Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
14.09.2016 um 13:46canales schrieb:dennoch hat sich die Zahl der Ausreisenden fast verdreifacht im Vergleich zum Vorjahr.:ask:
Jahr 2015 - 22.369 Rückführungen + 37.200 freiwillige Ausreisen = 59.569
1. HJ 2016 - 15.756 Rückführungen + 34.999 freiwillige Ausreisen = 50.755 -> auf ganzes Jahr = 101.510
Rechne doch kurz mal vor, wie du auf die Verdreifachung kommst. Ich sehe da nicht mal eine Verdoppelung.
https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2016/201610106-asylgeschaeftsstatistik-dezember.html (Archiv-Version vom 06.09.2016)
Im Jahr 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 282.726 Entscheidungen (Vorjahr: 128.911) getroffen. Insgesamt 137.136 Personen erhielten im Jahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (48,5 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 1.707 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz und 2.072 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsschutz.In 2015 wurden 282.726 Asylanträge entschieden wovon 140.915 Schutz in D erhielten. D.h. allein in 2015 wurden 141.811 Bewerbern der Schutzstatus verneint und sie somit ausreisepflichtig.
Nehmen wir also mal an, die Verhältnisse bestehen entsprechend aktueller Zahlen fort, wären im Zeitraum 1/15 - 10/16 gerade mal die Ausreisepflichtigen aus dem Jahr 2014 (die Hälfte der gestellten Anträge!)außer Landes geschafft worden oder freiwillig gegangen.
Nehmen wir nun an, in 2016 werden ca. 900Tsd. Anträge gestellt würde man bei gleicher Schutzquote in 2016 ca. 450Tsd. Ausreisepflichtige generieren. Bei gleicher Quote, ca. 1:2 (Rückführung : freiwillige Ausreise), wären dies 150Tsd. Rückführungen die man organisieren müsste.
Bleiben die Verhältnisse in 2016 weiterhin wie bisher wären dies also 32.000 Rückführungen und 118.000 Differenz die im Land verbleiben würden... nur aus 2016.
Und hier kommen die erwähnten NGO´s und ihre sog. Aktivisten ins Spiel da diese maßgeblich an Vereitelung der Rückführung beteiligt sind. Gleich nach den Herkunftsstaaten.