Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter:
Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 567 von 2.685vorherige 1 ... 467517557565566567568569577617667 ... 2.685 nächste
Direkt zur Seite:
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:48@xxrabiatorxx
Dann stimmt entweder das nicht, was du verlinkt hast, oder Wikipedia schreibt was Falsches. Laut Wikipedia betreffen die 216 € das geld für Unterkunft außerhalb der bereitgestellten Massenunterkünfte. Ich zietiere noch mal Wikipadia:
Geldleistungen
Die Bedarfssätze nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG orientieren sich am auch für das Alg II und die Sozialhilfe maßgeblichen Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz RBEG. Sie liegen aber dennoch (Beispiel Alleinstehende) um etwa 40 Euro/Monat darunter, weil in den Bedarfssätzen nach § 3 AsylbLG der laufende Ergänzungsbedarf an Hausrat und Reinigungsmitteln nicht berücksichtigt wurde (Kürzung um ca 30 Euro), und weil nach Auffassung der Bundesregierung das AsylbLG für die Leistungsberechtigten auch zu Einsparungen bei der medizinischen Versorgung führt, da keine Praxisgebühr und keine Zuzahlungen für Medikamente etc. zu leisten sind (Kürzung um ca 10 Euro).[14]
Zu weiteren teils gravierenden Kürzungen kommt es, da § 3 AsylbLG anders als das Alg II und die Sozialhilfe keine expliziten Regelungen zu Mehrbedarfszuschlägen für dezentrale Warmwasserkosten, bei Schwangerschaft und für Alleinerziehende, zu Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt, zu Erstausstattungen für Kleidung oder bei Bezug einer Wohnung enthält. § 6 AsylbLG sieht insoweit nur einen „unabweisbaren“ Bedarf vor. Da in der Praxis der laufende Bedarf an Hausrat und Putzmittel allenfalls auf Antrag gewährt wird, kommt es nach Meinung des Flüchtlingsrat Berlin auch insoweit zu einer faktischen Kürzung gegenüber dem im Bereich des Alg II und der Sozialhilfe anerkannten Existenzminimumsbedarf.[15]
Geldleistungen in Aufnahmeeinrichtungen
Grundsätzlich soll der gesamte persönliche Bedarf in Aufnahmeeinrichtungen durch Sachleistungen gedeckt werden, soweit das mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. Werden abweichend von diesem Grundsatz alle notwendigen persönlichen Bedarfe durch Geldleistungen gedeckt, so regelt § 3 Abs. 1 Satz 8 AsylbLG die Höhe der zu gewährenden Geldleistungen. Hierzu wird ein mehrstufiges System gebildet:
Notwendiger persönlicher Bedarf in Aufnahmeeinrichtungen
Geldleistungen in €
Stufe Bezeichnung bis 31. Dezember 2015[16] ab 1. Januar 2016[17]
1 Alleinstehende Leistungsberechtigte 143 145
2 Zwei erwachsene Partner in Haushaltsgemeinschaft 129 131
3 weiterer Erwachsener ohne eigenen Haushalt 113 114
4 Jugendliche (14–18 Jahre) 85 86
5 Kinder (7–14 Jahre) 92 93
6 Kinder (0–6 Jahre) 84 85
Geldleistungen außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen
Soweit der Leistungsempfänger außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht ist und die Grundleistungen als Geldleistung gewährt werden, ergeben sich folgende Leistungsbeträge:
Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen
Geldleistungen in € (2015)
Stufe Bezeichnung notwendiger Bedarf notwendiger persönlicher Bedarf Summe
1 Alleinstehende Leistungsberechtigte 216 143 359
2 Zwei erwachsene Partner in Haushaltsgemeinschaft 194 129 323
3 weiterer Erwachsener ohne eigenen Haushalt 174 113 287
4 Jugendliche (14–18 Jahre) 198 85 283
5 Kinder (7–14 Jahre) 157 92 249
6 Kinder (0–6 Jahre) 133 84 217
Wikipedia: Asylbewerberleistungsgesetz
Dann stimmt entweder das nicht, was du verlinkt hast, oder Wikipedia schreibt was Falsches. Laut Wikipedia betreffen die 216 € das geld für Unterkunft außerhalb der bereitgestellten Massenunterkünfte. Ich zietiere noch mal Wikipadia:
Geldleistungen
Die Bedarfssätze nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG orientieren sich am auch für das Alg II und die Sozialhilfe maßgeblichen Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz RBEG. Sie liegen aber dennoch (Beispiel Alleinstehende) um etwa 40 Euro/Monat darunter, weil in den Bedarfssätzen nach § 3 AsylbLG der laufende Ergänzungsbedarf an Hausrat und Reinigungsmitteln nicht berücksichtigt wurde (Kürzung um ca 30 Euro), und weil nach Auffassung der Bundesregierung das AsylbLG für die Leistungsberechtigten auch zu Einsparungen bei der medizinischen Versorgung führt, da keine Praxisgebühr und keine Zuzahlungen für Medikamente etc. zu leisten sind (Kürzung um ca 10 Euro).[14]
Zu weiteren teils gravierenden Kürzungen kommt es, da § 3 AsylbLG anders als das Alg II und die Sozialhilfe keine expliziten Regelungen zu Mehrbedarfszuschlägen für dezentrale Warmwasserkosten, bei Schwangerschaft und für Alleinerziehende, zu Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt, zu Erstausstattungen für Kleidung oder bei Bezug einer Wohnung enthält. § 6 AsylbLG sieht insoweit nur einen „unabweisbaren“ Bedarf vor. Da in der Praxis der laufende Bedarf an Hausrat und Putzmittel allenfalls auf Antrag gewährt wird, kommt es nach Meinung des Flüchtlingsrat Berlin auch insoweit zu einer faktischen Kürzung gegenüber dem im Bereich des Alg II und der Sozialhilfe anerkannten Existenzminimumsbedarf.[15]
Geldleistungen in Aufnahmeeinrichtungen
Grundsätzlich soll der gesamte persönliche Bedarf in Aufnahmeeinrichtungen durch Sachleistungen gedeckt werden, soweit das mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. Werden abweichend von diesem Grundsatz alle notwendigen persönlichen Bedarfe durch Geldleistungen gedeckt, so regelt § 3 Abs. 1 Satz 8 AsylbLG die Höhe der zu gewährenden Geldleistungen. Hierzu wird ein mehrstufiges System gebildet:
Notwendiger persönlicher Bedarf in Aufnahmeeinrichtungen
Geldleistungen in €
Stufe Bezeichnung bis 31. Dezember 2015[16] ab 1. Januar 2016[17]
1 Alleinstehende Leistungsberechtigte 143 145
2 Zwei erwachsene Partner in Haushaltsgemeinschaft 129 131
3 weiterer Erwachsener ohne eigenen Haushalt 113 114
4 Jugendliche (14–18 Jahre) 85 86
5 Kinder (7–14 Jahre) 92 93
6 Kinder (0–6 Jahre) 84 85
Geldleistungen außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen
Soweit der Leistungsempfänger außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht ist und die Grundleistungen als Geldleistung gewährt werden, ergeben sich folgende Leistungsbeträge:
Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen
Geldleistungen in € (2015)
Stufe Bezeichnung notwendiger Bedarf notwendiger persönlicher Bedarf Summe
1 Alleinstehende Leistungsberechtigte 216 143 359
2 Zwei erwachsene Partner in Haushaltsgemeinschaft 194 129 323
3 weiterer Erwachsener ohne eigenen Haushalt 174 113 287
4 Jugendliche (14–18 Jahre) 198 85 283
5 Kinder (7–14 Jahre) 157 92 249
6 Kinder (0–6 Jahre) 133 84 217
Wikipedia: Asylbewerberleistungsgesetz
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:56@Realo
rechne endlich gegen, was einem H IV ler zum "freien" Verfügen gegeben wird!
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html
da wird dir geholfen!!
nach der Anerkennung (in der Regel in weniger als 10 Monaten) steht ihnen ohnehin der etwas höhere H IV Satz zu (Meldung beim Jobcenter etc vorausgesetzt)
allerdings fallen dann fakultative Leistungen für die Flüchtlinge wieder weg, zB vielfältige freiwillige Unterstützung der Kommunen , der TRäger ÖVPN und Kultureinrichtungen, von carritativen Einrichtungen
daher: auch in diesem Punkt eine absolute Scheindebatte
rechne endlich gegen, was einem H IV ler zum "freien" Verfügen gegeben wird!
