.

http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4835225/Fluchtlinge-sturmen-spanische-Exklave-Ceuta-
03.10.2015 | 18:16 | (DiePresse.com)

Eine Sperranlage aus drei Zäunen, NATO-Draht, Anti-Sprungvorrichtungen und Alarmanlagen schotten die spanische Exklave Ceuta in Marokko vom afrikanischen Hinterland ab. Dennoch sind beim ersten Massenansturm nach vielen Monaten sind am Samstag mindestens 87 Flüchtlinge in die spanische Nordafrika-Exklave gelangt. Mehr als 200 Menschen hätten in der Früh versucht, von Marokko aus über den Grenzübergang Benzu nach Ceuta zu stürmen, berichtete die spanische Nachrichtenagentur Efe unter Berufung auf die Regierung in Madrid.

Elf der 87 Menschen, die es trotz des Widerstandes der spanischen und marokkanischen Grenzpolizei geschafft hätten, sind den Angaben zufolge minderjährig. Einige der Flüchtlinge hätten schwimmend ihr Ziel erreicht, andere hätten ein Loch in den Grenzzaun geschnitten. Beim Ansturm seien 13 Menschen, darunter drei Angehörige der spanischen Zivilgarde, verletzt worden, hieß es. Der letzte größere Massenansturm auf Ceuta war im vergangenen Dezember registriert worden. Damals hatten rund 250 Menschen ohne Erfolg versucht, spanisches Territorium zu erreichen.

Spanien verfügt in Nordafrika über zwei Exklaven, die beide von Marokko beansprucht werden: Ceuta an der Meerenge von Gibraltar und das 250 Kilometer weiter östlich gelegene Melilla. In der Nähe der beiden Gebiete warten Zehntausende notleidende Afrikaner vorwiegend aus Ländern südlich der Sahara auf eine Gelegenheit, nach Europa zu gelangen. Diesen Afrikanern haben sich zuletzt nach Angaben aus Marokko immer mehr Flüchtlinge aus Syrien zugesellt
2014 gab es ähnliche Versuche, diese Grenzzäune zu überwinden, das Problem ist somit nicht neu. eine Meldung von 2014:
http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4835225/Fluchtlinge-sturmen-spanische-Exklave-Ceuta-
Sie wollten von Marokko aus nach Ceuta gelangen - und scheiterten. Mehr als 1600 afrikanische Flüchtlinge wurden von Sicherheitskräften auf beiden Seiten von dem Grenzübertritt abgehalten. Verletzt wurde dieses Mal niemand.
.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 22:28
man kann sich das Eurotunneldesaster hier anschauen:
http://www.focus.de/politik/videos/tumulte-in-calais-im-video-hunderte-fluechtlinge-stuermen-eurotunnel-reissen-tuere-von-lkw-auf_id_4989405.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 22:40
http://www.focus.de/panorama/videos/pakistaner-in-angst-ehrenmorde-als-druckmittel_id_4279912.html (Archiv-Version vom 03.02.2016)
Pakistaner in Angst"Ehrenmorde" als Druckmittel

In der pakistanischen Provinz Sindh wird pro Tag mindestens eine Frau pro Tag getötet.

„Karo-kari“ heißen die sogenannten „Ehrenmorde“ und oft werden die Morde begangen, um sich in Alltagsstreitereien zu rächen oder um an Besitztümer oder Geld zu kommen.
eigentlich müssten unter den ankommenden Flüchtlingen >80% Frauen und Kinder sein, wenn man die Lage bedenkt....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 23:33
"Geheimpapier": Asyl-Kosten von 12,3 Milliarden Euro?
Ausgehend von 85.000 Asylwerbern 2015 und 130.000 weiteren 2016 werden für die nächsten vier Jahre Kosten von 6,5 Milliarden Euro veranschlagt - ohne Familiennachzug. Das Finanzministerium dementiert.

