Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.06.2016 um 11:2770 Prozent für krank und nicht transportfähig zu erklären ist schon eine Hausnummer.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat den Abbau von Hindernissen zur Abschiebung nicht anerkannter Asylbewerber verlangt. "Es werden immer noch zu viele Atteste von Ärzten ausgestellt, wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt", sagte de Maizière der "Rheinischen Post".
"Es kann nicht sein, dass 70 Prozent der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden. Dagegen spricht jede Erfahrung."
Der Innenminister forderte die Länder auf: "Wir müssen aber auch gemeinsam unsere eigenen Hausaufgaben erledigen und das vollziehen, worauf wir uns in den Asylpaketen I und II geeinigt haben. Es gibt da noch Vollzugsdefizite." Wichtig sei, Abschiebungen nicht anzukündigen. Der Ausreisegewahrsam könne entschlossener genutzt werden.
Weiter forderte de Maizière: "Es muss auch Leistungskürzungen geben, wenn Asylbewerber nicht bei der Identitätsfindung helfen oder im Fall der Ablehnung nicht ausreisen." Die rechtlichen Instrumente dafür seien im vergangenen Jahr geschaffen worden, und jetzt müssten sie noch konsequenter angewendet werden.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article156264349/De-Maiziere-wettert-gegen-Fluechtlingsaerzte.html
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat den Abbau von Hindernissen zur Abschiebung nicht anerkannter Asylbewerber verlangt. "Es werden immer noch zu viele Atteste von Ärzten ausgestellt, wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt", sagte de Maizière der "Rheinischen Post".
"Es kann nicht sein, dass 70 Prozent der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden. Dagegen spricht jede Erfahrung."
Der Innenminister forderte die Länder auf: "Wir müssen aber auch gemeinsam unsere eigenen Hausaufgaben erledigen und das vollziehen, worauf wir uns in den Asylpaketen I und II geeinigt haben. Es gibt da noch Vollzugsdefizite." Wichtig sei, Abschiebungen nicht anzukündigen. Der Ausreisegewahrsam könne entschlossener genutzt werden.
Weiter forderte de Maizière: "Es muss auch Leistungskürzungen geben, wenn Asylbewerber nicht bei der Identitätsfindung helfen oder im Fall der Ablehnung nicht ausreisen." Die rechtlichen Instrumente dafür seien im vergangenen Jahr geschaffen worden, und jetzt müssten sie noch konsequenter angewendet werden.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article156264349/De-Maiziere-wettert-gegen-Fluechtlingsaerzte.html
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16.06.2016 um 11:45def schrieb:Dann ist das Urteil tatsächlich völliger Blödsinn.War wohl ein Linker, der Richter, oder ein Humanist.
Oder gar ein linker Humanist.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.06.2016 um 11:51@xxrabiatorxx
Solche Maßnahmen werden ganz normal nach deutschem Recht getroffen.
Also Knast nur nach Straftat und Verwahrung nur, wenn entsprechend hohe Kriterien erfüllt sind für Eigen oder Fremd Gefährdung. Beurteilt von Arzt und Gericht.
Ich hab entsprechende Paragraphen jetzt nicht konkret nachgeschlagen.
Solche Maßnahmen werden ganz normal nach deutschem Recht getroffen.
Also Knast nur nach Straftat und Verwahrung nur, wenn entsprechend hohe Kriterien erfüllt sind für Eigen oder Fremd Gefährdung. Beurteilt von Arzt und Gericht.
Ich hab entsprechende Paragraphen jetzt nicht konkret nachgeschlagen.
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16.06.2016 um 12:13@Bruderchorge
Also, wenn jemand nachweislich für eine Terror Organisation gearbeitet hat, dann haben wir keine rechtliche Handhabe?!
Also, wenn jemand nachweislich für eine Terror Organisation gearbeitet hat, dann haben wir keine rechtliche Handhabe?!
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.06.2016 um 12:37@xxrabiatorxx
Wenn ein Anwalt einen Mafioso verteidigt, wirfst du dann auch raus?
Woher die Bezahlung stammt kann man sich dann ja denken.
Also arbeitet der Mann auch für eine verbrecherische Organisation.
Das allein kann kein Ausweisungsgrund sein.
Falls man ihm Straftaten nachweisen kann soll man ihn eintüten, aber nicht wegen eines Angestelltenverhältnisses.