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html
da wird dir geholfen!!
nach der Anerkennung (in der Regel in weniger als 10 Monaten) steht ihnen ohnehin der etwas höhere H IV Satz zu (Meldung beim Jobcenter etc vorausgesetzt)
allerdings fallen dann fakultative Leistungen für die Flüchtlinge wieder weg, zB vielfältige freiwillige Unterstützung der Kommunen , der TRäger ÖVPN und Kultureinrichtungen, von carritativen Einrichtungen
daher: auch in diesem Punkt eine absolute Scheindebatte
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 16:04jeremybrood schrieb:Die Flüchtlinge werden auch bei anderer Gelegenheit bevorzugt wie z.B. kostenloser Schwimmbadbesuch, kostenloser Museumsbesuch, obwohl sie genauso viel Geld wie Arbeitslose bekommen.Nicht generell!
Hier wird der Schwimmbadbesuch z.B. durch eine Stiftung unter der Leitung eines CSU-Politikers finanziert, wobei da auch die Grünen mal nachfragen.
http://www.merkur.de/lokales/erding/dorfen/stiftung-zahlt-eintritt-fluechtlinge-duerfen-kostenlos-schwimmbad-5078491.html
Und dass in Berlin das Geld locker sitzt, ist ja auch bekannt.
Link deaktiviert (unerwünschte Quelle)
Insgesamt scheinen es aber nur Einzelfälle von Gemeinden zu sein, wo Schwimmbad und Museum kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Für Arbeitslose gibt es ja auch meist Ermäßigung durch den Sozialpass oder ähnliches.
Was das Geld angeht, bekommen Flüchtlings rein rechnerisch etwa 50 Euro weniger wie ALGII-Bezieher. Dass das Essen bei Catering deutlich mehr kostet, dafür können sie ja nichts; besser wird das Essen dadurch auch nicht und selbst kochen würden die Flüchtlinge sicher auch gerne, wenn sie die Kapazitäten dazu in einer Erstaufnahmestelle hätten ...
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 16:21@Issomad
wer sich näher informieren will, um mit Fakten -statt aus bestimmten Interessen zu diskutieren ---->
hier sind alle möglichen Fälle des Übergangs vom AsylbLG ins SGB II beschrieben (leicht verständlich) :
http://www.ggua-projekt.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/asylblg_oder_sgb_ii.pdf
Issomad schrieb:Was das Geld angeht, bekommen Flüchtlings rein rechnerisch etwa 50 Euro weniger wie ALGII-Bezieher.wie gesagt, das betrifft einen Zeitraum von einigen Monaten.
wer sich näher informieren will, um mit Fakten -statt aus bestimmten Interessen zu diskutieren ---->
hier sind alle möglichen Fälle des Übergangs vom AsylbLG ins SGB II beschrieben (leicht verständlich) :
http://www.ggua-projekt.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/asylblg_oder_sgb_ii.pdf
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 16:56Selbst-Überforderung der deutschen Zivilgesellschaft in der Flüchtlingskrise?
"Sollte Deutschland an der Bewältigung der Flüchtlingskrise scheitern, dann nicht etwa, weil es unmöglich wäre, all die Ankommenden zu versorgen und mühsam langfristig zu integrieren. Das bereitet zwar Probleme, aber die sind lösbar.
Die größere Gefahr besteht in der durch diese Krise ausgelöste Spaltung der Gesellschaft, die nur noch ein Ja oder Nein erlaubt - getrieben von Emotionen, nicht von Fakten. Wenn sich nur noch selbstgemachte, absolute Wahrheiten feindlich gegenüber stehen, ist kein Dialog mehr möglich. Doch wenn die Zivilgesellschaft ihre Fähigkeit zur Hinterfragung der eigenen Position und zum Kompromiss verliert, dann gibt sie sich auf.
