Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
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Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:17@Realo
Du erzählst Mist:
Zusätzlich zum Regelsatz erhalten Leistungsberechtigte die Unterkunfts- und Heizkosten (unter Umständen in Form ei- nerGemeinschaftsunterbringung) sowie – anders als bei Hartz-IV-Empfängern – Hausrat als einmalige Beihilfe.
+ Kindergeld
Regelsatz:
Original anzeigen (0,4 MB)
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/dpw_sozialleistungen-fluechtlinge.pdf
Du erzählst Mist:
Zusätzlich zum Regelsatz erhalten Leistungsberechtigte die Unterkunfts- und Heizkosten (unter Umständen in Form ei- nerGemeinschaftsunterbringung) sowie – anders als bei Hartz-IV-Empfängern – Hausrat als einmalige Beihilfe.
+ Kindergeld
Regelsatz:
Original anzeigen (0,4 MB)
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/dpw_sozialleistungen-fluechtlinge.pdf
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:18vielleicht sollte man zu allererst die großartige Leistung unseres Landes und seiner steuerzahlenden Bewohner anerkennen, die es ermöglichen, mehrere Millionen Menschen mit einem Grundeinkommen, Wohnraum und fast kostenloser Gesundheitsvorsorge zu versorgen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:24@Realo
Müssen die für die Unterbringung in Zelten , Turnhallen und Container zahlen ?
Ausserdem hab ich neulich gelesen dass solche Mietwucherer pro Asylanten und Nacht 12,50 Euro kassieren .
Das sind schon im Schitt 375 Euro.
Realo schrieb:Die 359 € für den Flüchtling setzen sich so zusammen: 143 € Taschengeld + 216 € Unterkunft = 359 €.also irgendwas haut da nicht hin .
Müssen die für die Unterbringung in Zelten , Turnhallen und Container zahlen ?
Ausserdem hab ich neulich gelesen dass solche Mietwucherer pro Asylanten und Nacht 12,50 Euro kassieren .
Das sind schon im Schitt 375 Euro.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:24@@xxrabiatorxx
Das sind eben die berühmten 216 €, kapierst du das nicht? Ein Flüchtling kann sich eben keine 2-Zimmerwohnung leisten, sondern muss mit den 216 € fürs Wohnen auskommen.
Geld für Hausrat erhält nach § 23 SGB II auch der Hartzler (Erstausstaung der Wohnung inkl. Haushaltsgeräte), und zwar etwas üppiger als der Flüchtling.
http://www.harald-thome.de/media/files/AE/AE-Darmstadt---0.04.2011.pdf (Archiv-Version vom 13.12.2016)
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/erstausstattung-mehrbedarf.html (Archiv-Version vom 02.03.2016)
Das sind eben die berühmten 216 €, kapierst du das nicht? Ein Flüchtling kann sich eben keine 2-Zimmerwohnung leisten, sondern muss mit den 216 € fürs Wohnen auskommen.
Geld für Hausrat erhält nach § 23 SGB II auch der Hartzler (Erstausstaung der Wohnung inkl. Haushaltsgeräte), und zwar etwas üppiger als der Flüchtling.
http://www.harald-thome.de/media/files/AE/AE-Darmstadt---0.04.2011.pdf (Archiv-Version vom 13.12.2016)
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/erstausstattung-mehrbedarf.html (Archiv-Version vom 02.03.2016)
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:25unterm Strich haben Flüchtlinge im Monat 45 oder 5o € weniger zur Verfügung als H IV oder Rentner mit GS
anbetracht der vielen Ermäßigungen (aus Kulanz), der vielen kostenlosen Kurse und Angebote wie Kleiderkammern , Beschaffung von Fahrrädern, Mitfahrgelegenheiten etc, die fast ausschließlich Flüchtlingen/Asylbewerbern gewährt werden, ist das absolut kein Grund zu einer Neid/Benachteiligungsdebatte
für alle betroffenen Gruppen Rentner GS, H IV , Flüchtlinge, BaFÖG Empfänger ist ein Mindestmaß an Auskommen gesichert
nicht mehr und nicht weniger
anbetracht der vielen Ermäßigungen (aus Kulanz), der vielen kostenlosen Kurse und Angebote wie Kleiderkammern , Beschaffung von Fahrrädern, Mitfahrgelegenheiten etc, die fast ausschließlich Flüchtlingen/Asylbewerbern gewährt werden, ist das absolut kein Grund zu einer Neid/Benachteiligungsdebatte
für alle betroffenen Gruppen Rentner GS, H IV , Flüchtlinge, BaFÖG Empfänger ist ein Mindestmaß an Auskommen gesichert
nicht mehr und nicht weniger
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:27@querdenkerSZ
Lies doch noch mal die erste Tabelle richtig. Flüchtlinge, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, erhalten 143 (145) € Tascgengeld. Flüchtlinge, die nicht unetrgebracht sind und anderswo oder privat wohnen, erhalten zusätzlich 216 € für die Unterkunft. Jetzt klar?