Wenn ein Anwalt einen Mafioso verteidigt, wirfst du dann auch raus?
Woher die Bezahlung stammt kann man sich dann ja denken.
Also arbeitet der Mann auch für eine verbrecherische Organisation.
Das allein kann kein Ausweisungsgrund sein.
Falls man ihm Straftaten nachweisen kann soll man ihn eintüten, aber nicht wegen eines Angestelltenverhältnisses.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.06.2016 um 12:41@Heide_witzka
@xxrabiatorxx
@xxrabiatorxx
xxrabiatorxx schrieb:Terror Organisation=
Heide_witzka schrieb:verbrecherische Organisation??
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16.06.2016 um 12:45@nullname
Versuch dich bitte mal in ganzen Sätzen auszudrücken. Es tut nicht weh und vieles wird deutlicher dadurch.
Versuch dich bitte mal in ganzen Sätzen auszudrücken. Es tut nicht weh und vieles wird deutlicher dadurch.
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16.06.2016 um 12:48@xxrabiatorxx
Wenn das zum Zeitpunkt seiner Tätigkeiten nach deutschem Recht nicht strafbar war, dann nicht.
Dann könnte man ihn maximal in ein Land auf verlangen ausliefern, dass ihm einen ordentlichen Prozess machen will.
Aber auch nur wenn entsprechende auslieferungsabkommen geschlossen wurden.
Wenn das zum Zeitpunkt seiner Tätigkeiten nach deutschem Recht nicht strafbar war, dann nicht.
Dann könnte man ihn maximal in ein Land auf verlangen ausliefern, dass ihm einen ordentlichen Prozess machen will.
Aber auch nur wenn entsprechende auslieferungsabkommen geschlossen wurden.
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16.06.2016 um 13:57Heide_witzka schrieb:Wenn ein Anwalt einen Mafioso verteidigt, wirfst du dann auch raus?Bekommt der Anwalt von dem Mafiosi militärische Ausbildung in einem Camp in Sizilien? Ist die Mafia eine terroristische Vereinigung? Hat der Mafiosi den Status eines Terrorchefs?
Die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation ist in D eine Straftat. Klar könnte man argumentieren, dass der Bodyguard gar nicht Mitglied von Al-Qaida war, aber dass nun Terrororganisationen Aufgaben an private Sicherheitsdienste outsourcen halte ich ja für eine gewagte These.
Leibwächter von Osama -> Mitglied in al Qaida -> Straftat
Selbst die Unterstützung ist eine Straftat. Und wenigstens das sollte einem Leibwächter Osamas jawohl nachgewiesen werden können.
https://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
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16.06.2016 um 14:13@def
Die Ausbildung von Mafiosos ist ebenso wie die in einem Terrorcamp irrelevant für die Ausweisung.
Sollte ich da falsch liegen stelle doch bitte die gesetzlichen Vorschriften ein, die das belegen.
Ist es nachgewiesen?
Solange gilt meines Wissens "in dubio pro reo".
Das ist ein Rechtprinzip an dem ich gerne weiterhin festhalten möchte.
Willst du es aufweichen?
Die Ausbildung von Mafiosos ist ebenso wie die in einem Terrorcamp irrelevant für die Ausweisung.
Sollte ich da falsch liegen stelle doch bitte die gesetzlichen Vorschriften ein, die das belegen.
def schrieb:Die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation ist in D eine Straftat.Sobald das nachgewiesen ist kann man ihn doch nach §129 StGB belangen.
Ist es nachgewiesen?
def schrieb:Selbst die Unterstützung ist eine Straftat. Und wenigstens das sollte einem Leibwächter Osamas jawohl nachgewiesen werden können.Anscheinend ist es nicht rechtsicher nachzuweisen.
Solange gilt meines Wissens "in dubio pro reo".
Das ist ein Rechtprinzip an dem ich gerne weiterhin festhalten möchte.
Willst du es aufweichen?
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16.06.2016 um 14:22Heide_witzka schrieb:Willst du es aufweichen?Ja für Terroristen kann man das aufweichen. ISt doch lächerlich den Typen hierzubehalten weil die Polizei woanders Rauer ist.
Ich würde solche Leute dorthin schicken wer mit Al Kaida am meisten Rechnungen offen hat.
Das tut schon manchmal weh wenn das Offensichtliches durch Paragraphen abhanden kommt. Und da arbeitet der Rechtstaat gegen seine Bürger und deren Schutz.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.06.2016 um 14:25@def
aus deinem NTV Link geht nicht hervor wie den dieser Typ nach Deutschland gekommen ist.