Es stimmt, die deutsche Gesellschaft ist offenbar zunehmend überfordert. Allerdings nicht von den Flüchtlingen - sondern von sich selbst."
mehr...
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-erfundener-fluechtlingstod-gefaehrlicher-tunnelblick-kommentar-a-1074384.html
"Sollte Deutschland an der Bewältigung der Flüchtlingskrise scheitern, dann nicht etwa, weil es unmöglich wäre, all die Ankommenden zu versorgen und mühsam langfristig zu integrieren. Das bereitet zwar Probleme, aber die sind lösbar.
Die größere Gefahr besteht in der durch diese Krise ausgelöste Spaltung der Gesellschaft, die nur noch ein Ja oder Nein erlaubt - getrieben von Emotionen, nicht von Fakten. Wenn sich nur noch selbstgemachte, absolute Wahrheiten feindlich gegenüber stehen, ist kein Dialog mehr möglich. Doch wenn die Zivilgesellschaft ihre Fähigkeit zur Hinterfragung der eigenen Position und zum Kompromiss verliert, dann gibt sie sich auf.
Es stimmt, die deutsche Gesellschaft ist offenbar zunehmend überfordert. Allerdings nicht von den Flüchtlingen - sondern von sich selbst."
mehr...
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-erfundener-fluechtlingstod-gefaehrlicher-tunnelblick-kommentar-a-1074384.html
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 16:59@Realo
Die Frage ist aber wie bekommt man das ganze gelöst.
Wie kommt man wieder auf einen Disskurs, der nicht von Hass und Ablehnung getrieben wird?
Wie können wir wieder mit "uns" reden und das ganze anpacken, anstatt uns gegenseitig zu bekriegen?
Die Frage ist aber wie bekommt man das ganze gelöst.
Wie kommt man wieder auf einen Disskurs, der nicht von Hass und Ablehnung getrieben wird?
Wie können wir wieder mit "uns" reden und das ganze anpacken, anstatt uns gegenseitig zu bekriegen?
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:02Bone02943 schrieb:Die Frage ist aber wie bekommt man das ganze gelöst.Das stimmt!
Wie kommt man wieder auf einen Disskurs, der nicht von Hass und Ablehnung getrieben wird?
Wie können wir wieder mit "uns" reden und das ganze anpacken, anstatt uns gegenseitig zu bekriegen?
Müssen wir extra wieder ein Jahrtausend-Hochwasser herbeibeten?
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:04@Bone02943
Am besten, wir fangen hier mal an. Denn auch hier werden die Gegensätze zwischen "pro" und "kontra", "links" und "rechts" größer und erscheinen zunehmend unüberbrückbar.
Am besten, wir fangen hier mal an. Denn auch hier werden die Gegensätze zwischen "pro" und "kontra", "links" und "rechts" größer und erscheinen zunehmend unüberbrückbar.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:19@Bone02943
mit Wissen statt festgefahrenen Meinungen argumentieren
Nichtwissen oder Irrtum eingestehen; es ist keine Schande, nicht alles zu wissen.
Ehrlichkeit in allen Bereichen
Schwächen und Missstände klar benennen (dürfen)
berechtigte Kritik nicht als Hetze diffamieren
Helfende nicht als "Gutmenschen" abwerten
Bereitschaft, Notwendiges (Notwendendes) zu ändern, und Gutes bestehen zu lassen
Aufhören, in Kategorien wie Rechts/Links, Bös/Gut, Oben/Unten, Einheimisch/Fremd, Freund/Feind zu denken und andere einzusortieren
Radikalen jeglicher Couleur kein Bühne für Selbstinszenierung und Spaltung geben
Merkel sagt, wir schaffen das, aber es wir nicht einfach (es ist nie einfach) und wird lange dauern. Stimmt. Wer schnelle und einfache Lösungen verspricht, die niemandem wehtun, ist nicht wahrhaftig.
manche Entscheidungen werden hart sein (müssen) , denn es gibt kein "Weiter wie bisher" oder "Augen zu und durch"
Bone02943 schrieb:Die Frage ist aber wie bekommt man das ganze gelöst.verbale Abrüstung
mit Wissen statt festgefahrenen Meinungen argumentieren
Nichtwissen oder Irrtum eingestehen; es ist keine Schande, nicht alles zu wissen.