Lies doch noch mal die erste Tabelle richtig. Flüchtlinge, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, erhalten 143 (145) € Tascgengeld. Flüchtlinge, die nicht unetrgebracht sind und anderswo oder privat wohnen, erhalten zusätzlich 216 € für die Unterkunft. Jetzt klar?
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:28@Realo
hör auf mit deiner "den Flüchtlingen geht es viel schlechter" Debatte!!
man könnte das schon fast als linke Hetze bezeichnen
Realo schrieb:Das sind eben die berühmten 216 €, kapierst du das nicht? Ein Flüchtling kann sich eben keine 2-Zimmerwohnung leisten, sondern muss mit den 216 € fürs Wohnen auskommen.sie bekommen Wohngeld, genau wie alle anderen, deren Einkommen nicht die Grenzbeträge übersteigt
hör auf mit deiner "den Flüchtlingen geht es viel schlechter" Debatte!!
man könnte das schon fast als linke Hetze bezeichnen
Aldaris
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:28Realo schrieb:Na schön, kommen also noch fiktive 30-40 € zum Taschengeld hinzuKommt darauf an, wo diese Tickets gelten. Sonst werden es auch mal 70 bis 80€ im Monat.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:30@Realo
wenn Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht sind und da Mietwucherer ohne Probleme pro Nacht und Bett 12.50 kassieren , sind das 375 Euro pro Monat mit 30 Tagen .
wenn Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht sind und da Mietwucherer ohne Probleme pro Nacht und Bett 12.50 kassieren , sind das 375 Euro pro Monat mit 30 Tagen .
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:31@querdenkerSZ
querdenkerSZ schrieb:wenn Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht sind und da Mietwucherer ohne Probleme pro Nacht und Bett 12.50 kassieren , sind das 375 Euro pro Monat mit 30die bekommt der Vermieter nicht vom flüchtling, sondern von der zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:33Realo schrieb:Lies doch noch mal die erste Tabelle richtig. Flüchtlinge, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, erhalten 143 (145) € Tascgengeld. Flüchtlinge, die nicht unetrgebracht sind und anderswo oder privat wohnen, erhalten zusätzlich 216 € für die Unterkunft. Jetzt klar?wieder Mist was du erzählst:
Darüber hinaus hat das Gericht eine analoge Anwendung der Regelbedarfsstufen des SGB XII vorgeschrieben.
Der Regelbedarf setzt sich zusammen aus folgenden Positionen:
Grundbetrag gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG:
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke
Bekleidung und Schuhe
Wohnen (außer Miete und Heizkosten), Energie und Wohnungsinstandhaltung
Gesundheit
Der Barbetrag gem. § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG deckt fol- gende Bedarfe ab:
Verkehr
Nachrichtenübermittlung
Freizeit, Unterhaltung, Kultur
Bildung
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
AndereWarenundDienstleistungen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:33Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:35Aldaris schrieb:Kommt darauf an, wo diese Tickets gelten. Sonst werden es auch mal 70 bis 80€ im Monat.Du tust ja gerade so, als würden die Geld für ne übliche Monatskarte kriegen. Dem ist aber nicht so. Die Fahrkostenzuschüsse beziehen sich allein auf notwendige Fahrten, etwa zum Amt, zum Arzt oder zum Anwalt, und müssen in jedem Einzelfall belegt werden - typisch deutsche Bürokratie. Du kannst also nicht mal eben umsonst zum Supermarkt fahren, sondern musst den Weg gehen oder vom Taschengeld bezahlen.
@querdenkerSZ
Das betrifft Unterkünfte, die das Amt für den Flüchtling bereitstellt, wenn es keine Gemeinschaftsunterkunftsmöglichkeiten gibt. Due 216 € beziehen sich auf eine Unterkunft, die sich der Flüchtling selbst orgenisiert hat.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:39@Realo
@lawine
das ist doch echt ne Sauerei !
Für 2 Asylanten im Kämmerchen , auf dem Stockbett ,kassieren die mehr als hier eine quadratmeter Wohnung kostet .................