Irgend eine Idee oder weist du wie der hierher kam?
Zudem würde mich Interessieren wenn Tunesien als sicheres Land anerkannt wird ob dann eine Möglichkeit besteht den Typen abzuschieben.
In deinem Link steht auch folgendes:
IS Rückkehrer sperrt man ja auch weg.
aus deinem NTV Link geht nicht hervor wie den dieser Typ nach Deutschland gekommen ist.
Irgend eine Idee oder weist du wie der hierher kam?
Zudem würde mich Interessieren wenn Tunesien als sicheres Land anerkannt wird ob dann eine Möglichkeit besteht den Typen abzuschieben.
In deinem Link steht auch folgendes:
dass der in Bochum lebende Mann "eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellt.Warum ist der Typ dann auf freiem Fuß und nicht entsprechend untergebracht.
IS Rückkehrer sperrt man ja auch weg.
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16.06.2016 um 14:27Heide_witzka schrieb:Die Ausbildung von Mafiosos ist ebenso wie die in einem Terrorcamp irrelevant für die Ausweisung.
Art. 33 GFK – Verbot der Ausweisung und ZurückweisungIm Gegensatz zur Ausbildung eines Mafiosi Anwaltes, denn um den ging es ja gerade, sehe ich in der militärischen Ausbildung eines Al Qaida Bodyguards eher eine Gefahr für die Sicherheit des Landes.
1.
Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit. seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
2.
Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Allein der Vergleich eines militärisch ausgebildeten Al Qaida Mannes mit einem Juristen der Mafiosis verteidigt ist irgendwie... nun ja... relativierend.
Heide_witzka schrieb:Solange gilt meines Wissens "in dubio pro reo".Wir reden hier über Terroristen... über Leute, denen dein Leben und das jedes anderen scheißegal ist.
Das ist ein Rechtprinzip an dem ich gerne weiterhin festhalten möchte.
Willst du es aufweichen?
Es geht ja hier auch nicht darum, ihn hinzurichten oder ohne Verfahren einzukerkern. Es geht darum ihm klar zu machen, dass wir jemanden mit solch einer Vergangenheit und den damit verbundenen Anschauungen nicht hier haben möchten und er doch gern, unbehelligt eine andere Bleibe suchen soll.
Erst im Kampf gegen die westlichen Werte den Oberterroristen beschützen und dann, wenn die Luft dünn wird sich hinter eben diesen Werten verkriechen? Ja wo sind wir denn...
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16.06.2016 um 14:28@def
@Fedaykin
Dass so eine widerwärtige Gestalt, der den meistgesuchtesten Terroristen der Welt beschützt hatte, in Deutschland bleiben darf, ist ein Faustschlag ins Gesicht aller Antiterrorfahnder.
Dieser gefährliche Dchihadisten, von ihm weiterhin eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, wird in Deutschland mit Samthandschuhen angefasst und mit Steuergeldern wird auch noch sein Leben hier finanziert. Diesem Land ist wirklich nicht mehr zu helfen
@Fedaykin
Dass so eine widerwärtige Gestalt, der den meistgesuchtesten Terroristen der Welt beschützt hatte, in Deutschland bleiben darf, ist ein Faustschlag ins Gesicht aller Antiterrorfahnder.
Dieser gefährliche Dchihadisten, von ihm weiterhin eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, wird in Deutschland mit Samthandschuhen angefasst und mit Steuergeldern wird auch noch sein Leben hier finanziert. Diesem Land ist wirklich nicht mehr zu helfen
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16.06.2016 um 14:28@nullname
Die Artikel dazu schießen gerade aus dem Boden. ich werde da später nochmal sehen, ob es genauere Infos gibt.
Die Artikel dazu schießen gerade aus dem Boden. ich werde da später nochmal sehen, ob es genauere Infos gibt.
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16.06.2016 um 15:05@FloriansCorner
Es wird ja sicher nicht nur bei DEM so gehandhabt werden (ich meine, wenn es wenigstens nur ein Einzelfall wäre...)
Alles wegen unseres humanen Rechtsstaates.