Ehrlichkeit in allen Bereichen
Schwächen und Missstände klar benennen (dürfen)
berechtigte Kritik nicht als Hetze diffamieren
Helfende nicht als "Gutmenschen" abwerten
Bereitschaft, Notwendiges (Notwendendes) zu ändern, und Gutes bestehen zu lassen
Aufhören, in Kategorien wie Rechts/Links, Bös/Gut, Oben/Unten, Einheimisch/Fremd, Freund/Feind zu denken und andere einzusortieren
Radikalen jeglicher Couleur kein Bühne für Selbstinszenierung und Spaltung geben
Merkel sagt, wir schaffen das, aber es wir nicht einfach (es ist nie einfach) und wird lange dauern. Stimmt. Wer schnelle und einfache Lösungen verspricht, die niemandem wehtun, ist nicht wahrhaftig.
manche Entscheidungen werden hart sein (müssen) , denn es gibt kein "Weiter wie bisher" oder "Augen zu und durch"
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:28Und vor allem versuchen die Hysterie aus der Flüchtlingsdebatte rauszunehmen und dabei stets auf sich selbst zu schauen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:34Die japanische Asylgesetzgebung wäre vielleicht ein Vorbild für Deutschland. Japan nimmt im Schnitt gerade Mal 19 Flüchtlinge pro Jahr auf. Die wollen einfach keine Fremden im Land. Sie wären zu teuer und zu klein sei der Nutzen. Dafür gehört Japan zu den großzügigsten Geldgebern bei der Entwicklungs- und Flüchtlingshilfe in Krisenregionen.
In Deutschland herrscht derzeit diese Doppelmoral Flüchtlinge aufzunehmen, jedoch Waffen an fragwürdige Länder zu verkaufen.
In Deutschland herrscht derzeit diese Doppelmoral Flüchtlinge aufzunehmen, jedoch Waffen an fragwürdige Länder zu verkaufen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:37
melden
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:39Im übrigen hat Japan generell mit Ausländern die dort Arbeiten und Leben wollen ein Problem.
Das bezieht sich nicht nur auf Flüchtlinge und wird Japan dank der unglaublich niedrigen Geburtenrate in absehbarer Zukunft böse in den Arsch beißen.
Das bezieht sich nicht nur auf Flüchtlinge und wird Japan dank der unglaublich niedrigen Geburtenrate in absehbarer Zukunft böse in den Arsch beißen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:42@Realo
Schau, vl kommt doch noch eine europäische Lösung. England macht auch mit:
Wende auch in Großbritannien
Eine Wende in Sachen Asylkurs gab es jetzt übrigens auch in Großbritannien - allerdings in die andere Richtung: Nachdem sich die britische Regierung immer standhaft geweigert hatte, mehr Asylwerber aufzunehmen, hat London offenbar angesichts der zunehmenden Kritik seine Meinung geändert. Wie die BBC am Donnerstag berichtet, will Großbritannien nun mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Syrien und anderen Konfliktgebieten aufnehmen.
Allerdings habe die Regierung nicht mitgeteilt, in welcher Größenordnung dies geschehen solle, hieß es. Das Innenministerium werde gemeinsam mit dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge "besonders schutzwürdige Fälle" aus Flüchtlingslagern in Syrien und Nachbarstaaten bestimmen. Großbritannien will 20.000 Syrer bis zum Jahr 2020 aufnehmen, bisher hat London 1.000 Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland akzeptiert. Premierminister David Cameron war zuletzt nicht nur vonseiten der Opposition, sondern auch aus den eigenen Reihen unter Druck geraten, mehr zu tun.
http://www.krone.at/Oesterreich/So_kippt_die_Einladungs-Politik_in_Europa-Schritt_fuer_Schritt-Story-493291
Wow, Halten wir fest. Österreich 37500 in einem Jahr, nachdem man voriges Jahr ca 80 000 aufnahm.
Frankreich will 30 000 aufnehmen und Großbritannien 20 000 BIS 2020!
Wow, der Atlas muss sich aber ordentlich geändert haben, seit ich das letzte Mal draufgeschaut habe.
