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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.06.2016 um 21:52
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ne, also solange nicht mal der Leibwächter von Osama bin Laden der als Terrorprediger aufgefallen ist aus Deutschland abgeschoben werden kann,
Wird wohl weniger an der Asylgesetzgebung liegen...sondern dass ihn kein Land aufnehmen will.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Das ist ein deutsches Forum, was sollen die gegen Japaner haben?
Wieso Japaner, hab bislang nur von einem Asylbewerber aus Südkorea gehört, der im Kreis hier lebt, also aus der Ecke des Kontinents. Es ging um Inder...aber die kamen überwiegend in den 90er Jahren, zumeist Sikhs.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.06.2016 um 21:54
@Realo
Die Nazis haben damals schon Brot gegessen, vielleicht solltest du nach der Abhandlung zum Schächten darauf auch noch einmal eingehen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.06.2016 um 23:17
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Diskussionen mit solchen heiklen Punkten sind immer gefährlich und Gegner sind schnell mit dem Wort zur Stelle.
Was heist "Gegner"?
Ich sehe bei den Diskussionen keine Gegner.. sondern Diskussionspartner mit anderer Meinung.
Aber sicherlich ist dies ein heikles Thema. Es geht immerhin um das Abwägen von Religions-/Kulturritualen gegenüber den Menschenrechten. Und bei diesem Thema wurden die Rituale über die Rechte und auch die Gesundheit von minderjährigen Menschen, seitens unserer tollen Regierung, gestellt. Dies ist kein AfD Thema.. dies ist ein allgemeines Thema.
Zitat von RealoRealo schrieb:Also Parallelen zwischen Nazigesetzen zum Schächten und Beschneiden und dem AfD-Parteiprogramm zu diesen Punkten sind nicht abzuweisen
Diese Parallelen sehe ich nicht. Aber ich lasse mich gerne überzeugen das es diese Parallelen gegeben hat. Nur wundert es mich nun, das Du zum Thema auch noch das AfD Parteiprogramm hinzuziehst. Was soll das?
Zitat von RealoRealo schrieb:man könnte sie direkt gegenüberstellen und das werde ich vielleicht auch machen.
Ja.. bitte.
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn ich jetzt auch noch meine eigene Meinung sagen würde
Sekt oder Selters. Entweder man steht zu seiner Meinung oder nicht. Aber das ist Deine Entscheidung.


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def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 08:36
Zitat von canalescanales schrieb:Sehr viel hat das damit zu tun...wenn Du nur über Flugzeugabstürze schreibst, dann kannst Du Ängste schüren, obwohl statistisch gesehen das Fliegen das sicherste Fortbewegungsmittel ist, ist alles eine Frage des Verhältnisses.
Ich denke du wirst mir zustimmen, dass den/der einzelnen Betroffenen und den Angehörigen/Freunden die Verhältnisse völlig egal sind. Seien es Abstürze, sexuelle Übergriffe oder Einbrüche...

Keiner kommt auf die Idee, bspw. Opfern islamistischer Terrorakte zu sagen sie sollten gefälligst mal die Verhältnisse im Auge behalten.
Zitat von canalescanales schrieb:Die Gefahr Opfer einer Straftat zu werden hat sich trotz der Vorfälle nicht erhöht...es ist aber so, dass jede Berichterstattung die subjektive Angst erhöht...ist im Prinzip genauso wie ein Flugzeugabsturz kurz vor dem eigenen Flug. Ändert nichts an der statistischen Wahrscheinlichkeit selbst Betroffener eines Absturzes zu sein. Allerdings wird das subjektive Empfinden Opfer zu werden erhöht.
Die Gefahr, auf einer Großveranstaltung bzw. einem Stadtfest Opfer sexueller Übergriffe und Diebstals zu werden hat sich nicht erhöht? Hat jetzt die Presse/Polizei all die Jahre "Events" wie Köln vor der Öffentlichkeit verschwiegen?
Zitat von canalescanales schrieb:Natürlich nicht...ist aber nicht jeden Tag Silvester. Ganz abgesehen davon, dass dort eben auch die Polizei versagt hat.
Stimmt. Beschränkt sich aber auch nicht auf Silvester.

http://www.shz.de/lokales/stormarner-tageblatt/die-stadtfest-antaenzer-reisten-aus-hamburg-an-id13977817.html

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/sexuelle-uebergriffe-in-darmstadt-bei-schlossgrabenfest-14266866.html

http://www.welt.de/vermischtes/article155424234/Mindestens-acht-Frauen-Opfer-sexueller-Uebergriffe.html

http://www.br.de/nachrichten/frauen-fluechtlingsunterkunft-belaestigung-100.html

http://www.infranken.de/regional/erlangenhoechstadt/Bergkirchweih-2016-erneut-sexuelle-Uebergriffe-auf-Frauen;art215,1885800


Es zeigt sich das die Frauen selbst in 2. oder 3. Generation noch als minderwertig betrachtet werden. Es sind keine Gruppen ohne Mihigru sondern eben Gruppen mit Mihigru die auffällig sind. Das es ein Problem mit dem Frauenbild an sich gibt, zeigt sich dadurch, dass nicht vor Leidensgenossinnen halt gemacht wird sondern auch weibliche Flüchtlinge unter den mittelalterlichen Ansichten einiger männlicher Mitbewohner leiden.