Und in einer 4-Zimmer-Wohnung leben garantiert 8 und mehr.........
@lawine
das ist doch echt ne Sauerei !
Für 2 Asylanten im Kämmerchen , auf dem Stockbett ,kassieren die mehr als hier eine quadratmeter Wohnung kostet .................
Und in einer 4-Zimmer-Wohnung leben garantiert 8 und mehr.........
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:39@Realo
Damit du es ganz sicher verstehst:
Für die persönlichen Bedürfnisse erhalten zum Beispiel alleinstehende Flüchtlinge 143 Euro "Taschengeld" im Monat. Dieser Betrag wird bar ausgezahlt, über ihn kann frei verfügt werden. Weitere 216 Euro werden für die Deckung alltäglicher Bedürfnisse veranschlagt. Darunter versteht der Gesetzgeber unter anderem "Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Strom". Diese Leistungen können laut Gesetz entweder bar oder als Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden. Ganz ausgenommen von den 359 Euro sind Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat. Diese werden gesondert erbracht - wahlweise als Geld- oder Sachleistung.
Dabei sind die Praktiken der Kommunen sehr unterschiedlich. Die Kommune Nettetal beispielsweise teilte mit, dass sie Flüchtlingen 137,85 der 216 Euro bar auszahle. Die restlichen 74,15 Euro werden in Form von Sachleistungen erbracht: Jeder Flüchtling erhält monatlich Artikel für Gesundheitspflege im Wert von 7,19 Euro und Bekleidungsgutscheine in Höhe von 33,57 Euro, die bei der Caritas und bei örtlichen Geschäften eingelöst werden können. Energiekosten, Reparaturleistungen, Instandhaltungen und Hausmeisterdienste werden mit 33,39 Euro veranschlagt.
http://www1.wdr.de/themen/politik/fluechtlinge/leistungen-fluechtlinge-100.html (Archiv-Version vom 03.02.2016)
Damit du es ganz sicher verstehst:
Für die persönlichen Bedürfnisse erhalten zum Beispiel alleinstehende Flüchtlinge 143 Euro "Taschengeld" im Monat. Dieser Betrag wird bar ausgezahlt, über ihn kann frei verfügt werden. Weitere 216 Euro werden für die Deckung alltäglicher Bedürfnisse veranschlagt. Darunter versteht der Gesetzgeber unter anderem "Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Strom". Diese Leistungen können laut Gesetz entweder bar oder als Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden. Ganz ausgenommen von den 359 Euro sind Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat. Diese werden gesondert erbracht - wahlweise als Geld- oder Sachleistung.
Dabei sind die Praktiken der Kommunen sehr unterschiedlich. Die Kommune Nettetal beispielsweise teilte mit, dass sie Flüchtlingen 137,85 der 216 Euro bar auszahle. Die restlichen 74,15 Euro werden in Form von Sachleistungen erbracht: Jeder Flüchtling erhält monatlich Artikel für Gesundheitspflege im Wert von 7,19 Euro und Bekleidungsgutscheine in Höhe von 33,57 Euro, die bei der Caritas und bei örtlichen Geschäften eingelöst werden können. Energiekosten, Reparaturleistungen, Instandhaltungen und Hausmeisterdienste werden mit 33,39 Euro veranschlagt.
http://www1.wdr.de/themen/politik/fluechtlinge/leistungen-fluechtlinge-100.html (Archiv-Version vom 03.02.2016)
Aldaris
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:40Realo schrieb:Die Fahrkostenzuschüsse beziehen sich allein auf notwendige Fahrten, etwa zum Amt, zum Arzt oder zum Anwalt, und müssen in jedem Einzelfall belegt werden - typisch deutsche Bürokratie. Du kannst also nicht mal eben umsonst zum Supermarkt fahren, sondern musst den Weg gehen oder vom Taschengeld bezahlen.Bisher habe ich es hier anders mitbekommen. Die Landkreise und Kommunen entscheiden, wie das geregelt wird und das kann sich durchaus unterscheiden. Je nachdem, ob Supermärkte beispielsweise gut zu Fuß erreichbar sind oder nicht.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:40@Realo
diese Debatte, die Flüchtlinge seien bedeutend schlechter gestellt als Einheimische auf Grundsicherungsniveau ist eine giftige linke Hetzdebatte
Realo schrieb:Die Fahrkostenzuschüsse beziehen sich allein auf notwendige Fahrten, etwa zum Amt, zum Arzt oder zum Anwalt, und müssen in jedem Einzelfall belegt werden - typisch deutsche Bürokratie. Du kannst also nicht mal eben umsonst zum Supermarkt fahren, sondern musst den Weg gehen oder vom Taschengeld bezahlen.richtig, aber die Zuschüsse bekommt der Rentner mit GS und der H IVler nicht (Jobcenter ja, Arzt nein)
diese Debatte, die Flüchtlinge seien bedeutend schlechter gestellt als Einheimische auf Grundsicherungsniveau ist eine giftige linke Hetzdebatte
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:40@Sybilla
Für eine Inhaftierung müssen bestimmte Gründe vorliegen...wer ne Tafel Schokolade klaut, von dem werden die Personalien aufgenommen und der kriegt irgendwann mal einen Strafbefehl. Eine Inhaftierung ist da nicht verhältnissmaßig.