EDIT: Und natürlich wollen die Flüchtlinge für Großbritannien gut ausgesucht sein.
Schau, vl kommt doch noch eine europäische Lösung. England macht auch mit:
Wende auch in Großbritannien
Eine Wende in Sachen Asylkurs gab es jetzt übrigens auch in Großbritannien - allerdings in die andere Richtung: Nachdem sich die britische Regierung immer standhaft geweigert hatte, mehr Asylwerber aufzunehmen, hat London offenbar angesichts der zunehmenden Kritik seine Meinung geändert. Wie die BBC am Donnerstag berichtet, will Großbritannien nun mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Syrien und anderen Konfliktgebieten aufnehmen.
Allerdings habe die Regierung nicht mitgeteilt, in welcher Größenordnung dies geschehen solle, hieß es. Das Innenministerium werde gemeinsam mit dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge "besonders schutzwürdige Fälle" aus Flüchtlingslagern in Syrien und Nachbarstaaten bestimmen. Großbritannien will 20.000 Syrer bis zum Jahr 2020 aufnehmen, bisher hat London 1.000 Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland akzeptiert. Premierminister David Cameron war zuletzt nicht nur vonseiten der Opposition, sondern auch aus den eigenen Reihen unter Druck geraten, mehr zu tun.
http://www.krone.at/Oesterreich/So_kippt_die_Einladungs-Politik_in_Europa-Schritt_fuer_Schritt-Story-493291
Wow, Halten wir fest. Österreich 37500 in einem Jahr, nachdem man voriges Jahr ca 80 000 aufnahm.
Frankreich will 30 000 aufnehmen und Großbritannien 20 000 BIS 2020!
Wow, der Atlas muss sich aber ordentlich geändert haben, seit ich das letzte Mal draufgeschaut habe.
EDIT: Und natürlich wollen die Flüchtlinge für Großbritannien gut ausgesucht sein.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:45@insideman
Immerhin gibt man zu, dass das ganze nicht so schnell gelöst wird, wenn schon von 2020 die Rede its.
Immerhin gibt man zu, dass das ganze nicht so schnell gelöst wird, wenn schon von 2020 die Rede its.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:49Ich interpretiere das so, dass Cameron eigentlich lieber in der EU bleiben würde als außerhalb. Denn wollte er wirklich raus, hätte er gesagt: Wir nehmen pro Jahr bis zu 800.000 - 1 Million Flüchtlinge auf. Dann hätte er seinen Brexit garantiert bekommen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 17:49Das Traurige ist, dass genau dieser Umstand, dass diese Staaten sich so peinlich verhalten, daran schuld ist, dass in der Bevölkerung in Deutschland, Österreich und noch paar wenigen, der Hass auf alles was ausländisch ist wächst.
Wenn ich mir vorstelle diese Staaten hätten genauso ihren Teil geleistet wie Deutschland, Schweden oder Österreich, dann hätte man die Flüchtlinge so aufteilen können, dass man vermutlich nicht mal groß bemerkt hätte, dass welche da sind.
Aber klar, wenn Deutschland 1 000 000 aufnimmt und Großbritannien 1000 oder so, dann ist es auch klar, dass dafür nicht lange Verständnis herrscht.
Wenn ich mir vorstelle diese Staaten hätten genauso ihren Teil geleistet wie Deutschland, Schweden oder Österreich, dann hätte man die Flüchtlinge so aufteilen können, dass man vermutlich nicht mal groß bemerkt hätte, dass welche da sind.
Aber klar, wenn Deutschland 1 000 000 aufnimmt und Großbritannien 1000 oder so, dann ist es auch klar, dass dafür nicht lange Verständnis herrscht.
Ähnliche Diskussionen
Ungarns Grenze gegen Flüchtlinge, gut oder schlecht?
Wo sind die Flüchtlinge?
München: Flüchtlinge kommen jetzt im Flugzeug nach Deutschland
Politik in Österreich: Bundespräsidentenwahl 2016
Asyl vs. Schutz. Warum keine großen Flüchtlingslager in Europa?
Asylstädte bzw. UN-Städte
Flüchtlinge und Migration allgemein