"Die Polizei" hat da sicher nicht versagt. Frag mal einen stink normalen Polizisten. Der wird dir sagen, dass die gar nicht so dürfen wie sie gern würden. Polizeiarbeit wird von oben torpediert. Polizeiarbeit wird von viel zu laschen Urteilen ad absurdum geführt.

Die Politik hat versagt... und das auf ganzer Linie und mit Bravour.


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def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 08:38
Zitat von canalescanales schrieb:Wird wohl weniger an der Asylgesetzgebung liegen...sondern dass ihn kein Land aufnehmen will.
Genau. Und wen sonst keiner will, den behalten wir dann eben.

Das zeigt doch den Schwachsinn den unsere Asylgesetzgebung ausmacht. Der Personenschützer eines Terrorpaten, der von den USA über Jahre gejagt und letztlich liquidiert wurde, bekommt bei uns Unterschlupf... was soll man dazu sagen.

:Y:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 08:43
@def
Ist es rechtmässig, dass man ihn nicht ausweist?
Warum würdest du ihn ausweisen lassen wollen?


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def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 08:57
@Heide_witzka

http://www.n-tv.de/politik/Bin-Laden-Bodyguard-darf-bleiben-article17954121.html
Gericht stoppt Abschiebung

Bin-Laden-Bodyguard darf bleiben

Der Mann gilt als "akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" in Deutschland. Dennoch entscheidet ein Gericht, dass ein ehemaliger Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden nicht nach Tunesien abgeschoben werden darf.

Ein als gefährlich eingestufter ehemaliger Angehöriger der Leibgarde des getöteten Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden darf nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden.
Du scheinst ja kein Problem damit zu haben, Leibwächter von Terroristen, die eine "akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellen in der Nachbarschaft zu haben.

Schön für dich. Gestehe doch bitte Anderen zu, bei Terroristen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit, anderer Meinung zu sein. :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 09:01
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Wird wohl weniger an der Asylgesetzgebung liegen...sondern dass ihn kein Land aufnehmen will.
Nö, Tunesien würde ihn aufnehmen. Es gibt keine Weigerung seines Heimatlandes. Es gibt die Weigerung bekloppter deutscher Richter, die ihn nicht ausweisen wollen weil sich die tunesischen Sicherheitsbehörden für diesen armen schützenswerten Menschensohn interessieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 09:09
Auf das Verbot der Abschiebung, weil jemanden in der Heimat eventuell Folter droht, kann sich eine Person die eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit bedeutet nicht berufen. Die GfK sieht ganz klar vor dass solche Personen vom Abschiebeschutz ausgeschlossen sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 09:11
@def
Zitat von defdef schrieb:Du scheinst ja kein Problem damit zu haben, Leibwächter von Terroristen, die eine "akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellen in der Nachbarschaft zu haben.
Deinen Interpretationswahn in allen Ehren, aber du überziehst mal wieder mächtig.
Reichts nicht zu mehr?

@FloriansCorner
Zitat von FloriansCornerFloriansCorner schrieb:Auf das Verbot der Abschiebung, weil jemanden in der Heimat eventuell Folter droht, kann sich eine Person die eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit bedeutet nicht berufen. Die GfK sieht ganz klar vor dass solche Personen vom Abschiebeschutz ausgeschlossen sind.
Es handelt sich also um ein Fehlurteil?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 09:13
@Heide_witzka

Kein direktes Fehlurteil, denn die GfK verbietet es ja nicht weit über deren Bestimmungen zu handeln. Sie verbietet nur unterhalb deren Kriterien zu handeln aber den Raum noch oben lässt sie offen. Und da es hier bei Richtern einen Wettkampf um die beklopptesten Urteile zu geben scheint, liegen diese Richter nun in dem Wettbewerb ganz klar weit vorne

Artikel 33 der GfK hätte den Richtern auch etwas anderes ermöglicht
Verbot der Ausweisung und Zurückweisung
1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.




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def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 09:14
@Heide_witzka


Lass stecken! ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 09:19
@FloriansCorner
Dass Urteile indiiduell unterschiedlich bewertet werden ist alltäglich.
Wenn ich dich richtig verstanden habe bewegen sich die Richter im Rahmen der bestehenden Gesetze.
Will man solche Urteile also in Zukunft vermeiden ginge es nur über eine Gesetzesänderung.
Was sollte dann wie abgeändert werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 09:24
@Heide_witzka

Die GfK als Maßgabe nehmen und keinen Wettbewerb in idiotischen Urteilen machen. Also schwere Gefährder für den Staat und die Bevölkerung ausweisen, denn die hiesige Bevölkerung hat auch Rechte und dazu gehört auch das Recht seine Bürger vor solchen Gefährdern zu schützen. Aber im Land der Vollidioten scheint der Schutz der eigenen Bevölkerung mittlerweile nur noch nachrangig zu sein. Traurig traurig


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 09:31
@FloriansCorner
Die Richter haben ihren Ermessensspielraum.
Wenn der nicht beschnitten wird wird sich wohl nichts ändern.
Sie müssen halt abwägen wie gross das Gefährdungspotential der Bodyguards für Deutschland ist und inwieweit er in Tunesien durch Strafverfolgung bedroht ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 09:46
Da der Löschteufel sich gerade wieder warm läuft noch einmal mein Beitrag.