Was sollte die Polizei machen, wenn weder Wohnsitz noch Identität zu ermitteln ist...einsperren, aber wie lange und welcher Richter unterschreibt da die Haftverfügung?
Sieh es einfach mal mit juristischem Hintergrund...mag zwar ärgerlich sein, aber bei kleineren Diebstählen gibt es kaum andere Möglichkeiten.
Man müsste Fingerabdrücke nehmen und bei jedem Mal vergleichen...kann Dir aber jetzt auch nicht sagen ab welcher Anzahl da eine Inhaftierung bewilligt würde.
Sybilla schrieb:also für mich als Bürgerin wird diese Sache immer suspekter und unverständlicher, irgendwie bekomme ich das Gefühl das hier etwas ordentlich schief läuft und wir nach Strich und Faden belogen werden das uns die Augen tropfen.Was ist daran unverständlich...es geht um Illegale, welche weder Wohnsitz haben noch Papiere, die würde ich im derzeitigen Status nichtmal als Flüchtlinge bezeichnen.
Für eine Inhaftierung müssen bestimmte Gründe vorliegen...wer ne Tafel Schokolade klaut, von dem werden die Personalien aufgenommen und der kriegt irgendwann mal einen Strafbefehl. Eine Inhaftierung ist da nicht verhältnissmaßig.
Was sollte die Polizei machen, wenn weder Wohnsitz noch Identität zu ermitteln ist...einsperren, aber wie lange und welcher Richter unterschreibt da die Haftverfügung?
Sieh es einfach mal mit juristischem Hintergrund...mag zwar ärgerlich sein, aber bei kleineren Diebstählen gibt es kaum andere Möglichkeiten.
Man müsste Fingerabdrücke nehmen und bei jedem Mal vergleichen...kann Dir aber jetzt auch nicht sagen ab welcher Anzahl da eine Inhaftierung bewilligt würde.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.01.2016 um 14:44@xxrabiatorxx
@Realo
es will einigen RADIKALEN nicht in den Kopf, dass in Deutschland ein existenzsichernde Minimum (was außer Nahrung und Wohnung auch Bekleidung, Körperpflege
usw beinhaltet) für alle Menschen gewährt wird.
manche möchten eine Sonderbehandlung und Bevorzugung für einzelne Gruppen, zumindest reklamieren sie eine eklatante Schlechterstellung und stacheln damit zum Hass, zu Neiddebatten und zu Auseinandersetzung an.
alles einkalkuliert von Rechten wie Linken Krawallmachern. die gesellschaftlich schwach gestellten gegeneinander aufhetzen und ausspielen - verachtenswert!
man muss es nur endlich durchschauen.
und 1,1 Mio Flüchtlinge im vergangenen Jahr haben es offenbar durchschaut,dass ihnen in D nicht Hungertod noch Erfrierung oder totale Verwahrlosung droht
@Realo
es will einigen RADIKALEN nicht in den Kopf, dass in Deutschland ein existenzsichernde Minimum (was außer Nahrung und Wohnung auch Bekleidung, Körperpflege
usw beinhaltet) für alle Menschen gewährt wird.
manche möchten eine Sonderbehandlung und Bevorzugung für einzelne Gruppen, zumindest reklamieren sie eine eklatante Schlechterstellung und stacheln damit zum Hass, zu Neiddebatten und zu Auseinandersetzung an.
alles einkalkuliert von Rechten wie Linken Krawallmachern. die gesellschaftlich schwach gestellten gegeneinander aufhetzen und ausspielen - verachtenswert!
man muss es nur endlich durchschauen.
und 1,1 Mio Flüchtlinge im vergangenen Jahr haben es offenbar durchschaut,dass ihnen in D nicht Hungertod noch Erfrierung oder totale Verwahrlosung droht
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