Da der Löschteufel sich gerade wieder warm läuft noch einmal mein Beitrag.
(Merke: Das Zitieren von 221 Worten aus einem 353 Worte-Artikel ist bereits ein Vollzitat; ich empfehle additiv UrhG §49 Abs. (2) )
Was schreibt die WELT dazu?
http://www.welt.de/politik/deutschland/article156260824/Bin-Ladens-Ex-Leibwaechter-darf-in-Deutschland-bleiben.html#disqus_threadAusbildung bei al-Qaida
Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster hatte im Mai vergangenen Jahres von einer "gegenwärtigen Gefährlichkeit" des Mannes gesprochen. Ein Aufenthalt in Afghanistan zwecks militärischer Ausbildung in einem Lager der al-Qaida und Tätigkeit in der Leibgarde Bin Ladens sei erwiesen, stellte das Gericht damals fest. Dies habe er bestritten und vorgegeben, eine religiöse Ausbildung in Karatschi erhalten zu haben.
Dieses Verhalten schließe eine glaubhafte Distanzierung von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln aus. Es lasse "ihn als eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit erscheinen", schrieb das OVG damals in sein Urteil. Damit hatte Sami A. sein Recht auf Aufenthalt verloren.
In einem anderen Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2010 festgestellt, dass ihm bei einer Abschiebung nach Tunesien Folter drohe. Es erließ ein Abschiebeverbot.
[...]
"Die tunesischen Sicherheitsbehörden werden sich für ihn interessieren", erläuterte der Kammervorsitzende Christian Reitemeier vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. "Er ist eine so exponierte Persönlichkeit, dass er in jedem Fall zum Verhör gebeten und wohl auch festgesetzt werden würde."
Der Richter betonte, dass die Vergangenheit des Klägers für die Entscheidung keine Rolle spielte. "Geprüft wurde tatsächlich nur, ob die Annahme, dass ihm Folter droht, immer noch gilt."
Jemanden, der erwiesener Maßen militärische Ausbildung durch Al-Qaida erhalten hat und als Bodyguard von bin Laden tätig war, schieben wir nicht nach Tunesien ab, weil ihm dort höchstwahrscheinlich Strafverfolgung drohen wird?
Als es um die Frage des Asyls für Snowden ging, war das irgendwie kein Thema. Da meinte Gabriel:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Asyl-fuer-Snowden-US-Regierung-drohte-wohl-Deutschland-2581426.htmlInzwischen hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Anfrage von heise online beantwortet. Eine Sprecherin erklärte, Sigmar Gabriel habe "bei der öffentlichen Veranstaltung am 15. März" lediglich darauf hingewiesen, dass es keine juristische Grundlage dafür gebe, Edward Snowden hierzulande Asyl zu gewähren. Zu weitergehenden Äußerungen Gabriels in einem persönlichen Gespräch mit Greenwald äußerte sie sich nicht.
Wär Snowden mal lieber Terrorist als CIA Mitarbeiter geworden.. da hätte es auch mit Asyl in D geklappt.
Es wäre ein riesen Schritt für die deutsche Rechtsprechung, wenn sie mal anfinge, überall den gleichen Maßstab anzulegen.