(Merke: Das Zitieren von 221 Worten aus einem 353 Worte-Artikel ist bereits ein Vollzitat; ich empfehle additiv UrhG §49 Abs. (2) )

Was schreibt die WELT dazu?

http://www.welt.de/politik/deutschland/article156260824/Bin-Ladens-Ex-Leibwaechter-darf-in-Deutschland-bleiben.html#disqus_thread
Ausbildung bei al-Qaida

Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster hatte im Mai vergangenen Jahres von einer "gegenwärtigen Gefährlichkeit" des Mannes gesprochen. Ein Aufenthalt in Afghanistan zwecks militärischer Ausbildung in einem Lager der al-Qaida und Tätigkeit in der Leibgarde Bin Ladens sei erwiesen, stellte das Gericht damals fest. Dies habe er bestritten und vorgegeben, eine religiöse Ausbildung in Karatschi erhalten zu haben.

Dieses Verhalten schließe eine glaubhafte Distanzierung von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln aus. Es lasse "ihn als eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit erscheinen", schrieb das OVG damals in sein Urteil. Damit hatte Sami A. sein Recht auf Aufenthalt verloren.

In einem anderen Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2010 festgestellt, dass ihm bei einer Abschiebung nach Tunesien Folter drohe. Es erließ ein Abschiebeverbot.

[...]

"Die tunesischen Sicherheitsbehörden werden sich für ihn interessieren", erläuterte der Kammervorsitzende Christian Reitemeier vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. "Er ist eine so exponierte Persönlichkeit, dass er in jedem Fall zum Verhör gebeten und wohl auch festgesetzt werden würde."

Der Richter betonte, dass die Vergangenheit des Klägers für die Entscheidung keine Rolle spielte. "Geprüft wurde tatsächlich nur, ob die Annahme, dass ihm Folter droht, immer noch gilt."
Jemanden, der erwiesener Maßen militärische Ausbildung durch Al-Qaida erhalten hat und als Bodyguard von bin Laden tätig war, schieben wir nicht nach Tunesien ab, weil ihm dort höchstwahrscheinlich Strafverfolgung drohen wird?

Als es um die Frage des Asyls für Snowden ging, war das irgendwie kein Thema. Da meinte Gabriel:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Asyl-fuer-Snowden-US-Regierung-drohte-wohl-Deutschland-2581426.html
Inzwischen hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Anfrage von heise online beantwortet. Eine Sprecherin erklärte, Sigmar Gabriel habe "bei der öffentlichen Veranstaltung am 15. März" lediglich darauf hingewiesen, dass es keine juristische Grundlage dafür gebe, Edward Snowden hierzulande Asyl zu gewähren. Zu weitergehenden Äußerungen Gabriels in einem persönlichen Gespräch mit Greenwald äußerte sie sich nicht.
Wär Snowden mal lieber Terrorist als CIA Mitarbeiter geworden.. da hätte es auch mit Asyl in D geklappt.


Es wäre ein riesen Schritt für die deutsche Rechtsprechung, wenn sie mal anfinge, überall den gleichen Maßstab anzulegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 09:55
@FloriansCorner

Das Problem ist, dass hier eine rechtskräftige Verurteilung vorliegen muss, damit die Richter diese Möglichkeit des Abs. 2 haben.

Solange also jemand im Ausland marodiert oder sich mit Terroristen zusammentut, man ihm das aber hier nicht rechtskräftig nachweisen kann, muss man sie auf freiem Fuß lassen. Wie wir sehen, im Zweifel sogar dann, wenn dadurch Strafvereitelung im Herkunftsland die Folge ist/sein kann.


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16.06.2016 um 10:06
@def

Da hast du wohl falsch gelesen, denn es reicht aus wenn jemand als eine eine Gefährdung für die innere Sicherheit bedeutet.
Zitat von FloriansCornerFloriansCorner schrieb:Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet,
und dann kommt ein
oder eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Es werden also 2 Möglichkeiten benannt und nicht beide in zwingender Kombination


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16.06.2016 um 10:08
@FloriansCorner

Das "oder" überlesen. Mein Fehler.

Dann ist das Urteil tatsächlich völliger Blödsinn.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.06.2016 um 10:44
@def

Nein, bei diesen Urteilen halten sich die Richter häufig an Art 1 GG.

Die Menschenwürde. Wenn man eine Person abschiebt und ihr dort mit ziemlicher Sicherheit Tod oder Folter droht, wird es so ausgelegt, als würden dir Behörden hier selber Hand anlegen.

So hat es mir mal ein Dozent erläutert, als es um das Aufenthaltsgesetz ging. Daher erhalten diese Menschen dann eine Duldung.

Wie man das menschlich findet, ist jedem überlassen.


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