Bei solchen Typen bin ich ganz genau dieser Meinung:
FloriansCorner schrieb:Dass so eine widerwärtige Gestalt, der den meistgesuchtesten Terroristen der Welt beschützt hatte, in Deutschland bleiben darf, ist ein Faustschlag ins Gesicht aller Antiterrorfahnder.Mutet fast wie Selbstzerstörungstrieb an.
Dieser gefährliche Dchihadisten, von ihm weiterhin eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, wird in Deutschland mit Samthandschuhen angefasst und mit Steuergeldern wird auch noch sein Leben hier finanziert. Diesem Land ist wirklich nicht mehr zu helfen
Es wird ja sicher nicht nur bei DEM so gehandhabt werden (ich meine, wenn es wenigstens nur ein Einzelfall wäre...)
Alles wegen unseres humanen Rechtsstaates.
Bei solchen Typen bin ich ganz genau dieser Meinung:
Def:
Es geht darum ihm klar zu machen, dass wir jemanden mit solch einer Vergangenheit und den damit verbundenen Anschauungen nicht hier haben möchten und er doch gern, unbehelligt eine andere Bleibe suchen soll.
Erst im Kampf gegen die westlichen Werte den Oberterroristen beschützen und dann, wenn die Luft dünn wird sich hinter eben diesen Werten verkriechen? Ja wo sind wir denn...
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16.06.2016 um 16:13@nullname
RP Online hat etwas mehr dazu geschrieben:
http://www.rp-online.de/nrw/osama-bin-laden-leibwaechter-sami-a-muss-nicht-nach-tunesien-aid-1.6050328
Weiter heißt es:
RP Online hat etwas mehr dazu geschrieben:
http://www.rp-online.de/nrw/osama-bin-laden-leibwaechter-sami-a-muss-nicht-nach-tunesien-aid-1.6050328
In der Urteilsbegründung hieß es, dass Sami. A. (39), der bereits seit vielen Jahren im Ruhgebiet lebt, bei einer Auslieferung Folter und eine unmenschliche Behandlung drohe. "Es kommt in Tunesien noch immer zu systematischen Übergriffen bei festgenommen Menschen oder denen, die verhört werden", erklärte der zuständige Richter.Das bedeutet ja nun, dass ein Tunesier, der in Tunesien Straftaten begeht, aufgrund dieser Straftaten in Deutschland bleiben darf, da er sonst, von den Sicherheitsbehörden in Tunesien nicht mit Samthandschuhen angefasst werden könnte.
Weiter heißt es:
Zuletzt war der Abschiebe-Stopp vom Bundesamt mit der Begründung aufgehoben worden, dass sich die Verhältnisse in Tunesien seit der Revolution im Jahre 2011 geändert hätten und ihm deshalb keine Folter mehr drohe. Gegen diese Entscheidung hatte der 39-Jährige geklagt und gestern Recht bekommen.Wie er her kam konnte ich bisher nicht finden. Ich vermute allerdings über die Türkei.
Dabei gilt Sami A. nach wie vor als eine zentrale Figur in der deutschen Islamistenszene. Der NRW-Verfassungsschutz beobachtet ihn mindestens seit 2006. Die Behörde ist sich sicher, dass von ihm weiterhin eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe.
NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) nannte ihn einmal einen "gefährlichen Dchihadisten". "Dass so ein Mann wie Sami A. in Deutschland bleiben darf, ist ein Faustschlag ins Gesicht aller Antiterrorfahnder", hieß es Sicherheitskreisen. "Er hat den meistgesuchtesten Verbrecher der Welt beschützt. Und wir fassen ihn mit Samthandschuhen an. Das ist unglaublich." Eine Straftat in Deutschland konnte man A. bislang aber nicht nachweisen.
Kc
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.06.2016 um 16:17Bezüglich der Nichtausweisung von OBLs Bodyguard: die Situation hat man nicht nur mit dem.
Generell ist es so: wenn einer Person in ihrem Heimatland Folter oder eine schwere, Menschenrechte verletzende Strafe drohen würde, kann er nicht abgeschoben werden.
Ermordet ein Saudi jemanden und fliegt noch vor Entdeckung der Tat nach Deutschland, wo er Asyl beantragt, ist er fein raus.
Generell ist es so: wenn einer Person in ihrem Heimatland Folter oder eine schwere, Menschenrechte verletzende Strafe drohen würde, kann er nicht abgeschoben werden.
Ermordet ein Saudi jemanden und fliegt noch vor Entdeckung der Tat nach Deutschland, wo er Asyl beantragt, ist er fein raus.
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