30.09.2015 | 14:31 | (DiePresse.com)

Im September haben rund 8000 Menschen in Österreich um Asyl angesucht. Verteilt auf das ganze Jahr 2015 rechnet das Innenministerium mit etwa 80.000 Asylwerbern. Keine Rechnung lag bislang zu den erwarteten Kosten vor, die durch die Betreuung der Betroffenen entstehen. Laut einem Bericht des Ö1-"Morgenjournals" vom Mittwoch gibt es aber sehr wohl Berechnungen aus Regierungskreisen - gebündelt in einem "Geheimpapier". Demnach seien in den nächsten vier Jahren Kosten von insgesamt 12,3 Milliarden Euro zu erwarten.
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4832223/Geheimpapier_AsylKosten-von-123-Mrd-Euro-

Das werde ich, da die Regierung es noch dementiert, im Auge behalten denn es wird bald Klärung geben, da nicht nur die FPÖ auf eine Aufklärung besteht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 23:34
@Vote_against
Zwar ist Krieg an sich kein Asylgrund, wenn aber im Bürgerkrieg Minderheiten verfolgt und gezielt angegriffen werden, fällt das sehr wohl unter die Asylgründe.
Zudem gibt es für Kriegsflüchtlinge den "subsidiären Schutz" und die Tatsache, dass niemand in ein Kriegsgebiet abgeschoben werden kann. Allerdings kann für Kriegsflüchtlinge die Aufenthaltsgenehmigung enden, wenn der Konflikt beendet ist, und dann eine Abschiebung erfolgen. So hat man es z.B. mit den bosnischen Flüchtlingen gehalten.
@lawine hat hier die Erläuterung gepostet:
Beitrag von lawine (Seite 84)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 23:39
@FF

Vergesst den subsidären Schutz nicht.
Subsidiärer Schutz

Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.

Als ernsthafter Schaden gilt:

die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Subsidiaer/subsidiaererschutz.html?nn=1363214 (Archiv-Version vom 30.03.2015)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 23:40
@FF

Es ändert nichts an der Aussage, dass Krieg oder Bürgerkrieg alleine schon ein Asylgrund wäre und nur das hatte ich beanstandet. Ich habe stets erklärt dass ein persönlicher Grund der Verfolgung vorliegen muss.
Und deine Erwähnung des subsidären Schutzes ist echt witzig, weil ich stes sagte dass ihnen aber dieser gewährt werden kann da kein Asylgrund vorliegt.
Du und andere ward es die erst darauf bestanden haben, dass ihnen Asyl zustehen würde. Aber dieses Zurückrudern ist ja derzeit gerade "In", denn selbst die Mutter Therasia der Flüchtlinge korrigiert ja derzeit ihre gemachten Aussagen und selbst ein Populist wie der Oppermann (SPD) findet plötzlich Vorschläge anregend, die man vorher als rechtspopulistisch oder rechtsextrem abgetan hat.
Ich bin also freudig gespannt was wir in Zukunft an Gesetzesänderungen zu erwarten haben und vor allem wie man all die abgelehnten aus dem Land bekommen will.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 23:51
@Vote_against
Es geht zunächst mal bei Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlingen um eine Definition der Flüchtlinge nach dem EUGH und nicht um den Artikel 16a des GG. Dabei spielt die GFK eine große Rolle.

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Themendossiers/NTAA-2011/nuernberger-tage-asyl-auslaenderrecht-2011-hauser.pdf?__blob=publicationFile

Von welchen Abgelehnten schreibst Du?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 23:58
@FF

Zu deinem Post, welchen du als Ansage der Verwaltung getätigt hast
1. Religionsfreiheit gilt allgemein, außer gegenüber Sekten, die aufgrund von Verstößen gegen das Grundgesetz als kriminell eingestuft werden.
2. Die Toleranz und unsere Gesetze verlangen, dass man auch die religiösen Symbole achtet. Es kann nicht sein, dass man den Auftritt einer Frauen-Punkband in einer Kirche verurteilt, das bewusst provokante Zerstören eines Korans aber für normal hält.
3. Im Asylgesetz steht nicht, dass der Flüchtling fix und fertig mit einer freiheitlich-demokratischen Grundeinstellung und Religionstoleranz anzukommen hat, inclusive hiesiger Bekleidungsgepflogenheiten und Erziehungsmethoden gegenüber seiner Kinder.
4. Vorschläge, anhand der Zerstörung von religiösen Gegenständen zu testen, ob die Flüchtlinge tolerant genug für unsere Gesellschaft sind, sind ja wohl mehr als zynisch.
Möchte man den russischen Juden dann auch ein bisschen auf die Tora pinkeln?
habe ich auch nooch etwas zu sagen:

Zu 1: Also wenn, dann werden sie nicht als kriminell eingestuft, sondern als verfassungsfeindlich aber selbst dann stehen ihnen die Grundrechte zu. Ist bei Gruppen innerhalb der Linken auch so, die sind als verfassungsfeindlich klassifiziert aber trotzdem stehen ihnen die Grundrechte weiterhin zu.

Zu 2: Das GG verlangt dass ich religiöse Symbole achte? So langsam hakt es wohl! Das GG verlangt niemals dass ich so einen Scheiß achte, sondern lediglich dass ich die Religionsausübung nicht störe und öffentlich nicht in unlauterbarer Art und Weise verächtlich mache. Religiöse Symbole achte....so weit kommt es noch.

Zu 3: Das muss auch nirgends stehen, denn jeder hier hat die Gesetze zu achten. Und dabei ist es völlig unerheblich woher er kommt, welche Sozialisation er erfahren hat oder welche persönlichen Geisteszustände er hat. Kurz: Für Asylbewerber gelten die gleichen Gesetze und Vorschriften und diese müssen nciht extra benannt werden.

Zu 4: Da stimme ich dir zu, denn ein solcher "Test" wäre wirklich mehr als dumm und entspräche auch nicht unserem Wertekanon.


Also, insgesamt mal resümiert: Diese Ansage von dir, welche du rot untermalt als Ansage der Moderation getätigt hast, ist wirklich peinlich und sollte dringend mit dir innerhalb eures Moderatorenteams besprochen werden, denn du erhebst hier deine persönliche Auffassung, welche zu Teilen wirklich mit der Realität des Rechts nichts mehr zu tun hat, zum allgemeinen Status.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.10.2015 um 23:59
@canales

Nein, es ging darum, dass steif und fest darauf bestanden wurde dass Kriegsflüchtlingen Asyl zustehen würde.

Auch nach der GFK sind Kriegsflüchtlinge nicht geschützt, da auch in der GFK eine persönliche Verfolgung vorliegen muss.

Auch Bürgerkriegsflüchtlinge, die ja auf grund allgemeiner Kriegsgefahren flüchten und unter den Schutzbereich des Humanitären Völkerrechts fallen, sind nicht vom Anwendungsbereich der Konvention umfasst. http://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/mrz/assets/Stichworte/MRZ_Stichw_GFK_neu1.pdf (Archiv-Version vom 22.11.2015)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:03
@Vote_against
Jetzt müsste man herausfinden das kleine oder das große Asyl...

So wird es zumindest "umgangssprachlich" benannt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.10.2015 um 00:08
@Vote_against
@canales
@FF
Vorschlag zur Güte:
es kommen Menschen nach D (Europa) , die im Zielland einen Aufenthaltstitel begehren.
Der Aufenthaltstitel kann auf verschiedener Grundlage beantragt und genehmigt werden.
er kann befristetet oder unbefristet erteilt werden
Asyl ist nur einer von vielen Gründen.

ich votiere dafür, Kriegsflüchtlingen einen vorübergehenden Aufenthaltstitel (i.d. R. 3 Jahre) zuzuerkennen. Danach sind die Voraussetzungen für eine Rückführung erneut zu überprüfen.(Kriegsende)


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